Rechtsprechung
BFH, 04.11.1999 - X B 81/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Eidesstattliche Versicherung - Postausgangskontrolle - Organisationsmangel - Glaubhaftigkeit des Vorbringens
- judicialis
FGO § 142; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 110; ; AO 1977 § 110 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 355; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 110 Abs. 2, § 355
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung
Ein festgestellter Organisationsmangel ist danach im Allgemeinen nicht ursächlich für die Fristversäumnis, wenn eine diesen Mangel ausgleichende konkrete Einzelanweisung an Bürobedienstete erteilt, jedoch von diesen nicht befolgt wird (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 3.). - BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Dazu sind sowohl die Abgabe detaillierter eidesstattlicher Versicherungen der mit der Anfertigung und Absendung des Schriftsatzes unmittelbar befassten Personen als auch die Vorlage von Auszügen aus dem Fristenkontrollbuch und dem Postausgangsbuch erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546;… vom 23. Oktober 2002 IX R 24/01, BFH/NV 2003, 198;… vom 9. Februar 2005 X R 11/04, BFH/NV 2005, 1115, jeweils m.w.N.). - BFH, 09.02.2005 - X R 11/04
NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung
Zwar kann es an der Ursächlichkeit eines Organisationsmangels für die Fristversäumung fehlen, wenn der Prozessbevollmächtigte --wie hier-- vorträgt, das beim Adressaten nicht eingegangene Schreiben persönlich zur Post gegeben zu haben (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 2.).Auch in diesen Fällen muss aber der Absendevorgang detailliert geschildert und eine Kopie des Fristen- oder Postausgangsbuchs vorgelegt werden; allein eine Versicherung des Prozessbevollmächtigten genügt nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546, unter 3.a, …und vom 23. Oktober 2002 IX R 24/01, BFH/NV 2003, 198, unter 2.a).
- BFH, 13.12.2001 - X R 42/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC
Die nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich erforderlichen objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.; vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546). - BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz
Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546;… vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546;… in BFH/NV 1995, 1002).
- BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung
Es bedarf dazu nicht nur der schlüssigen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit, in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120;… vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter objektiver Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des Vorgetragenen zulassen, insbesondere des Postausgangsbuches (BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546;… vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674;… vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).Eine anwaltliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546;… in BFH/NV 1995, 1002).
- BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Eine eidesstattliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte wie hier darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 ff., 339, 340; BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546;… vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002). - FG Hamburg, 15.06.2011 - 3 K 135/10
Vergleiche über und Berechnung von Lohnsteueranrechnung
Lohnsteuer werde vom Arbeitgeber, obgleich der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG dieselbe schulde, nicht etwa gemäß § 48 Abs. 1 AO als Drittem für Rechnung des Arbeitnehmers an das FA geleistet, sondern zur Erfüllung der den Arbeitgeber selbst treffenden Steuerentrichtungspflicht auf eigene Rechnung (BFH Beschluss vom 15. November 1999, VII B 155/99, BFH/NV 2000, 546, Juris Rn. 5). - LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist …
Dies hat der BFH sogar für den Fall bestätigt, dass der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: X B 81/99). - LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines …
Dies hat der BFH sogar für den Fall bestätigt, dass der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: X B 81/99). - BFH, 08.11.2006 - VII R 20/06
Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist
- FG Düsseldorf, 22.05.2012 - 13 K 2265/11
Erforderlichkeit der Kontrolle des Sendeberichtes bei Übersendung fristwahrender …
- BFH, 29.04.2009 - I B 227/08
Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch
- BFH, 20.09.2006 - I B 11/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 05.04.2004 - X B 150/03
Bezeichnung einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 27.01.2004 - X B 102/03
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Gehörsverletzung
- FG Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 12 K 309/99
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der …
- FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; …
- FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05
Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG Hamburg, 29.06.2001 - VI 95/00
Verspäteter Einspruch