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   BFH, 04.07.2012 - III B 174/11   

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https://dejure.org/2012,21408
BFH, 04.07.2012 - III B 174/11 (https://dejure.org/2012,21408)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2012 - III B 174/11 (https://dejure.org/2012,21408)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - III B 174/11 (https://dejure.org/2012,21408)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen; Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme; Kindeswohlgefährdung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 64 Abs 2 S 1, BGB § 1626 Abs 3 S 1, BGB § 1684 Abs 4 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 1626 Abs 3 S 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 1 BGB, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewährung von Kindergeld für ein entführtes Kind, da die Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Revisionsgrundes genügt

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung bei Entführung eines Kindes; tatsächliche Verhältnisse für die Beurteilung einer Haushaltsaufnahme maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewährung von Kindergeld für ein entführtes Kind

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1638
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146; vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004  18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21).

    Formale Gesichtspunkte, wie etwa die vom Familiengericht getroffene Sorgerechtsregelung, können bei der Beurteilung, in welchem Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968).

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146; vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004  18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146; vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004  18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21).
  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00

    Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146; vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004  18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    b) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung --auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers-- verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 209/05

    NZB: Abgrenzung private Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    b) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung --auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers-- verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2007 - VIII B 79/07

    Örtliche Zuständigkeit zum Erlass einer an die Ehefrau gerichteten

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    Allein mit dem Aufwerfen einer Rechtsfrage oder dem Vorbringen, das FG habe eine Rechtsfrage unzutreffend beurteilt, oder der Behauptung, eine höchstrichterliche Aussage zu einer bestimmten Rechtsfrage liege noch nicht vor (hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2007 VIII B 79/07, BFH/NV 2008, 732), kann die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht erreicht werden.
  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2008 - III B 17/08

    Kein Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
    Weder damit noch mit der sonstigen zu diesem Problemkreis ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011  2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; BFH-Beschluss vom 14. November 2008 III B 17/08, BFH/NV 2009, 380) hat sich der Kläger näher befasst.
  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe -

  • FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00

    Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    a) Wird --wie hier-- mit der Rüge eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) geltend gemacht, gehören zu einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Darlegung u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599, Rz 12; vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    Er rügt jedoch weder einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, noch genügen seine Darlegungen den gesetzlichen Anforderungen, die § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Bezeichnung der Rüge einer Verletzung der gebotenen Sachaufklärung (§ 76 FGO) stellt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599, Rz 12; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    a) Wird --wie hier-- mit der Rüge eine Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) geltend gemacht, gehören zu einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Darlegung u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599, Rz 12; vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 70, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    (1) Wird --wie hier-- mit der Rüge eine Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) geltend gemacht, gehören zu einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Darlegung u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599, Rz 12; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage

    Formale Gesichtspunkte, z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 12; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, juris Rz 10; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599 , juris Rz 9).

    Aus dem zu widerrechtlichen Kindesentziehungen in Inlandsfällen ergangenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2005, 124 (juris Rz 7 f.) - auf das auch der BFH z.B. in seinem Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599 (juris Rz 7) Bezug nimmt - ergibt sich zugunsten des Klägers kein abweichendes Ergebnis.

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