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   BFH, 04.06.2009 - IV B 108/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18842
BFH, 04.06.2009 - IV B 108/07 (https://dejure.org/2009,18842)
BFH, Entscheidung vom 04.06.2009 - IV B 108/07 (https://dejure.org/2009,18842)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - IV B 108/07 (https://dejure.org/2009,18842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verlust der Unternehmensidentität bei Übertragung des Betriebs von einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Divergenz i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; UmwStG 1995 § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; UmwStG § 19 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Divergenz i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verlustabzug bei Übertragung des Betriebs von einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft; grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus BFH, 04.06.2009 - IV B 108/07
    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Mai 1993 GrS 3/92 (BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616) enthält nicht den von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) angegebenen Rechtssatz.
  • BFH, 15.02.1979 - V B 28/78

    Rechtsanwalt - Honorarrechnung - Ausweisung der Umsatzsteuer - Durchlaufende

    Auszug aus BFH, 04.06.2009 - IV B 108/07
    Die Rechtsfrage betrifft damit ausgelaufenes Recht und bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung mehr, weil nicht ersichtlich ist, dass die Frage noch für eine Vielzahl von Fällen Bedeutung haben könnte (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluss vom 15. Februar 1979 V B 28/78, BFHE 127, 81, BStBl II 1979, 274; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 35).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    a) Die Fragen Nr. 1 bis 4 beziehen sich ausdrücklich auf das mittlerweile außer Kraft getretene Niedersächsische Datenschutzgesetz a.F. Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht kommt jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil mit der Zulassung der Berufung keine für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 - 8 B 70/16 -, juris, Rn. 3 f.; dasselbe, Beschl. v. 30.1.2017 - 10 B 10/16 -, juris, Rn. 3; BFH, Beschl. v. 4.6.2009 - IV B 108/07 -, juris, Rn. 3).
  • BFH, 02.03.2011 - IV B 139/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a. F. ist nicht mehr

    Eine derartige Rechtsfrage hat jedenfalls dann keine grundsätzliche Bedeutung mehr i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Frage noch für eine Vielzahl von Fällen Bedeutung haben könnte, oder wenn eine Vorschrift nicht durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung ersetzt wurde, die umstrittene Rechtsfrage also auch für eine Nachfolgeregelung ohne Bedeutung ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. September 2002 IV B 110/00, BFH/NV 2003, 186; vom 4. Juni 2009 IV B 108/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R854; in BFH/NV 2009, 135, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2009 - IV E 1/09

    Streitwert einer Klage über gewerbesteuerlichen Verlustvortrag

    Mit Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 108/07 wies der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
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