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BFH, 04.08.1982 - I R 101/77 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 2; GewStG § 7
- Wolters Kluwer
Hausgewerbetreibender - Sozialversicherung - Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 136, 407
- BStBl II 1983, 200
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.08.1989 - X R 30/86
Hausgewerbe - Arbeitnehmer - Gesetzliche Rentenversicherung - Abführung von …
Auf den Einspruch der Kläger, in dem diese auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. August 1982 I R 101/77 (BFHE 136, 407, BStBl II 1983, 200) hinwiesen, änderte das FA die Einkommensteuerbescheide 1976 bis 1978 und berücksichtigte die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) als Betriebsausgaben, kürzte aber den zusätzlichen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) um den Arbeitgeberanteil.Trotz der Rentenversicherungspflicht war der Kläger als Hausgewerbetreibender aber steuerrechtlich kein Arbeitnehmer, sondern Gewerbetreibender (BFHE 136, 407, BStBl II 1983, 200).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.1995 - 1 K 1932/93 Zwar hat der Bundesfinanzhof die Abführung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung durch einen Hausgewerbetreibenden als Betriebsausgaben beurteilt, weil dieser damit eine gesetzliche Verpflichtung des Auftraggebers erfülle, die sich auf die betrieblichen Rechtsbeziehungen zu dem Auftraggeber gründe ( BFH-Urteil vom 4. August 1982 I R 101/77 , BStBl II 1983, 200).