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   BFH, 04.10.2016 - II B 24/16   

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https://dejure.org/2016,44047
BFH, 04.10.2016 - II B 24/16 (https://dejure.org/2016,44047)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2016 - II B 24/16 (https://dejure.org/2016,44047)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - II B 24/16 (https://dejure.org/2016,44047)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung eines verdeckten Treuhandverhältnisses mangels Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Umfang der Hinweispflicht ...

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung eines verdeckten Treuhandverhältnisses mangels Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; keine Vernehmung eines Zeugen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Hinweispflicht gegenüber dem fachkundig vertretenem Kläger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das mündlich geschlossene Treuhandverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Zeugenvernehmung - und die Sachaufklärungspflicht des Gerichts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Im Übrigen ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass es an einer Bereicherung des Erwerbers fehlt, wenn dieser zivilrechtlich zur Rückgewähr oder Herausgabe des Überlassenen verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908, unter II.1.).
  • BFH, 16.02.2011 - X B 133/10

    Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Da die Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hatten und der durch einen Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger keinen Beweisantrag gestellt hatte, musste sich dem FG die Vernehmung von Zeugen nicht aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2011 X B 133/10, BFH/NV 2011, 995, Rz 4 und 6).
  • BFH, 24.09.2014 - I B 189/13

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Darüber hinaus bedarf es konkreter Erläuterungen dazu, dass der aufgeworfenen Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt und sie mithin klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2014 I B 123/13, BFH/NV 2014, 1910, Rz 8, und vom 24. September 2014 I B 189/13, BFH/NV 2015, 237, Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2008 - II B 54/07

    Nachweis der Treuhänderschaft - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Die hierbei gewonnene Überzeugung bindet das Revisionsgericht selbst dann, wenn sie nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2008 II B 54/07, juris, 1.b und 1.a).
  • BFH, 18.11.2004 - II B 176/03

    Ehegatten: Zahlungen eines Ehegatten auf das Konto des anderen

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Es entspricht der allgemeinen Rechtslage, dass derjenige, der sich auf ein verdecktes Treuhandverhältnis beruft, die objektive Beweislast dafür trägt (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 179 , BStBl II 1980, 402, unter 2., und BFH-Beschluss vom 18. November 2004 II B 176/03, BFH/NV 2005, 355, unter II.1.).
  • BFH, 30.07.2014 - I B 123/13

    Feststellung der Endbestände der Eigenkapitalteilbeträge beim Übergang vom

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Darüber hinaus bedarf es konkreter Erläuterungen dazu, dass der aufgeworfenen Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt und sie mithin klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2014 I B 123/13, BFH/NV 2014, 1910, Rz 8, und vom 24. September 2014 I B 189/13, BFH/NV 2015, 237, Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit -

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Es entspricht der allgemeinen Rechtslage, dass derjenige, der sich auf ein verdecktes Treuhandverhältnis beruft, die objektive Beweislast dafür trägt (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 179 , BStBl II 1980, 402, unter 2., und BFH-Beschluss vom 18. November 2004 II B 176/03, BFH/NV 2005, 355, unter II.1.).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Jedoch stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig bei steuerlich Beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312, unter 2.b aa, und vom 17. November 2009 VI B 73/09, BFH/NV 2010, 452, unter 2.a).
  • BFH, 17.11.2009 - VI B 73/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Jedoch stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig bei steuerlich Beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312, unter 2.b aa, und vom 17. November 2009 VI B 73/09, BFH/NV 2010, 452, unter 2.a).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - II B 24/16
    Eine solche Verletzung liegt jedoch erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2017 - II R 2/15

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung

    Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO liegt nur vor, wenn das Gericht eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der --weiteren-- Aufklärung nach Lage der Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder aufgrund sonstiger Umstände hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2016 II B 24/16, BFH/NV 2017, 164, Rz 7).
  • BFH, 04.12.2017 - X B 91/17

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung -

    a) Die Verletzung der richterlichen Hinweispflicht gemäß § 76 Abs. 2 FGO bedeutet regelmäßig die Verletzung rechtlichen Gehörs (s. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2016 II B 24/16, BFH/NV 2017, 164).
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