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   BFH, 03.12.2001 - XI B 86/01   

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https://dejure.org/2001,14030
BFH, 03.12.2001 - XI B 86/01 (https://dejure.org/2001,14030)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2001 - XI B 86/01 (https://dejure.org/2001,14030)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - XI B 86/01 (https://dejure.org/2001,14030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Freistellungsbescheid - Gemeinnützigkeit - Gemeinnütziger Verein - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung

  • Judicialis

    EStG § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alternative; ; EStG § ... 10b Abs. 4 Satz 2; ; KStG § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alternative; ; GewStG § 9 Nr. 5 Satz 5 2. Alternative; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdV; Spendenbescheinigung; Haftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.1999 - XI B 130/98

    Spendenbescheinigung; Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 03.12.2001 - XI B 86/01
    Im Rahmen des Auswahlermessens habe das FA alle Haftungsschuldner nebeneinander in Anspruch nehmen dürfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1999 XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1089).
  • FG Hessen, 14.01.1998 - 4 K 2594/94
    Auszug aus BFH, 03.12.2001 - XI B 86/01
    Dasselbe gelte erst recht, wenn eine Spende von einer im Verwendungszeitpunkt nicht gemeinnützigen Körperschaft verwendet werde (Urteil des Hessischen FG vom 14. Januar 1998 4 K 2594/94, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 757).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus BFH, 03.12.2001 - XI B 86/01
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468).
  • FG München, 03.06.2003 - 6 K 3913/00

    Keine Veranlasser-Spendenhaftung bei nachträglicher Aberkennung der

    Der Bundesfinanzhof -BFH- führte in seinem Beschluss vom 03. Dezember 2001 XI B 86/01 aus, es bestünden ernstliche Zweifel, ob im Streitfall die Voraussetzungen einer Haftungsinanspruchnahme nach § 10 b Abs. 4 S. 2 EStG gegeben seien.

    Die maßgebliche Regelung ist im Zusammenhang mit der ersten Alternative des § 10b Abs. 4 S. 2 EStG zu sehen, wonach derjenige haftet, der vorsätzlich oder gar grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (BFH-Beschluss vom 03. Dezember 2001 XI B 86/01).

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