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   BFH, 04.12.1998 - X R 5/98   

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https://dejure.org/1998,5228
BFH, 04.12.1998 - X R 5/98 (https://dejure.org/1998,5228)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1998 - X R 5/98 (https://dejure.org/1998,5228)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - X R 5/98 (https://dejure.org/1998,5228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Rechtshängigkeit - Richterablehnung - Befangenheit - Rechtlichen Gehör - Revision

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 5; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 51; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.03.1997 - X R 123/96

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Gründe, die eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen würden, hat der Kläger nicht substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, m.w.N.) dargetan.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 597, m.w.N.).

  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    c) Die vom Kläger erhobene Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Verfahrensmängel (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187) und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 3 FGO).
  • BFH, 22.04.1997 - IV R 13/96

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Weist das FG die Klage durch Prozeßurteil ab, so bedarf es keiner Ausführungen zu materiellen Rechtsfragen (z.B. BFH-Beschluß vom 22. April 1997 IV R 13/96, BFH/NV 1997, 786).
  • BFH, 17.04.1997 - III R 39/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Die Begründung soll die Beteiligten davon in Kenntnis setzen, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (z.B. BFH-Beschluß vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 58/93

    Voraussetzung einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Im übrigen muß der Begründungsmangel das sachliche Klagebegehren und die damit zusammenhängenden Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen; die fehlende Begründung zur Entscheidung über einen Antrag, der das gerichtliche Verfahren betrifft, kann deshalb nicht mit der Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO geltend gemacht werden (z.B. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 25, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Das angefochtene Urteil enthalte keine Begründung zu seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfahren VII R 3/96, X R 3/96 und V B 30/97 entschieden habe.
  • BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
    Das angefochtene Urteil enthalte keine Begründung zu seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfahren VII R 3/96, X R 3/96 und V B 30/97 entschieden habe.
  • BFH, 28.07.2000 - X R 11/00

    Revision; Verfahrensmangel

    Das aber ergibt, die Richtigkeit solchen Vorbringens unterstellt, keinen Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (s. BFH-Beschluss vom 9. September 1999 VII R 87/98, BFH/NV 2000, 325; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, und vom 18. Dezember 1998 X R 49/98, BFH/NV 1999, 812, 813).
  • BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99

    Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Der behauptete Verfahrensmangel eröffnet nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); die rechtswidrige Ablehnung eines Vertagungsantrages stellt einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S. des § 119 Nr. 3 FGO dar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 1995 IX R 15/94, BFH/NV 1995, 913; vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, 796).
  • BFH, 07.07.1999 - VI R 27/98

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Dagegen ist die Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schlüssig vorgebracht, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandselement einer Rechtsnorm berührt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, und vom 20. November 1998 V R 61/98, BFH/NV 1999, 788, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 12/00

    Fristverlängerungsantrag - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Gegenstand des

    Das aber ergibt, die Richtigkeit solchen Vorbringens unterstellt, keinen Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (s. BFH-Beschluss vom 9. September 1999 VII R 87/98, BFH/NV 2000, 325; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, und vom 18. Dezember 1998 X R 49/98, BFH/NV 1999, 812, 813).
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