Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1645
BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06 (https://dejure.org/2008,1645)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VII R 10/06 (https://dejure.org/2008,1645)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VII R 10/06 (https://dejure.org/2008,1645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Neumasseschulden in der sog. Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens; Fehlen eines Aufrechnungsverbots im masseunzulänglichen Insolvenzverfahren; Aufteilung eines Vorsteuervergütungsanspruchs nach Maßgabe der vor Anzeige ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 226, BGB § 387, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, InsO § 210, InsO § 209 Abs 1
    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Insolvenz; Masseunzulänglichkeit; Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 295
  • ZIP 2008, 886
  • NZI 2008, 23
  • NZI 2008, 49
  • BB 2008, 1311
  • DB 2008, 1193
  • BStBl II 2007, 866
  • BStBl II 2008, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 31/99

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).

    Das entspreche der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323) und des BGH (Urteil vom 18. Mai 1995 IX ZR 189/94, BGHZ 130, 38) zur KO sowie dem einhelligen Schrifttum zur InsO.

    Der erkennende Senat hat sich mit dieser Rechtsauslegung bereits unter der Geltung der früheren KO der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH (Urteil in BGHZ 130, 38) angeschlossen (Senatsurteil in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323); seine eben dargestellten Erwägungen haben auch bei Anwendung der InsO die gleiche Berechtigung wie zuvor.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323, dessen Erwägungen auch unter dem neuen Insolvenzrecht Geltung haben, entschieden hat, ist eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus der anteiligen Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, (jedenfalls dann) nicht zulässig, wenn der Verwalter seinen sich bis zu diesem Zeitpunkt ergebenden Vergütungsanspruch nicht abgerechnet hat und das Bestehen eines derartigen Vorsteuerguthabens als Altforderung der Masse im massearmen Konkurs nicht festgestellt worden ist.

    Auch eine Zurückverweisung der Sache an das FG, um dem FA die Möglichkeit zu geben, die Aufteilung der Vergütungsfestsetzung durch das Insolvenzgericht nachträglich zu erwirken, kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Denn nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), der nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. April 2003 IX ZR 101/02 (BGHZ 154, 358) allgemeiner Meinung im Schrifttum und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der Vorgängervorschrift des § 55 Nr. 1 der Konkursordnung (KO) sinngemäß anzuwenden sei, wenn ein Massegläubiger nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit etwas zur Neumasse schuldig geworden ist, sei die vom FA erklärte Aufrechnung unzulässig.

    Eine solche entsprechende Anwendung entspreche dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung (§ 1 InsO) und der Einteilung der Insolvenzgläubiger in Gruppen, u.a. in die Gruppe der Neumassegläubiger (Hinweis auf das BGH-Urteil in BGHZ 154, 358).

    Die Rechtslage wird im Übrigen vom BGH (Urteil in BGHZ 154, 358) und auch im Schrifttum, wie bereits das FG im Einzelnen nachgewiesen hat, nicht anders beurteilt (vgl. zuletzt MünchKommInsO/Brandes, 2. Aufl., § 94 Rz 46 und § 96 Rz 20).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Das entspreche der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323) und des BGH (Urteil vom 18. Mai 1995 IX ZR 189/94, BGHZ 130, 38) zur KO sowie dem einhelligen Schrifttum zur InsO.

