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   BFH, 04.03.1987 - II R 47/86   

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https://dejure.org/1987,2422
BFH, 04.03.1987 - II R 47/86 (https://dejure.org/1987,2422)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1987 - II R 47/86 (https://dejure.org/1987,2422)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1987 - II R 47/86 (https://dejure.org/1987,2422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; FGO §§ 22, 23, 24, 25, 26, 27, § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1; BFH-EntlG Art. 1 Nr. 7

  • Wolters Kluwer

    Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 23
  • BStBl II 1987, 438
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

    Auszug aus BFH, 04.03.1987 - II R 47/86
    Auf diese Rüge kann der erkennende Senat nicht eingehen, weil sie unzulässig ist: Die Kläger haben nicht genügend Einzeltatsachen angegeben, z. B. die betroffenen ehrenamtlichen Richter nicht namentlich bezeichnet, auch nicht die von ihnen erwähnten Geschäftsverteilungspläne vorgelegt oder zumindest dargelegt, daß sie sich um sie vergeblich bemüht haben (vgl. BGH-Beschluß vom 26. März 1986 III ZR 114/85, NJW 1986, 2115).
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BFH, 04.03.1987 - II R 47/86
    Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste mit 271 Namen einstimmig 102 bestimmte Personen, darunter den Allgemeinarzt Dr. A und den Kaufmann B, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2341, betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend Kissel, NStZ 1985, 491).
  • BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr

    Selbst wenn man dies bejahte, könnte ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438).

    ., die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]).

    Die "Niederschrift über die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts" brauchte - entgegen der Ansicht der Revision - nicht von allen Mitgliedern des Wahlausschusses unterschrieben zu werden; es genügte - mangels einer entgegenstehenden Vorschrift -, daß der Präsident des FG als Vorsitzender des Wahlausschusses (§ 23 Abs. 2 Satz 1 FGO) sie unterschrieb (Beschluß in BFHE 149, 23, 25, BStBl II 1987, 438).

  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Selbst wenn man dies bejahte, würde ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß haben auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438).

    Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste einstimmig 105 bestimmte Personen, darunter auch L und M, die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85], betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend dazu Kissel, NStZ 1985, 490).

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Es kann auch mit dem BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86 (BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438) offenbleiben, ob § 36 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wonach die Vorschlagsliste der Schöffen in der Strafjustiz "alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen" soll, auf die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Finanzgerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden ist.
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Denn ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift würde keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438; Urteil in BFH/NV 1989, 532, und Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ehrenamtlicher Richter - Rechtmäßigkeit

    Denn selbst dann, wenn man für den Fall, dass die erbetene Aufklärung insgesamt verweigert wird, den Revisionskläger von jeglicher Pflicht zur sachlichen Begründung seiner Vermutung über das Vorliegen eines Wahlfehlers entbinden würde, ist für eine schlüssige Verfahrensrüge jedenfalls der substantiierte Vortrag zu fordern, dass der Revisionskläger sich um eine zweckentsprechende Aufklärung der Wahlvorgänge bemüht habe (vgl. hierzu Bundesgerichtshof --BGH-- vom 26. März 1986 III ZR 114/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 2115; vom 20. Juni 1991 VII ZR 11/91, NJW 1992, 512; BFH vom 6. November 1980 IV R 181/79, BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400; vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Denn selbst wenn man dies bejahte, würde ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (BFH- Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438; Urteil in BFH/NV 1989, 532, und Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 06.05.1992 - IX R 52/91

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Besetzungsfehlers bei der Wahl der

    Der Vorschrift ist lediglich zu entnehmen, daß überhaupt eine Wahl stattgefunden haben muß (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. April 1988 1 BvR 7/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 443; BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438, Abschn. 4).
  • BFH, 27.04.1989 - VIII B 25/85

    Bewertung der eigenen Kinder als Mitunternehmer einer KG

    § 26 FGO schreibt nicht vor, daß die Wahl der ehrenamtlichen Richter in einem geheimen Wahlverfahren durchzuführen ist (BFH-Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438, m. w. N.).
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