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   BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07   

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https://dejure.org/2008,12917
BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07 (https://dejure.org/2008,12917)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2008 - XI B 188/07 (https://dejure.org/2008,12917)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2008 - XI B 188/07 (https://dejure.org/2008,12917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozessfähigkeit einer GmbH; Rechtliches Gehör; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung unzulässig

  • Judicialis

    FGO § 58 Abs. 2; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GmbHG § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Prozessfähigkeit einer GmbH; ordnungsgemäße Vertretung einer GmbH; Verletzung des rechtlichen Gehörs; keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 2/88

    Zulassungsvoraussetzungen der Revisionseinlegung - Prozessuale Rechtsfolgen der

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07
    Dies führte zur Prozessunfähigkeit der Klägerin (vgl. BFH-Beschluss vom 26. März 1991 VIII R 2/88, BFH/NV 1992, 177).

    Denn durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine GmbH ordnungsgemäß vertreten ist (vgl. Beschluss in BFH/NV 1992, 177, sowie Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 58 FGO Rz 67, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07
    Für eine zulässige Rüge der Verletzung der dem FG obliegenden Sachaufklärungspflicht als Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07
    Die Klägerin führt insoweit unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Dezember 2006 IX ZB 257/05 (Deutsches Steuerrecht 2007, 450) in dem früheren Insolvenzverfahren über ihr Vermögen aus, die Rechtsfrage der Wirksamkeit der Vertretung einer GmbH sei vom BFH erneut zu klären.
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81).
  • BFH, 16.05.2002 - VII B 29/01

    Inhalt der Klageschrift

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07
    Denn bei der Klageerhebung und zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2002 VII B 29/01, BFH/NV 2002, 1321, m.w.N.) verfügte die Klägerin nach den den Senat bindenden und nicht mit zulässigen Rügen angegriffenen Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) über keinen Geschäftsführer mehr.
  • BFH, 28.08.2012 - I B 69/12

    Zur Prozessfähigkeit einer GmbH bei Amtsniederlegung des Geschäftsführers;

    Der Klägerin fehlt es an der Prozessfähigkeit, die Zulässigkeitsvoraussetzung auch einer Nichtzulassungsbeschwerde ist (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 19; vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2008 XI B 188/07, BFH/NV 2008, 2043).
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