    Der erkennende Senat hat sich mit dieser Rechtsauslegung bereits unter der Geltung der früheren KO der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH (Urteil in BGHZ 130, 38) angeschlossen (Senatsurteil in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323); seine eben dargestellten Erwägungen haben auch bei Anwendung der InsO die gleiche Berechtigung wie zuvor.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Denn die Möglichkeit einer solchen Aufrechnung würde ebenso wie Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen die von der InsO vorgegebene Verteilung der verbleibenden Masse, insbesondere den verfassungsrechtlich gebotenen Vorrang der Verwaltervergütung im massearmen Verfahren (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89 u.a., BVerfGE 88, 145, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2861, und vom 24. Juni 1993 1 BvR 338/91, NJW 1993, 3129) unterlaufen.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Nach dem Urteil des BGH vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04 (BGHZ 163, 391), auf das der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 21. November 2006 VII R 1/06 (BFHE 216, 1) Bezug genommen hat, schränkt § 294 Abs. 3 InsO vielmehr die Aufrechnungsbefugnis im Restschuldbefreiungsverfahren lediglich (gleichsam punktuell) ein; im Übrigen bleibt jedoch die Aufrechnungsbefugnis der ehemaligen Insolvenzgläubiger unberührt, da sich ein Aufrechnungsverbot --jedenfalls für den Bereich der Insolvenzordnung-- insbesondere nicht aus dem Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO herleiten lässt.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Nach dem Urteil des BGH vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04 (BGHZ 163, 391), auf das der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 21. November 2006 VII R 1/06 (BFHE 216, 1) Bezug genommen hat, schränkt § 294 Abs. 3 InsO vielmehr die Aufrechnungsbefugnis im Restschuldbefreiungsverfahren lediglich (gleichsam punktuell) ein; im Übrigen bleibt jedoch die Aufrechnungsbefugnis der ehemaligen Insolvenzgläubiger unberührt, da sich ein Aufrechnungsverbot --jedenfalls für den Bereich der Insolvenzordnung-- insbesondere nicht aus dem Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO herleiten lässt.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 338/91

    Verfassungskonforme Auslegung von § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 KO

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Denn die Möglichkeit einer solchen Aufrechnung würde ebenso wie Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen die von der InsO vorgegebene Verteilung der verbleibenden Masse, insbesondere den verfassungsrechtlich gebotenen Vorrang der Verwaltervergütung im massearmen Verfahren (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89 u.a., BVerfGE 88, 145, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2861, und vom 24. Juni 1993 1 BvR 338/91, NJW 1993, 3129) unterlaufen.
  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04

    Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung;

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
    Gegen dieses in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 353 veröffentlichte Urteil richtet sich die Revision des FA, das sich im Wesentlichen darauf beruft, es fehle in der InsO eine planwidrige Regelungslücke hinsichtlich der Aufrechnung im Falle der Masseunzulänglichkeit, welche durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO geschlossen werden könnte.
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18

    Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach

    bb) Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind Aufrechnungsverbote analog § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO oder § 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 InsO (vgl. Senatsurteile vom 04.03.2008 - VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506, und vom 01.08.2000 - VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323) oder § 210 InsO (vgl. Senatsurteile in BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506, und in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; Runkel, Schnurbusch, NZI 2000, 49; Schmidt, NZI 1999, 442) nicht mehr zu rechtfertigen.

    Aus den Senatsurteilen in BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506 und in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323 oder dem BGH-Urteil vom 18.05.1995 - IX ZR 189/94, BGHZ 130, 38, folgt nichts anderes.

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Insoweit geht der VII. Senat des BFH insbesondere davon aus, dass das FA den Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bereits mit dem Bezug der Leistung und nicht erst mit "Erstellung der Rechnung" schuldig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu § 55 Nr. 1 KO; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; in BFHE 216, 385, BStBl II 2007, 747, und in BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; vom 4. März 2008 VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506 zu § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
  • FG Nürnberg, 15.09.2020 - 2 K 1540/18

    Aufrechnung der Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Vergütung des

    Ebenso können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden (BFH-Urteil vom 04.03.2008 VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506, unter II.1.).

    Eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506, Leitsatz 2).

    Unter Berücksichtigung des Zwecks der Analogie (vgl. unter a) entspricht der bei unmittelbarer Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO geltenden Unterscheidung zwischen Insolvenz- und Massegläubigern bei entsprechender Anwendung die Unterscheidung zwischen Alt- und Neumassegläubigern (BFH-Urteil in BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506, unter II.1.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind im Fall der Masseunzulänglichkeit die insolvenzrechtlichen Vorschriften, die für die Verteilung des Vermögens im Allgemeinen einen Interessenausgleich zwischen der durch die Aufrechnungslage gebildeten Sicherung des Insolvenzgläubigers einerseits sowie dem Gebot der gleichmäßigen Gläubigerbehandlung andererseits schaffen, sinngemäß anzuwenden." (BFH-Urteil in BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506, unter II.1.).

