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   BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13   

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https://dejure.org/2014,25149
BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13 (https://dejure.org/2014,25149)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2014 - VII R 28/13 (https://dejure.org/2014,25149)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2014 - VII R 28/13 (https://dejure.org/2014,25149)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • openjur.de

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses; Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 109, FGO § 10 Abs 3, FGO § 126 Abs 1, FGO § 108 Abs 1, FGO § 121
    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • Bundesfinanzhof

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 109 FGO, § 10 Abs 3 FGO, § 126 Abs 1 FGO, § 108 Abs 1 FGO, § 121 FGO
    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • IWW
  • rewis.io

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 121 S. 1; FGO § 108 Abs. 1
    Berichtigung des Tatbestands des Revisionsurteils

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Ergänzung des Urteils; Entscheidung über Ergänzungsbeschluss ergeht gerichtsgebührenfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13
    Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Revisionsverfahren (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2001 VI B 234/00, BFH/NV 2001, 1292, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2007 - II R 2/05

    Tatbestandsberichtigung; Revisionsantrag

    Auszug aus BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13
    Da Revisionsurteile keinem Rechtsmittel unterliegen, besteht für einen solchen Antrag allerdings regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007  II R 2/05, BFH/NV 2007, 1530, m.w.N.).
  • FG München, 03.08.2021 - 12 K 178/18

    Stichwörter: 1. Die Entscheidung über einen Antrag auf Ergänzung des Urteils gem.

    Ein offensichtlich unzulässiger Ergänzungsantrag wird allerdings durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen (BFH-Beschluss vom 4. August 2014 VII R 28/13, BFH/NV 2014, 1771 ; BVerwG-Beschluss vom 9. Juni 2011 3 C 14/11, NVwZ 2011, 1196 ; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler , AO/FGO, § 109 FGO Rz. 32 [Nov.

    Die Entscheidung über einen Ergänzungsantrag nach § 109 ergeht gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1771 ; Lange in HHSp, AO/FGO, § 109 FGO Rz. 36 [Nov.

  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 178/18

    Gelegenheit zur Stellungnahme, Befangenheit, Ablehnungsgesuch,

    Ein offensichtlich unzulässiger Ergänzungsantrag wird allerdings durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen (BFH-Beschluss vom 4. August 2014 VII R 28/13, BFH/NV 2014, 1771; BVerwG-Beschluss vom 9. Juni 2011 3 C 14/11, NVwZ 2011, 1196; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler , AO/FGO, § 109 FGO Rz. 32 [Nov.

    Die Entscheidung über einen Ergänzungsantrag nach § 109 ergeht gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1771; Lange in HHSp, AO/FGO, § 109 FGO Rz. 36 [Nov.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 2 A 1180/22

    Befreiung eines Betroffenen von der Rundfunkbeitragspflicht i.R.d. Prüfung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2018 - 2 C 36.16 -, NvwZ-RR 2018, 592 = juris Rn. 5, und BFH, Beschluss vom 4. August 2014 - VII R 28/13 -, juris Rn. 1, beide unter Bezugnahme auf den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2011 - 3 C 14.11 -, juris Rn.13 ff.
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