Rechtsprechung
   BFH, 04.08.2011 - III R 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2517
BFH, 04.08.2011 - III R 48/08 (https://dejure.org/2011,2517)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2011 - III R 48/08 (https://dejure.org/2011,2517)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2011 - III R 48/08 (https://dejure.org/2011,2517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • openjur.de

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind; Zweck des Familienleistungsausgleichs; Unterhaltslastquoten der Eltern; Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG; ...

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 1360, BGB § ... 1360a, BGB § 1606 Abs 3, BGB § 1608 S 1, BGB § 1612 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 6, EStG § 33a Abs 1 S 1, DA-FamEStG Abschn 63.4.1.1 Abs 2, DA-FamEStG Abschn 63.4.3.4 Abs 1, EStG § 31, BGB § 1602
    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1360 BGB, § 1360a BGB, § 1606 Abs 3 BGB, § 1608 S 1 BGB, § 1612 Abs 2 BGB
    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • IWW
  • rewis.io

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes an dessen eigenes Kind in hälftiger Höhe der Einkünfte bei der Jahresgrenzbetragsberechnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einkünfte mindernden Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ein verheiratetes Kind

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 310
  • NJW 2011, 3390
  • FamRZ 2011, 1652
  • DB 2011, 2076
  • BStBl II 2011, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen

    a) Ist das Kind, für das Kindergeld beansprucht wird, bereits verheiratet, so besteht wegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht des Ehepartners (§ 1608 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- i.V.m. §§ 1360, 1360a BGB) eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem verheirateten Kind nur dann, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass dieser zum vollständigen Unterhalt nicht in der Lage ist --sog. Mangelfall-- (Senatsurteile vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, und vom 4. August 2011 III R 48/08, BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975).

    Ein solcher Mangelfall ist anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975).

    Haben die Ehegatten eigene Kinder, so sind die Einkünfte und Bezüge desjenigen Ehegatten, für den Kindergeld begehrt wird, allenfalls in Höhe der halben Unterhaltsbelastung gegenüber den Kindern zu mindern (Senatsurteil in BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975).

  • BFH, 09.02.2012 - III R 73/09

    Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der

    Die Frage, ob Unterhaltsleistungen des Kindes an sein eigenes Kind die Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mindern, hat der Senat bislang offengelassen (Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 48/08, BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975).

    Dieses steuergesetzliche Konzept stimmt mit der zivilrechtlichen Lage überein, wonach Großeltern wegen der vorrangigen Unterhaltspflicht der Eltern (§ 1606 Abs. 2 BGB) typischerweise ihren Enkelkindern nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und sie im Rahmen der Unterhaltspflicht für die eigenen Kinder lediglich deren Bedarf --ohne Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen der Kinder für deren Kinder-- zu befriedigen haben, womit mittelbare Unterhaltspflichten für Enkelkinder ausgeschlossen werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975, m.w.N.; Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 1610 Rz 8; Staudinger/Engler, BGB, § 1602 Rz 140).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 8/08

    Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug - Unterhaltsleistungen von

    Ausnahmsweise müssen Eltern gegenüber ihrem verheirateten Kind Unterhaltsleistungen erbringen, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum vollständigen Unterhalt nicht in der Lage ist --sog. Mangelfall-- (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; Senatsurteile vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, und vom 4. August 2011 III R 48/08, BStBl II 2011, 975).
  • BFH, 16.04.2012 - VI B 136/11

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

    Auch die Entscheidung des BFH vom 4. August 2011 III R 48/08 (BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975) spricht eine mögliche Berücksichtigung von tatsächlichen Unterhaltsleistungen an.
  • FG Sachsen, 29.04.2015 - 8 K 1580/14

    Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an den in der Russischen Föderation

    Die im Jahr 2010 geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt auf die konkrete Betrachtungsweise ab (vgl. BFH, Urteil vom 5.5.2010, VI R 29/09, BStBl. II 2011, 116; v. 30.6.2010 - VI 35/09, BStBl. II 2011, 267; BFH, Urteil vom 4.8.2011, III R 48/08, BStBl. II 2011, 975; BFH, Urteil vom 6.2.2014, VI R 34/12, BStBl. II 2014, 619; R 33a.1 EStR ; nach der früheren Rechtsprechung kam es auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs nicht an [vgl. BFH, Urteil vom 18.5.2006, III R 26/05, BStBl. II 2007, 108; dazu Geserich, DStR 2011, 294; Greite, HFR 2007, 31]).

    Das bedeutet, dass alle zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs (§§ 1601 bis 1603 BGB ) vorliegen müssen und die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608, 1609 BGB ) zu beachten sind; insbesondere darf die Bedürftigkeit des Empfängers im Sinne des § 1602 BGB nicht unterstellt werden, sondern sie muss tatsächlich vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 5.5.2010, VI R 29/09, BStBl. II 2011, 116; BFH, Urteil vom 30.6.2010, VI 35/09, BStBl. II 2011, 267; BFH, Urteil vom 4.8.2011, III R 48/08, BStBl. II 2011, 975; BFH, Urteil vom 6.2.2014, VI R 34/12, BStBl. II 2014, 619).

  • LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 9 AS 1180/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

    Die Entscheidungen des BSG (Urteil vom 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R) und des BFH (Urteil vom 28. April 2010 - III R 48/08), in denen von einer gleichmäßigen Verteilung des Kindergelds nach Köpfen ausgegangen wird, sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 1968/11

    Kindergeldanspruch für ein in der Ausbildung befindliches, verheiratetes Kind

    Ausnahmsweise müssen Eltern gegenüber ihrem verheirateten Kind aber Unterhaltsleistungen erbringen, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum vollständigen Unterhalt nicht in der Lage ist - sog. Mangelfall - (BFH-Urteile vom 22.12.2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 340; vom 23.11.2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413; vom 04.08.2011 III R 48/08, BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975 und vom 19.04.2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756).

    Bei einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehepartner allein verdient und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erzielt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass dem nicht verdienenden Ehepartner in etwa die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließt (BFH-Urteile vom 22.12.2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340; vom 23.11.2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413 und vom 4.8.2011 III R 48/08, BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975).

  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Ein Mangelfall wurde bei kinderlosen Ehen angenommen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. nicht überschritten (BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BStBl II 2000, 522; BFH-Urteil vom 23. November 2001, VI R 144/00, BFH/NV 2002, 482; BFH-Urteil vom 19. April 2007 III R 65/06, BStBl II 2008, 756; BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 48/08, BStBl II 2011, 975; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BStBl II 2012, 340).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 K 4733/08

    Anrechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 31 EStG auch bei

    Es ist demnach nicht mehr erheblich, ob Kindergeld beantragt wurde, in welcher Höhe, wann oder an wen es gezahlt worden ist, ob es zurückgefordert wurde und ob der Anspruch verfahrensrechtlich noch durchgesetzt werden kann (L. Schmidt/Loschelder, EStG, 28. Auflage 2009, § 31 Rn. 11; Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908; a.A. FG Münster, Urteil vom 29. April 2008 6 K 3889/05 E, EFG 2008, 1809 und Juris, dort unter Rn. 24 a.E., Revision eingelegt, Az. des BFH III R 48/08).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Ehegatten bei der

    Zur Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens ist pauschalierend die Summe aller Einnahmen i. S. d. § 2 EStG sowie der Bezüge zu bilden und durch Abzug gewisser Positionen zu korrigieren (BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 48/08, BFHE 234, 310, BStBl II 2011, 975 unter Verweis auf die Verwaltungsvorschriften des Beklagten).
  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 15/12

    Zur Berechnung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen einer den

  • FG Münster, 29.01.2014 - 13 K 2658/13

    Heirat des Kindes, Mangelrechtsprechung

  • FG Niedersachsen, 20.07.2021 - 12 K 226/20

    Zur Kindergeldgewährung für verheiratete Kinder mit Behinderung und zum Antrag

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 12 K 1256/13

    Kein Kindergeldanspruch, wenn ein lediges, sich in Ausbildung befindliches Kind

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht