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   BFH, 04.04.1979 - II B 48/78   

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https://dejure.org/1979,947
BFH, 04.04.1979 - II B 48/78 (https://dejure.org/1979,947)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1979 - II B 48/78 (https://dejure.org/1979,947)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1979 - II B 48/78 (https://dejure.org/1979,947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids - Erwerb eines Einfamilienhaus - Erwerb eines Zweifamilienhaus - Erwerb einer Eigentumswohnung - Erwerb eines Mehrfamilienhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 235
  • NJW 1979, 1472 (Ls.)
  • DNotZ 1980, 387
  • DB 1979, 1115
  • BStBl II 1979, 344
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    Sie endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also kein einleuchtender Grund mehr für die Ungleichbehandlung besteht (vgl. statt vieler Entscheidungen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe B (Eildienst) 1979 S. 27, 31 - DStZ B 1979, 27, 31 -, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    An dessen Rechtmäßigkeit bestehen keine ernstlichen Zweifel in dem Sinne, daß bei seiner überschlägigen Prüfung im Aussetzungsverfahren neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage träten, welche Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirkten (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - in der Auslegung, welche diese Vorschrift durch die an die Beschlüsse vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, und vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, BStBl III 1967, 533 anknüpfende ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - gefunden hat; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17.Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    An dessen Rechtmäßigkeit bestehen keine ernstlichen Zweifel in dem Sinne, daß bei seiner überschlägigen Prüfung im Aussetzungsverfahren neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage träten, welche Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirkten (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - in der Auslegung, welche diese Vorschrift durch die an die Beschlüsse vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, und vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, BStBl III 1967, 533 anknüpfende ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - gefunden hat; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17.Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    Auch das BVerfG ist in seinen zur Grunderwerbsteuer ergangenen Entscheidungen, z. B. im Beschluß vom 10. Juni 1963 1 BvR 345/61 (BVerfGE 16, 203, BStBl I 1963, 620) und in unveröffentlichten, im Vorprüfungsverfahren ergangenen Entscheidungen stillschweigend davon ausgegangen, daß die Erhebung von Grunderwerbsteuer nicht schon deshalb gegen den Gleichheitssatz verstößt und nichtig ist, weil die Erhebung von Grunderwerbsteuer zur Ausnahme, die Befreiung von ihr zur Regel geworden ist.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    An dessen Rechtmäßigkeit bestehen keine ernstlichen Zweifel in dem Sinne, daß bei seiner überschlägigen Prüfung im Aussetzungsverfahren neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage träten, welche Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirkten (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - in der Auslegung, welche diese Vorschrift durch die an die Beschlüsse vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, und vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, BStBl III 1967, 533 anknüpfende ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - gefunden hat; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17.Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579).
  • Drs-Bund, 08.02.1979 - BT-Drs 8/2555
    Auszug aus BFH, 04.04.1979 - II B 48/78
    Das zeigen der Grunderwerbsteuerbericht der Bundesregierung vom 8. Februar 1979 (Bundestags-Drucksache 8/2555), dessen Abschnitt 3.2.
  • BFH, 13.02.1980 - II R 18/75

    Auswechslung aller Gesellschafter einer GbR und Grunderwerbsteuer

    Der BFH hat in seinem Beschluß vom 14. April 1979 II B 48/78 (BFHE 127, 235, BStBl II 1979, 344) bereits ausgeführt, daß durch die zahlreichen Ausnahmen von der Besteuerung der Gesetzgeber den allgemeinen Gleichheitssatz nicht verletze, wenn die daraus folgende unterschiedliche Belastung von Rechtsvorgängen mit Grunderwerbsteuer auf sachgerechten Erwägungen beruhe.
  • BFH, 19.03.1980 - II R 23/77

    Übertragung aller Gesellschaftsanteile - Gesellschaft bürgerlichen Rechts -

    Hierzu wird auf den Beschluß des Senates vom 4. April 1979 II B 48/78 (BFHE 127, 235, BStBl II 1979, 344) verwiesen.
  • BFH, 12.05.1982 - II R 14/81

    Anerkennung einer Wohnung - Grunderwerbsteuerverfahren - Steuerbegünstigte

    Angesichts des gleichwohl nicht unerheblichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer ergibt sich hieraus jedoch nicht ohne weiteres die Verfassungswidrigkeit des gesamten Grunderwerbsteuerrechts, auch wenn bei einem geringeren Ausmaß von Steuerbefreiungsvorschriften das gleiche Aufkommen bei einem geringeren Steuersatz erzielt werden könnte (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1979 II B 48/78, BFHE 127, 235, BStBl II 1979, 344).
  • BFH, 03.03.1982 - II R 153/80

    Heimatvertriebener - Erwerb einer Eigentumswohnung - Zweck des Erwerbs -

    Der vorliegende Fall, bei dem es um einen Grundstückserwerb im Jahre 1976 geht, gibt keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung (vgl. in diesem Zusammenhang auch den in einer Vollziehungsaussetzungssache ergangenen Beschluß des Senats vom 4. April 1979 II B 48/78, BFHE 127, 235, BStBl II 1979, 344, der einen Erwerbsvorgang des Jahres 1977 betraf).
  • BFH, 27.02.1985 - II S 14/84

    Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit von

    An der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Grundsteuermeßbescheide bestehen ernstliche Zweifel in dem Sinne, daß bei ihrer überschlägigen Prüfung im Aussetzungsverfahren neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, welche Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - in der Auslegung, welche diese Vorschrift in der ständigen Rechtsprechung des BFH gefunden hat; vgl. Beschluß vom 4. April 1979 II B 48/78, BFHE 127, 235, 236, BStBl II 1979, 344).
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