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   BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13   

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https://dejure.org/2015,45528
BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13 (https://dejure.org/2015,45528)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2015 - IV R 4/13 (https://dejure.org/2015,45528)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - IV R 4/13 (https://dejure.org/2015,45528)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 7 S 1, GewStG § 7 S 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 3, EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG § 16 Abs 3 S 5, EStG VZ 2008, GewStG VZ 2008
    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 S 1 GewStG 2002, § 7 S 2 GewStG 2002 vom 23.07.2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 16 Abs 3 S 1 EStG 2002
    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • IWW

    § 7 des Gewerbesteuergesetzes, § ... 7 GewStG, § 16 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, §§ 2, 7 GewStG, § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ 121, 100 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 6 GewStG, § 14 GewStG, §§ 8, 9 GewStG, § 7 Satz 1 GewStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG, § 7 Satz 2 GewStG, § 16 Abs. 4 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerliche Behandlung des Gewinns aus der geschachtelten Veräußerung einer Beteiligung

  • Betriebs-Berater

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die GewSt

  • rewis.io

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuerliche Behandlung des Gewinns aus der geschachtelten Veräußerung einer Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die GewSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Gewinn aus Veräußerung einer GmbH-Beteiligung als laufender Gewinn für die Gewerbesteuer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden Gewinn gilt auch für die Gewerbesteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewinn aus Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörendem GmbH-Anteil gewerbesteuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 252, 441
  • BB 2016, 677
  • DB 2016, 388
  • BStBl II 2016, 544
  • NZG 2016, 1200
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01

    Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Davon ist nur insoweit abzuweichen, als sich unmittelbar aus dem GewStG etwas anderes ergibt oder soweit die Vorschriften des Einkommensteuerrechts mit dem besonderen Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer nicht in Einklang stehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Mai 1991 I R 33/90, BFHE 165, 191, BStBl II 1992, 437, unter II.B.2.a der Gründe; vom 15. Juni 2004 VIII R 7/01, BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754, unter II.1. der Gründe).

    Für eine teleologische Reduktion des § 7 Satz 1 GewStG besteht insoweit kein Anlass (für § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG bereits BFH-Urteile in BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754; vom 15. April 2010 IV R 5/08, BFHE 229, 524, BStBl II 2010, 912; vom 18. Dezember 2014 IV R 59/11, BFH/NV 2015, 520).

    Durch die Neuregelungen sollen die mit dem sog. Aufstockungsmodell angestrebten Rechtsfolgen verhindert werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754), die darin bestehen, dass ein Betrieb oder diesem Betrieb dienende Wirtschaftsgüter unter Ausnutzung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG an eine Personengesellschaft veräußert oder in diese eingebracht werden, an der der Veräußerer beteiligt ist, und es diesem dadurch ermöglicht wird, die um die stillen Reserven aufgestockten Wirtschaftsgüter bei der erwerbenden Gesellschaft sowohl mit Wirkung für die Einkommensteuer als auch mit Wirkung für die Gewerbesteuer nochmals abzuschreiben.

    Der Gesetzgeber verfolgt insoweit das Ziel, die durch die Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven einkommen- und gewerbesteuerlich zu erfassen, weil bei "Veräußerungen an sich selbst" der Gewerbebetrieb vom veräußernden (Mit-)Unternehmer im Umfang seiner Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft faktisch nicht beendet, sondern unter Auflösung der stillen Reserven fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754).

  • FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10

    Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2012  3 K 3834/10 G aufgehoben.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 388 veröffentlichten Urteil ging das FG bezogen auf den Änderungsbescheid vom 26. Juni 2012 davon aus, dass das FA den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der GmbH an die Klägerin zu Recht der Gewerbesteuer unterworfen habe.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Münster vom 29. November 2012  3 K 3834/10 G den Gewerbesteuermessbescheid vom 30. Oktober 2012 dergestalt zu ändern, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der R-GmbH nicht als Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG erfasst wird.

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 59/11

    Gewerbesteuerpflicht eines nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG als laufender Gewinn zu

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Für eine teleologische Reduktion des § 7 Satz 1 GewStG besteht insoweit kein Anlass (für § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG bereits BFH-Urteile in BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754; vom 15. April 2010 IV R 5/08, BFHE 229, 524, BStBl II 2010, 912; vom 18. Dezember 2014 IV R 59/11, BFH/NV 2015, 520).

    Diese Vorschrift dient nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 520 (unter II.1.c der Gründe) ebenfalls dem Ziel, Steuerumgehungen zu verhindern, indem Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewerbeertrag einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 33/09, BFH/NV 2013, 1122, und vom 22. Juli 2010 IV R 29/07, BFHE 230, 215, BStBl II 2011, 511).

  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    (1) Die durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) zunächst als Satz 2 in das Gesetz gelangte Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG soll --parallel zu den gleichzeitig eingeführten und inhaltsgleich begründeten Vorschriften des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG und des § 24 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes-- sicherstellen, dass im Rahmen einer Betriebsaufgabe anfallende Veräußerungsgewinne nur steuerlich begünstigt werden, soweit Wirtschaftsgüter an Dritte veräußert werden (BTDrucks 12/5630, S. 58).

