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   BFH, 04.07.2008 - II B 56/08   

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https://dejure.org/2008,10656
BFH, 04.07.2008 - II B 56/08 (https://dejure.org/2008,10656)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2008 - II B 56/08 (https://dejure.org/2008,10656)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - II B 56/08 (https://dejure.org/2008,10656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadstoffschlüssel für Kraftfahrzeugsteuer verbindlich

  • IWW
  • Judicialis

    KraftStG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f; ; FGO § 94; ; ZPO § 160 Abs. 4; ; ZPO § 164

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen eine Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren um die Rechtmäßigkeit eines auf dem Fahrzeugschein als Grundlagenbescheid beruhenden Kraftfahrzeugsteuerbescheids

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Steuer - Chevrolet Van G20 nicht als schadstoffarm anerkannt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.05.2006 - III B 179/05

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.07.2008 - II B 56/08
    Soweit der Kläger schließlich als Verfahrensmangel rügt, das FG habe seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung verletzt, weil es das streitgegenständliche Fahrzeug trotz eines diesbezüglichen klägerischen Antrags nicht in Augenschein genommen hat (§ 76 Abs. 1 FGO), hat die Beschwerde jedenfalls deswegen keinen Erfolg, weil der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683, sowie m.w.N. der Rechtsprechung Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 100).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 04.07.2008 - II B 56/08
    Da der Kläger aber nicht vorträgt, er habe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Aufnahme seines Beweisantrags in das Protokoll noch während der mündlichen Verhandlung bzw. gemäß § 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO die Berichtigung des Protokolls zu beantragen, ist der Verfahrensmangel jedenfalls nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 X B 173/04, BFH/NV 2005, 1850; vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), so dass offen bleiben kann, ob die insoweit nachgeschobene Begründung noch berücksichtigt werden könnte (vgl. m.w.N. der Rechtsprechung Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 30.06.2005 - X B 173/04

    Sachaufklärungspflicht: Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.07.2008 - II B 56/08
    Da der Kläger aber nicht vorträgt, er habe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Aufnahme seines Beweisantrags in das Protokoll noch während der mündlichen Verhandlung bzw. gemäß § 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO die Berichtigung des Protokolls zu beantragen, ist der Verfahrensmangel jedenfalls nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 X B 173/04, BFH/NV 2005, 1850; vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), so dass offen bleiben kann, ob die insoweit nachgeschobene Begründung noch berücksichtigt werden könnte (vgl. m.w.N. der Rechtsprechung Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
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