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   BFH, 04.03.2009 - X B 38/08   

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https://dejure.org/2009,9051
BFH, 04.03.2009 - X B 38/08 (https://dejure.org/2009,9051)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2009 - X B 38/08 (https://dejure.org/2009,9051)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2009 - X B 38/08 (https://dejure.org/2009,9051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Einwände gegen die Richtigkeit der Schätzung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 162 Abs. 2 S. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Die Verfahrensbeteiligten werden durch Art. 103 Abs. 1 GG auch davor geschützt, dass das Gericht ihnen den Vortrag zur Rechtslage dadurch abschneidet, dass es ohne vorherigen Hinweis auf einen nicht vorhersehbaren rechtlichen Gesichtspunkt abstellt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 144; BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Die Verfahrensbeteiligten werden durch Art. 103 Abs. 1 GG auch davor geschützt, dass das Gericht ihnen den Vortrag zur Rechtslage dadurch abschneidet, dass es ohne vorherigen Hinweis auf einen nicht vorhersehbaren rechtlichen Gesichtspunkt abstellt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 144; BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    b) Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) gewährleistet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich zu Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Oktober 1978 2 BvR 214/76, BVerfGE 49, 325).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 105/88

    Revision - Ergänzungsbescheid - Fingierte Feststellung - Einkommen -

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Der Anspruch auf Schutz vor Überraschungsentscheidungen ist daher nicht schon dann verletzt, wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die im bisherigen Verfahren nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Beschluss des BVerfG vom 14. April 1978 2 BvR 238/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1, Rechtsspruch 160; BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Sie haben einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dargelegt.
  • BFH, 25.02.1976 - I R 77/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Erlaß eines Urteils -

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Andererseits verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, dass das Gericht die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend erörtert (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 1976 I R 77/74, BFHE 118, 361, BStBl II 1976, 431; vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375).
  • BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Enthält die Entscheidung des FG keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89

    1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2.

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • BVerfG, 14.04.1978 - 2 BvR 238/78
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Daher kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen überhaupt zulässig ist, welche Schätzungsmethode gewählt wird, in welcher Höhe zu schätzen ist und ob das FG hierbei gegen Schätzungsgrundsätze verstoßen hat, grundsätzlich nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 4. März 2009 X B 38/08, juris; vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2009, R1144; vom 17. Februar 2004 X B 142/03, juris; vom 31. Juli 2007 X B 36/07, juris; vom 2. November 2000 X B 39/00, BFH/NV 2001, 610; vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids -

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. beispielsweise BFH-Beschluss vom 4. März 2009 X B 38/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. beispielsweise BFH-Beschluss vom 4. März 2009 X B 38/08, nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933

    Das Beschwerdegericht braucht dem Beschwerdeführer keinen Hinweis zu geben, bevor

    Das maßgebliche Abstellen auf einen im erstinstanzlichen Verfahren erörterten und im erstinstanzlichen Beschluss immerhin angesprochenen, gleichwohl aber dort nicht im Zentrum stehenden Gesichtspunkt - wie hier die rechtliche Wirksamkeit des Zurückstellungsantrags des ersten Bürgermeisters vom 24. September 2013 - stellt, jedenfalls unter diesen Umständen, keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. dazu BFH, U.v. 4.3.2009 - X B 38/08 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerfG vom 14.4.1978 - 2 BvR 238/78 - juris).
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