    Entsprechend sollen bei Veräußerungen, die wirtschaftlich "an sich selbst" erfolgen, die anfallenden Gewinne als laufende Gewinne behandelt werden, die auch der Gewerbesteuer unterliegen (so ausdrücklich BTDrucks 12/5630, S. 80; vgl. auch BRDrucks 612/93, S. 60, 82).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Als eine auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogene Sachsteuer erfasst die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen und Personengesellschaften, sofern bei Letzteren keine Sonderregelungen eingreifen, nur die durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinne (vgl. Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809; vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).

    Zu den aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszugrenzenden Bestandteilen gehören auch solche, die zwar nach dem Einkommensteuerrecht nicht Veräußerungs- oder Aufgabegewinne darstellen, die aber in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe stehen und deshalb gleichfalls keine "laufenden" Gewinne darstellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 33/09

    Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Diese Vorschrift dient nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 520 (unter II.1.c der Gründe) ebenfalls dem Ziel, Steuerumgehungen zu verhindern, indem Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewerbeertrag einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 33/09, BFH/NV 2013, 1122, und vom 22. Juli 2010 IV R 29/07, BFHE 230, 215, BStBl II 2011, 511).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 5/08

    Umfang der Feststellungen gemäß § 35 EStG - keine Steuerermäßigung für

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Für eine teleologische Reduktion des § 7 Satz 1 GewStG besteht insoweit kein Anlass (für § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG bereits BFH-Urteile in BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754; vom 15. April 2010 IV R 5/08, BFHE 229, 524, BStBl II 2010, 912; vom 18. Dezember 2014 IV R 59/11, BFH/NV 2015, 520).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen -

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Diese Vorschrift dient nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 520 (unter II.1.c der Gründe) ebenfalls dem Ziel, Steuerumgehungen zu verhindern, indem Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewerbeertrag einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 33/09, BFH/NV 2013, 1122, und vom 22. Juli 2010 IV R 29/07, BFHE 230, 215, BStBl II 2011, 511).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil -

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Dies folgt schon daraus, dass es bei der Anwendung einer typisierenden Missbrauchsverhinderungsvorschrift --wie hier des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG-- gerade nicht des Nachweises bedarf, der im Einzelfall verwirklichte Sachverhalt sei für sich betrachtet als missbräuchlich zu werten (BFH-Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368, unter 4.a der Gründe).
  • BFH, 04.12.2014 - IV R 53/11

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auf Index-Partizipationszertifikate -

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
    Der geänderte Gewerbesteuermessbescheid vom 30. Oktober 2012 ist nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gegenstand des anhängigen Verfahrens geworden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2011 IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361; vom 26. Juni 2014 IV R 51/11, BFH/NV 2014, 1716; vom 4. Dezember 2014 IV R 53/11, BFHE 248, 57, BStBl II 2015, 483).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 18/12

    Verfahrensrechtliche Auswirkungen eines Änderungsbescheids nach mündlicher

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

  • BFH, 31.05.2006 - II R 32/04

    Sog. Ost-West-Betriebe; Aufteilung des EW des BV

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03

    Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

  • BFH, 28.02.1990 - I R 92/86

    Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer

  • BFH, 08.05.1991 - I R 33/90

    Veräußerungsfreibetrag auch bei Liquidationsgewinn einer Kapitalgesellschaft

  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93

    Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

  • BFH, 09.11.2023 - IV R 9/21

    Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines

    Zu diesem Veräußerungsgewinn gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der --im Interesse der Klägerin gehaltenen und damit zum Sonderbetriebsvermögen II der Beigeladenen gehörenden (vgl. nur BFH-Urteil vom 21.12.2021 - IV R 15/19, BFHE 275, 206, BStBl II 2022, 651, Rz 33)-- Beteiligung an der M GmbH als Komplementärin (BFH-Urteil vom 03.12.2015 - IV R 4/13, BFHE 252, 441, BStBl II 2016, 544, Rz 17, zur Aufgabe eines Mitunternehmeranteils).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 1 K 1/16

    Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II gemäß § 22 Abs. 2 UmwStG

    Von einem der Zurechnung zum Gewerbeertrag i.S. des § 7 Satz 1 GewStG entgegenstehenden Zusammenhang der Veräußerung einer solchen Beteiligung mit der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils ist dabei grundsätzlich auszugehen, wenn die Anteilsveräußerung Bestandteil des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs der Betriebsveräußerung oder Betriebs- bzw. Mitunternehmeranteilsaufgabe ist, welche zur Einstellung der werbenden Tätigkeit des Unternehmens führt (vgl. BFH-Urteile vom 3. Dezember 2015 IV R 4/13, BStBl II 2016, 544 unter III.3.
  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

    Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG), also der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge --§ 7 Satz 1 GewStG-- (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.12.2015 - IV R 4/13, BFHE 252, 441, BStBl II 2016, 544, Rz 13).
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