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   BFH, 04.07.2007 - VII B 304/06   

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https://dejure.org/2007,17144
BFH, 04.07.2007 - VII B 304/06 (https://dejure.org/2007,17144)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - VII B 304/06 (https://dejure.org/2007,17144)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - VII B 304/06 (https://dejure.org/2007,17144)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VII B 304/06
    Da ihre Beantwortung von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall abhängt, kann ihr keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZB 26/02

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei hohen Vorbelastungen

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VII B 304/06
    Da von einer bestehenden Regelungslücke nicht ausgegangen werden kann, kommt auch eine analoge Anwendung nicht in Betracht (vgl. zu § 803 Abs. 2 ZPO Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2002 IX ZB 26/02, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3178).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2019 - 6 K 6133/18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtmäßigkeit einer

    Das Verbot der Überpfändung gilt aber nicht für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 281 AO Rn. 22; BFH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII B 304/06, BFH/NV 2007, 2060; BGH-Beschluss vom 18. Juli 2002 - IX ZB 26/02, BGHZ 151, 384 = NJW 2002, 3178).

    Insbesondere kommt der Entscheidung keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII B 304/06, BFH/NV 2007, 2060).

  • BFH, 10.12.2007 - XI B 162/06

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Einstimmigkeitserfordernis -

    Da die Beantwortung der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage hiernach von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall abhängt, kann ihr keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 VII B 304/06, BFH/NV 2007, 2060, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2010 - IX B 231/09

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebsaufspaltung -

    Da die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen hiernach von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Streitfalles abhängt, kann ihr keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 VII B 304/06, BFH/NV 2007, 2060, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2008 - XI B 203/06

    Vorsteuerabzugsrecht bei Bauleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Verletzung

    An einer grundsätzlichen Bedeutung fehlt es bei einer lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 VII B 304/06, BFH/NV 2007, 2060, m.w.N.).
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