    Der Vorsteuervergütungsanspruch wird von dem Aufrechnungsverbot in vollem Umfang erfasst (BFH-Urteil in BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506, unter II.2.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2011 - 10 S 48.10

    Beschwerde; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Die Antragstellerin wendet sich nicht gegen den rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts, wonach die Vorschriften der §§ 94 bis 96 InsO, die an sich nur Insolvenzgläubiger und nicht die Gläubiger von Masseverbindlichkeiten erfassen, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO entsprechende Anwendung finden (so Kroth in: Braun, a.a.O., § 94 Rn. 7 m.w.N.; BFH, Urteil vom 4. März 2008 - VII R 10/06 -, BFHE 220, 295, juris Rn. 9).

    Ob ihr darin zu folgen ist, dass auch im Falle der Masseunzulänglichkeit für Gläubiger von sogenannten Neumasseverbindlichkeiten i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO keine Aufrechnungsbeschränkungen bestehen (so auch Kroth in: Braun, a.a.O., § 94 Rn. 7; unklar BFH, Urteil vom 4. März 2008, a.a.O., Rn. 9), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 4 U 191/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Im Fall einer Abtretung ist nicht nur die unter einer Bedingung erfolgende Abtretung eines unbedingten Anspruchs, sondern auch die uneingeschränkte Abtretung eines bedingten Anspruchs insolvenzfest (BGHZ 155, 87 [92]; BGH ZIP 2008, 886; Kayser in HK-InsO, 5. Aufl. 2008, § 91 Rn. 8).
  • FG Nürnberg, 18.07.2018 - 2 K 1311/16

    Säumniszuschlag, Umsatzsteuervorauszahlung, Aufhebung der Steuerfestsetzung,

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wegen des Vorrangs der Verwaltervergütung bei Masseunzulänglichkeit auch ein sog. Neumassegläubiger, der seinen Anspruch gegen die Masse erst nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erworben hat (§ 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO), nicht gegen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründete Ansprüche der Masse aufrechnen (BFH-Urteil vom 04.03.2008 VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl. II 2008, 506).
  • OLG Dresden, 16.06.2010 - 13 U 1912/09

    Insolvenzverwalter der BfI wehrt Millionenforderung ab

    Die Aufrechnung ist trotz der am 08.07.2005 angezeigten Masseunzulänglichkeit nicht analog §§ 210, 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ausgschlossen, weil die Aufrechnungslage schon zuvor bestand, § 94 InsO analog (BFH, Urt. v. 04.03.2008 - VII R 10/06, ZIP 2008, 886 ).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2020 - 7 U 77/19

    Aufrechnungslage zur Zeit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Risiko des

    Nach ganz allgemeiner, unangefochtener Auffassung ist das Vertrauen in Aufrechnungslagen geschützt, die zur Zeit der Unzulänglichkeitsanzeige schon bestanden haben (BFHE 220, 295 = DStRE 2008, 825, 826; MüKo-InsO- Lohmann/Reichelt, § 94 Rdnr. 13, - Hefermehl, § 208 Rdnr. 70; Uhlenbruck- Ries, InsO, 15. Aufl. 2019, § 208 Rdnr. 44; Kayser/Thole- Schmidt, InsO, 10. Aufl. 2020, § 94 Rdnr. 12 f.; noch zur KO: BGHZ 130, 38, juris-Rdnr. 50 f.).
  • LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20

    Notwendigkeit einer materiellen Einwendung für Unzulässigkeitsfeststellung

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses Aufrechnungsverbot auf eine analoge Anwendung des § 96 I Nr. 1 InsO zu stützen ist (vgl. BFH, Urteil vom 04. März 2008 - VII R 10/06 -, juris Rn. 13) oder aus den §§ 390, 394 BGB folgt (vgl. Runkel/Schnurbusch, NZI 2000, 49, 55 - beckonline).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht