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   BFH, 04.11.1999 - X B 81/99   

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BFH, 04.11.1999 - X B 81/99 (https://dejure.org/1999,2148)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1999 - X B 81/99 (https://dejure.org/1999,2148)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1999 - X B 81/99 (https://dejure.org/1999,2148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Eidesstattliche Versicherung - Postausgangskontrolle - Organisationsmangel - Glaubhaftigkeit des Vorbringens

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 110; ; AO 1977 § 110 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 355; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Die anwaltliche Versicherung allein reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.).

    Die nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich erforderlichen objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.; Beschluß vom 31. Januar 1996 VIII B 102- 103/94, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 09.04.1998 - VIII R 35/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtursächlichkeit eines Mangels

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Denn ein Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristen- und Postausgangskontrolle muß für die Versäumung der Frist ursächlich sein (Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; Beschluß vom 9. April 1998 VIII R 35/96, BFH/NV 1998, 1242; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1999, § 233, Anm. 22, jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehören u.a. Kopien der Fristen- oder Postausgangsbücher (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1998, 1242).

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Denn ein Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristen- und Postausgangskontrolle muß für die Versäumung der Frist ursächlich sein (Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; Beschluß vom 9. April 1998 VIII R 35/96, BFH/NV 1998, 1242; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1999, § 233, Anm. 22, jeweils m.w.N.).

    Demgemäß hat der BFH eine i.S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis sowohl im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) als auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).

  • BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Auch wenn aus den unter 2. genannten Gründen eine fehlerhafte Fristen- und Postausgangskontrolle nicht ursächlich für die Fristversäumnis ist, bedarf es nicht nur der schlüssigen und damit lückenlosen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern es bedarf auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen.
  • BFH, 19.06.1996 - I R 13/96

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verlust eines Briefs bei

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Auch wenn aus den unter 2. genannten Gründen eine fehlerhafte Fristen- und Postausgangskontrolle nicht ursächlich für die Fristversäumnis ist, bedarf es nicht nur der schlüssigen und damit lückenlosen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern es bedarf auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen.
  • BFH, 24.07.1989 - III R 83/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Auch wenn aus den unter 2. genannten Gründen eine fehlerhafte Fristen- und Postausgangskontrolle nicht ursächlich für die Fristversäumnis ist, bedarf es nicht nur der schlüssigen und damit lückenlosen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern es bedarf auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen.
  • BFH, 07.02.1997 - III B 146/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Hierzu gehören u.a. Kopien der Fristen- oder Postausgangsbücher (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1998, 1242).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Demgemäß hat der BFH eine i.S. von § 56 FGO unverschuldete Versäumnis sowohl im Falle der wirksamen Kontrolle des Postausgangs aufgrund einer im Einzelfall erteilten ausdrücklichen und eindeutigen Weisung (BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) als auch dann angenommen, wenn nach dem glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß das Schriftstück nicht nur rechtzeitig bearbeitet, sondern auch rechtzeitig abgesandt worden ist (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das angestrebte Verfahren erfolgreich sein wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96

    Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
    Dies ist nach Aktenlage grundsätzlich nicht mit Hilfe von Beweiserhebungen, sondern anhand präsenter Beweismittel zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Gleiches gilt für die anwaltliche Versicherung, die Sendung selbst eingeworfen zu haben (BFH-Beschlüsse vom 04.11.1999 - X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 3.a; vom 25.04.1995 - VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002 [Rz 8]; vom 25.05.2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, Rz 8).

    Gleiches gilt für den BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 546, in dem der BFH unter 3.a sogar ausdrücklich formuliert, "die in der eidesstattlichen Versicherung aufgestellte Behauptung, ein Einspruchsschreiben [...] sei an diesem Tage durch den Prozessbevollmächtigten persönlich in den Briefkasten geworfen worden, ist nicht näher belegt worden".

    Auch aus der vom Kläger angesprochenen Passage des Beschlusses in BFH/NV 2000, 546 (unter 2.), der zusätzliche Nachweis der Aufgabe zur Post durch Angaben in einem Postausgangsbuch könne entbehrlich sein, folgt nichts anderes.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03

    Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

    Ein festgestellter Organisationsmangel ist danach im Allgemeinen nicht ursächlich für die Fristversäumnis, wenn eine diesen Mangel ausgleichende konkrete Einzelanweisung an Bürobedienstete erteilt, jedoch von diesen nicht befolgt wird (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 3.).
  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/04

    NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Zwar kann es an der Ursächlichkeit eines Organisationsmangels für die Fristversäumung fehlen, wenn der Prozessbevollmächtigte --wie hier-- vorträgt, das beim Adressaten nicht eingegangene Schreiben persönlich zur Post gegeben zu haben (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 2.).

    Auch in diesen Fällen muss aber der Absendevorgang detailliert geschildert und eine Kopie des Fristen- oder Postausgangsbuchs vorgelegt werden; allein eine Versicherung des Prozessbevollmächtigten genügt nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546, unter 3.a, und vom 23. Oktober 2002 IX R 24/01, BFH/NV 2003, 198, unter 2.a).

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Dazu sind sowohl die Abgabe detaillierter eidesstattlicher Versicherungen der mit der Anfertigung und Absendung des Schriftsatzes unmittelbar befassten Personen als auch die Vorlage von Auszügen aus dem Fristenkontrollbuch und dem Postausgangsbuch erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 23. Oktober 2002 IX R 24/01, BFH/NV 2003, 198; vom 9. Februar 2005 X R 11/04, BFH/NV 2005, 1115, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 78/03

    Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz

    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung

    Es bedarf dazu nicht nur der schlüssigen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit, in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644; vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter objektiver Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des Vorgetragenen zulassen, insbesondere des Postausgangsbuches (BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).

    Eine anwaltliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Die nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich erforderlichen objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.; vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546).
  • FG Hamburg, 15.06.2011 - 3 K 135/10

    Vergleiche über und Berechnung von Lohnsteueranrechnung

    Lohnsteuer werde vom Arbeitgeber, obgleich der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG dieselbe schulde, nicht etwa gemäß § 48 Abs. 1 AO als Drittem für Rechnung des Arbeitnehmers an das FA geleistet, sondern zur Erfüllung der den Arbeitgeber selbst treffenden Steuerentrichtungspflicht auf eigene Rechnung (BFH Beschluss vom 15. November 1999, VII B 155/99, BFH/NV 2000, 546, Juris Rn. 5).
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

    Dies hat der BFH sogar für den Fall bestätigt, dass der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: X B 81/99).
  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

    Dies hat der BFH sogar für den Fall bestätigt, dass der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: X B 81/99).
  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

  • FG Düsseldorf, 22.05.2012 - 13 K 2265/11

    Erforderlichkeit der Kontrolle des Sendeberichtes bei Übersendung fristwahrender

  • BFH, 08.11.2006 - VII R 20/06

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

  • BFH, 29.04.2009 - I B 227/08

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 12 K 309/99

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der

  • BFH, 20.09.2006 - I B 11/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 05.04.2004 - X B 150/03

    Bezeichnung einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.01.2004 - X B 102/03

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Gehörsverletzung

  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05

    Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - VI 95/00

    Verspäteter Einspruch

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