Rechtsprechung
BFH, 04.05.2021 - VIII R 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 4a S 5, EStG § 20 Abs 4a S 7, KStG § 27 Abs 8 S 9, AEUV Art 63, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG VZ 2014
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners - rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 4a S 5 EStG 2009, § 20 Abs 4a S 7 EStG 2009, § 27 Abs 8 S 9 KStG 2002, Art 63 AEUV, § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 2009
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
- IWW
§ 20 Abs. 4a S. 5 und S. 7 EStG, § 27 Abs. 8 S. 9 KStG, AEUV Art. 63
EStG, KStG, AEUV - rewis.io
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
- rechtsportal.de
Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
- datenbank.nwb.de
Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG - Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft - und die Einkommensteuer
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Ausschüttungen aus EU-Gesellschaften - Einlagenrückgewähr auch ohne Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG?
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 23
Dividende, Barausgleich, Tausch, Veräußerungsgeschäft - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Führte die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 bei den ...
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 2117/16
- BFH, 04.05.2021 - VIII R 17/18
Papierfundstellen
- BFHE 273, 197
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten …
b) Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags, die auch bei Auslandssachverhalten --und damit im Streitfall-- nicht unwiderleglich vermutet wird (vgl. BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, BFHE 273, 197, Rz 28, und VIII R 14/20, BFHE 273, 206, Rz 31; anderer Ansicht BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 85, Rz 111), ist wegen des Börsenkurses der zugeteilten KFG-Aktien ohne weiteres möglich.Darüber hinaus ist es auf Grundlage der Feststellungen des FG und unter Beachtung der Grundsätze der Verwendungsfiktion i.S. des § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 5 KStG nicht zweifelhaft, dass die Zuteilung der KFG-Aktien bei isolierter Betrachtung zu einer steuerbaren Sachausschüttung führt und keine Einlagenrückgewähr vorliegt (vgl. unter II.2.; vgl. zudem BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, Rz 29, und VIII R 14/20, Rz 32).
- FG Köln, 11.03.2020 - 9 K 2340/17
Kapitalerträge: Besteuerung - Zuteilung von Aktien ("Bonus-Aktien") kein …
Jedenfalls aber fehlt es im Streitfall unstreitig an der gesonderten Feststellung nach § 27 Abs. 8 Satz 3 KStG, so dass es insoweit bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen keiner weiteren Aufklärung bedarf (so im Ergebnis auch FG Münster, Urteil vom 28. Februar 2013 9 K 2117/16 E, EFG 2018, 1265, Rev. anhängig unter dem Az.: VIII R 17/18).Der Senat neigt insoweit die Auffassung des FG Münster (Urteil vom 28. Februar 2018 9 K 2117/16 E, EFG 2018, 1265, Rev. anhängig unter dem Az.: VIII R 17/18 ) zu, wonach in der streitgegenständlichen Kapitalmaßname ein einer Abspaltung wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang im Sinne des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG aus dem Grunde nicht vorliegt, dass die Veräußerung der Anteile an der G Q (und damit mittelbar der Beteiligung an der A W) auf einer unteren Konzernstufe des G-Konzerns erfolgt ist und die Kläger keine unmittelbaren Anteilseigner der G ... Ltd. als übertragendem Rechtsträger, sondern nur mittelbar an dieser über die G beteiligt waren.
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung und im Hinblick insbesondere auf das anhängige Revisionsverfahren VIII R 17/18 gegen das Urteil des FG Münster vom 28. Februar 2018 9 K 2117/16 E (EFG 2018, 1265) zuzulassen.
- BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/21
Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche …
Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem auf die zwischenzeitlich zu § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG ergangenen Entscheidungen hin (BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, BFHE 273, 197, und VIII R 14/20, BFHE 273, 206). - BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/20
Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche …
Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem auf die zwischenzeitlich zu § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG ergangenen Entscheidungen hin (BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, BFHE 273, 197, und VIII R 14/20, BFHE 273, 206).