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   BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87   

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https://dejure.org/1987,1857
BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87 (https://dejure.org/1987,1857)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1987 - IV R 4/87 (https://dejure.org/1987,1857)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - IV R 4/87 (https://dejure.org/1987,1857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 4a Abs. 1 Nr. 1; EStDV 1981 § 8c Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Land- und Forstwirtschaft - Unschädliche Nutzung - Nutzung in geringem Umfang - Vergleichswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c Abs. 2 Satz 2 EStDV 1981 liegt nur vor, wenn der Vergleichswert etwa 10 v. H. des Wertes der gesamten land- und forstwirtschaftichen Nutzungen nicht übersteigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 113
  • BB 1988, 1235
  • BStBl II 1988, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 3233/03

    Durch Erbbaurechtsbestellungen betroffene Grundstücke als gewillkürtes

    Für eine zusammenfassende Betrachtung bei der Frage, ob und wann im Streitfall gewillkürtes Betriebsvermögen in Form von wohnerbbaurechtsbelasteten Grundstücken gebildet wurde, spricht jedoch, dass der BFH in den genannten Entscheidungen und auch in den dort in Bezug genommenen weiteren Entscheidungen (Urteile vom 28. März 1985, IV 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508 und vom 03. Dezember 1987, IV R 4/87, BFHE 152, 113, BStBl II 1988, 269) den landwirtschaftlichen Betrieb und die Vermögensverwaltung hinsichtlich der daraus erzielten Einkünfte als grundsätzlich sich ausschließende Betätigungen ansieht, die nur bei einer bestimmten Größenordnung in der Weise miteinander vereinbar erscheinen, wenn die Vermögensverwaltung 10 % der Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes nicht überschreitet.
  • BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88

    Übergang der Buchführungspflicht auf den den Betrieb als Nutzungsberechtigten

    In seiner weiteren Entscheidung vom 3. Dezember 1987 IV R 4/87 (BFHE 152, 113, BStBl II 1988, 269) hat der Senat Angaben hinsichtlich des Beginns der Buchführungspflicht für erforderlich gehalten, wenn nach den Verhältnissen des Betriebs unterschiedliche Wirtschaftsjahre aufgrund von § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 2 EStG i. V. m. § 8 c Abs. 2 der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung (EStDV) in Frage kämen und in diesem Fall zumindest die Festlegung des Wirtschaftsjahres verlangt.
  • BFH, 03.12.1987 - IV R 3/87
    Anmerkung: Die Entscheidung entspricht inhaltlich der amtlich veröffentlichten Entscheidung vom 3. Dezember 1987 IV R 4/87 (BStBl II 1988, 269).
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