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   BFH, 04.11.1981 - II R 144/78   

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https://dejure.org/1981,1025
BFH, 04.11.1981 - II R 144/78 (https://dejure.org/1981,1025)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1981 - II R 144/78 (https://dejure.org/1981,1025)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1981 - II R 144/78 (https://dejure.org/1981,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 83
  • NVwZ 1982, 528 (Ls.)
  • BStBl II 1982, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.1970 - II 167/64

    Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BFH, 04.11.1981 - II R 144/78
    Daß es sich dabei um eine echte Abweichung handelt, folgt aus dem Wirkungskreis des Testamentsvollstreckers, der nicht gesetzlicher Vertreter der Erben (und Vermächtnisnehmer) ist, sondern nur bei Maßnahmen zur Verwaltung und Auseinandersetzung für den als selbständig gedachten Nachlaß mit Wirkung für und gegen die Erben handelt, und lediglich insoweit i. S. des § 278 BGB einem gesetzlichen Vertreter der Erben gleichgestellt ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Oktober 1970 II 167/64, BFHE 100, 56, 58, BStBl II 1970, 826 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit wird auf die Entscheidung in BFHE 100, 56, 59, BStBl II 1970, 826 Bezug genommen.

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Dabei muß das Gericht auch berücksichtigen, ob die von ihm getroffene Auslegung zu einer sachlichen Prüfung führen kann (BFH-Urteile vom 4. November 1981 II R 144/78, BFHE 135, 83, BStBl II 1982, 262; vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch BVerfG-Beschluß vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 70).
  • BFH, 14.11.1990 - II R 58/86

    Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids für und gegen einen Erben an den

    Mit einem Schreiben vom 19. Mai 1982 war der Testamentsvollstrecker vorher auf das Urteil des BFH vom 4. November 1981 II R 144/78 (BFHE 135, 83, BStBl II 1982, 262) hingewiesen und aufgefordert worden, die Erfolgsaussichten seiner Klage nochmals zu prüfen.

    An eine bloß zusätzliche Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheides an den Testamentsvollstrecker würden sich jedoch keine Rechtsfolgen anschließen, zumal der Testamentsvollstrecker nicht aus eigenem Recht befugt ist, für infolge des Erbfalls erbschaftsteuerpflichtige Personen ein Rechtsbehelfsverfahren durchzuführen (vgl. Senatsurteil in BFHE 135, 83, BStBl II 1982, 262).

  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Der Erwerber von Todes wegen allein ist Beteiligter im Steuerfestsetzungsverfahren (BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 144/78, BFHE 135, 83, BStBl II 1982, 262) und daher grundsätzlich Erstattungsberechtigter, d. h. Gläubiger des Erstattungsanspruchs.
  • VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87

    Zur Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Die Bekanntgabe als solche verschafft auch einem Testamentsvollstrecker keine Klagebefugnis, wie der Bundesfinanzhof für den Fall des nach § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 5 des Erbschaftssteuergesetzes 1974 dem Testamentsvollstrecker bekanntzugebenden Erbschaftssteuerbescheides entschieden hat (Urteil vom 4. November 1981 - II R 144/78 - BB 1982, 602).
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