Rechtsprechung
BFH, 04.03.2008 - VII R 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
StBerG § 50, § 55 Abs. 2, § 57 Abs. 1, § 86 Abs. 2 Nr. 2; BOStB § 56 Abs. 2 Satz 4
- openjur.de
Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft
- IWW
- Simons & Moll-Simons
StBerG § 50, § 55 Abs. 2, § 57 Abs. 1, § 86 Abs. 2 Nr. 2; BOStB § 56 Abs. 2 Satz 4
- Judicialis
StBerG § 50; ; StBerG § 55 Abs. 2; ; StBerG § 57 Abs. 1; ; StBerG § 86 Abs. 2 Nr. 2; ; BOStB § 56 Abs. 2 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft
- datenbank.nwb.de
Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weiterführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in einer Steuerberatungsgesellschaft; Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Steuerberatungsgesellschaft aufgrund eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Pflicht einer ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Namensfortführung eines ausgeschiedenen Gesellschafters trotz Widerruf seiner Bestellung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerberatungsgesellschaften dürfen Namen eines ausgeschiedenen Gesellschafters trotz Widerrufs seiner Bestellung weiterführen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Pflicht der Steuerberatungsgesellschaft zur Namensänderung bei Widerruf der Bestellung des Namenspatrons wegen Vermögensverfalls
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewinnermittlung
- Ausübung des Wahlrechts
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
- BFH, 04.03.2008 - VII R 12/07
Papierfundstellen
- BFHE 221, 371
- NJW-RR 2008, 1652
- DB 2008, 1209
- BStBl II 2009, 609
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 12/07
Dessen Rechtswirksamkeit als Satzungsbestimmung, die auf der der Bundessteuerberaterkammer durch § 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG verliehenen, auch von der Gemeinschaftsrechtsordnung anerkannten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Februar 2002 Rs. C-309/99, EuGHE 2002, 1577) Satzungsgewalt beruht, hat das FG ebenfalls mit Recht im Grundsatz bejaht; seine diesbezügliche rechtliche Würdigung ist eingehend und überzeugend begründet. - FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Falle der …
Auszug aus BFH, 04.03.2008 - VII R 12/07
Die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1275 veröffentlichten Urteil abgewiesen.