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   BFH, 04.03.2016 - X B 188/15   

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https://dejure.org/2016,10441
BFH, 04.03.2016 - X B 188/15 (https://dejure.org/2016,10441)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2016 - X B 188/15 (https://dejure.org/2016,10441)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2016 - X B 188/15 (https://dejure.org/2016,10441)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen Divergenz

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, SGB 4 § 20 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2009, § 20 Abs 2 SGB 4, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 15 Abs 2 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen Divergenz

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 20 Abs. 2 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch, § 163 Abs. 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch, § 344 Abs. 4 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch, § 226 Abs. 4 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch, § 168 Abs. 1 Nr. 1d SGB VI, § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Totalgewinns eines Betriebes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rewis.io

    Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Totalgewinns eines Betriebes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen von Einkünfteerzielungsabsicht bei Umstrukturierungsmaßnahmen trotz tatsächlich erzielter Verluste; Darlegung der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkunftserzielungsabsicht - und die Beschäftigung der Ehefrau

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    a) Der Kläger entnimmt dem Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 (BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, dort unter II.2.) zunächst zutreffend den Rechtssatz, der Totalgewinn stelle das Gesamtergebnis des Betriebs in der Zeit von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation dar.

    c) In Bezug auf die Eignung von Umstrukturierungsmaßnahmen entnimmt der Kläger dem Senatsurteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063 (unter II.3.b aa) zutreffend den Rechtssatz, Umstrukturierungsmaßnahmen seien als geeignet anzusehen, wenn nach dem damaligen Erkenntnishorizont aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftigen Gewerbetreibenden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass die Maßnahmen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zum Erreichen der Gewinnzone führen würden.

    e) Auch im Zusammenhang mit der Einkommensteuerersparnis durch die steuerliche Ausgleichsfähigkeit der erzielten Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften gibt der Kläger die Rechtssätze aus der von ihm herangezogenen Divergenzentscheidung (Senatsurteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.c) nicht ganz zutreffend wieder.

  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    d) Hinsichtlich der gerügten Abweichung vom Senatsurteil vom 17. November 2004 X R 62/01 (BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b cc) gibt der Kläger den dortigen Rechtssatz wiederum nicht vollständig wieder.

    Dem Senatsurteil in BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336 ist zu entnehmen, dass eine solche Gestaltung als persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste gewertet werden darf.

  • BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01

    Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Dies ist nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, unter 1.b bb, und vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.b).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Dies ist nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, unter 1.b bb, und vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.b).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) erforderlich sei, weil das Finanzgericht (FG) von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1. c, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    b) Soweit der Kläger auch eine Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 2000 IV R 46/99 (BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674) rügt, gibt er den dortigen Rechtssatz nicht zutreffend wieder.
  • BFH, 14.05.2013 - X B 184/12

    Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Er kann vielmehr auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ausgesprochen werden (Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, unter II.1.b, und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.2.).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Im Übrigen hat der Kläger bis heute nicht angegeben, ob ihm überhaupt eine zur Nachfolge bereite und geeignete Person für den unentgeltlichen Generationenübergang (vgl. hierzu Senatsurteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, unter II.1.a aa) zur Verfügung steht.
  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Eine Divergenz ist tatsächlich gegeben, wenn die beiden Entscheidungen in tragenden Rechtssätzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14, BFH/NV 2015, 702, Rz 16, m.w.N.) miteinander unvereinbar sind.
  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Auszug aus BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
    Er kann vielmehr auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ausgesprochen werden (Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, unter II.1.b, und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.2.).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit der Verrechnung der Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften --von den dargestellten Ausnahmefällen (Verlustzuweisungsgesellschaften, Abzug anteiliger Fixkosten von Gegenständen der privaten Lebensführung) abgesehen-- rechtlich nicht geeignet ist, um als einziges persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste herangezogen zu werden (BFH, Beschluss vom 04. März 2016 - X B 188/15 -, Rn. 20, BFH/NV 2016, 1036).
  • BFH, 30.01.2017 - X B 83/16

    Gewinnzuschlag bei Reinvestitionsrücklage

    Er kann auch konkludent etwa in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG enthalten sein (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2016 X B 188/15, BFH/NV 2016, 1036) oder sich sonst implizit aus den Gründen ergeben.
  • FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18

    Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit

    Die Beschäftigung nahestehender Personen zur Erlangung des vollen Schutzes durch die gesetzliche Sozialversicherung kann ein persönliches Motiv für die Hinnahme von Verlusten darstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2016 X B 188/15, BFH/NV 2016, 1036).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 3 K 1365/16

    Gewinnermittlungsabsicht bei Vorhandensein mehrerer verschiedener, wirtschaftlich

    Die Möglichkeit der Verrechnung "echter" - den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastender - Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften ist zwar kein privates Motiv, das schon alleine zur Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht führt (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Tätigkeit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie PKW, Wohnung, Kommunikationsmittel oder Computer) in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 04. März 2016 X B 188/15, BFH/NV 2016, 1036; BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
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