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   BFH, 04.06.2014 - X B 95/13   

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https://dejure.org/2014,18528
BFH, 04.06.2014 - X B 95/13 (https://dejure.org/2014,18528)
BFH, Entscheidung vom 04.06.2014 - X B 95/13 (https://dejure.org/2014,18528)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - X B 95/13 (https://dejure.org/2014,18528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen - Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides; Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen; Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 125 Abs 1, AO § 158, AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2 S 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen - Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen - Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 Abs 1 AO, § 158 AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO, § 76 Abs 1 FGO
    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen - Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden Lieferscheinen - Keine Revisionszulassung wegen behaupteter Wiederholungsgefahr der aus Sicht des Klägers fehlerhaften Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer Rechtsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nur bei Nichtigkeit des Schätzungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    b) Wird eine Schätzung erforderlich, weil die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr gegeben ist, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415, und BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.).

    Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO abgeben (allgemeine Meinung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.).

  • BFH, 31.01.2013 - X B 21/12

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Hierin liegt jedoch nicht eine Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).

    Insbesondere hat das FG nicht Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen, was verfahrensfehlerhaft gewesen wäre (vgl. insoweit etwa Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    b) Wird eine Schätzung erforderlich, weil die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr gegeben ist, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415, und BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 X B 144/11, BFH/NV 2012, 1982).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 114/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 22. November 2013 X B 114/13, BFH/NV 2014, 346, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Diese Voraussetzung kann dann vorliegen, wenn das Urteil auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Auch die Höhe der Schätzung ist nicht zu beanstanden, da sie anhand der allgemeinen Aufschläge des Gastronomiebetriebs des Klägers im Wege einer als Schätzungsmethode grundsätzlich anerkannten Nachkalkulation (BFH-Urteil vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667) durchgeführt worden ist.
  • BFH, 09.10.2013 - X B 239/12

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen

    Auszug aus BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    dd) Auch der Hinweis der Klägerin auf die Wiederholungsgefahr einer unzutreffenden Entscheidung reicht für die Zulassung der Revision wegen § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht aus (BFH-Beschluss vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355).
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    dd) Im Übrigen ist auch kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG erkennbar, der die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der angefochtenen Entscheidung gestatten würde (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, unter 2.a, m.w.N.; s. im hiesigen Kontext auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1459, unter 4.).
  • BFH, 22.07.2015 - X B 172/14

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen

    b) Im Übrigen ist auch kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG erkennbar, der die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der angefochtenen Entscheidung gestatten würde (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2014 - X B 32/14

    Zulassung der Revision; Rechtsfehler bei Ermessensentscheidungen

    Das FA beruft sich im Wesentlichen darauf, die Entscheidung des FG sei in der Sache grob fehlerhaft, und macht damit einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler bzw. eine greifbare Gesetzwidrigkeit als besondere Spielart des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend (dazu vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2014 X B 12/13, BFH/NV 2014, 874; vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213, und vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler, reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2015 V B 23/15, BFH/NV 2016, 53, Rz 5; vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, Rz 9; vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 13; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, Rz 3).
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