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   BFH, 04.03.2004 - IV B 154/02   

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https://dejure.org/2004,10820
BFH, 04.03.2004 - IV B 154/02 (https://dejure.org/2004,10820)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2004 - IV B 154/02 (https://dejure.org/2004,10820)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2004 - IV B 154/02 (https://dejure.org/2004,10820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer fortführungsfähigen Bilanzposition - Zusammenfassung eines Warenbestandes im Wege der Gruppenbewertung

  • Judicialis

    HGB § 240 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1
    Formeller Bilanzenzusammenhang; Gruppenbewertung

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs gelten auch bei Gruppenbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 5
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - IV B 154/02
    Die von der Klägerin gerügte Abweichung des vorinstanzlichen Urteils von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Oktober 2001 X R 153/97 (BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75) liegt nicht vor.

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Streitfall --anders als im Fall des Urteils in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75-- für die streitbefangenen Warenvorräte eine fortführungsfähige Bilanzposition vorlag.

    Unter diesem Aspekt ist auch die Frage zu beantworten, ob ein Wirtschaftgut --wie im Urteil in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75 entschieden-- deswegen nicht gewinnwirksam in die Schlussbilanz des Jahres der ersten noch "offenen" Veranlagung übernommen werden darf, weil es in der Schlussbilanz des Vorjahres nicht enthalten war (vgl. Weber-Grellet, Finanz-Rundschau 2002, 210).

    Nur auf Grund dieses Unterschiedes konnte der X. Senat des BFH im Urteil in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75 die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs außer Betracht lassen.

  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - IV B 154/02
    Demgemäß hat der BFH im Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96 (BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443) die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs in einem Fall angewandt, in dem Teile des Vorratsvermögens in den Vorjahren nicht aktiviert worden waren.

    Dafür, dass er unzulässiger Weise von der Entscheidung des VIII. Senats in BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443 abweichen wollte, gibt es keinen Anhaltspunkt.

  • BFH, 12.12.2003 - IV B 62/02

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - IV B 154/02
    Im Übrigen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2003 IV B 62/02 (juris).
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