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   BFH, 04.12.2007 - I B 90/07   

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https://dejure.org/2007,13707
BFH, 04.12.2007 - I B 90/07 (https://dejure.org/2007,13707)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2007 - I B 90/07 (https://dejure.org/2007,13707)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - I B 90/07 (https://dejure.org/2007,13707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Steuerabzugsverfahrens bei nicht gebietsansässigen Personen; Zulassung einer Revision zur Fortbildung des Rechts bei Veranlassung zur Aufstellung von Grundsätzen für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Der Kläger hat dort lediglich angeführt, dass § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG gegen Europarecht verstoße und dazu auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 26. März 2007 (zur Quellensteuerregelung in Deutschland, Az. 1999/4852), das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Februar 2007 in der Rechtssache C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 212) und eine eigene Stellungnahme gegenüber dem FG vom 15. März 2007 zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung --in der die EuGH-Urteile in IStR 2007, 212 und auch vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" erörtert wurden und ein Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot geltend gemacht wurde-- verwiesen.

    So wird im angefochtenen Urteil der Gegenstand des Schriftsatzes des Klägers als klägerisches Vorbringen erwähnt (Blatt 7 des Urteilsabdrucks mit dem Hinweis auf das EuGH-Urteil in IStR 2006, 743 Tz. 15) und hat das FG bei der Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abzugsteuer ausgeführt, dass der Anwendung der nationalen Normen europarechtliche Bedenken nicht entgegenstünden (Blatt 11, 14 des Urteilsabdrucks).

  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Der Kläger hat dort lediglich angeführt, dass § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG gegen Europarecht verstoße und dazu auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 26. März 2007 (zur Quellensteuerregelung in Deutschland, Az. 1999/4852), das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Februar 2007 in der Rechtssache C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 212) und eine eigene Stellungnahme gegenüber dem FG vom 15. März 2007 zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung --in der die EuGH-Urteile in IStR 2007, 212 und auch vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" erörtert wurden und ein Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot geltend gemacht wurde-- verwiesen.

    Damit konnte das FG insbesondere das EuGH-Urteil in IStR 2007, 212 unerörtert lassen, weil die Frage der Bemessungsgrundlage der Abzugsteuer nicht Gegenstand des Rechtsstreits war.

  • BFH, 25.07.2005 - X B 131/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; nachgeschobene Begründung

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Soweit der Kläger demgegenüber nachfolgend in seinem Schriftsatz vom 22. August 2007 konkrete Rechtsfragen formuliert, kann dieses nach dem Ablauf der Begründungsfrist der Nichtzulassungsbeschwerde präsentierte Vorbringen nicht berücksichtigt werden (zum Ausschluss eines nachträglichen Vorbringens siehe z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2005 X B 131/04, BFH/NV 2005, 1862).
  • BFH, 10.01.2007 - I R 87/03

    Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Im Übrigen würde es für die aufgeworfenen Rechtsfragen zum Steuerabzugsverfahren bei nicht gebietsansässigen Personen im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Beschwerde (siehe insoweit BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552) angesichts der jüngsten Rechtsprechung des beschließenden Senats auch an einer Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen fehlen: Der Senat hat die Regelungen zum Steuerabzug seinem Grunde nach jedenfalls auch in den streitgegenständlichen Zeiträumen in 1996 bis 1998 unter Berücksichtigung der Maßgaben der EuGH-Rechtsprechung ("Netto-Bemessungsgrundlage") als rechtmäßig erachtet (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 93/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2007, 1015, und I R 39/04, IStR 2007, 822; siehe auch Senatsurteile vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312, und vom 22. August 2007 I R 46/02, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 1004).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 46/02

    Haftung eines im Ausland ansässigen Vergütungsschuldners gemäß § 50a Abs. 5 EStG

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Im Übrigen würde es für die aufgeworfenen Rechtsfragen zum Steuerabzugsverfahren bei nicht gebietsansässigen Personen im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Beschwerde (siehe insoweit BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552) angesichts der jüngsten Rechtsprechung des beschließenden Senats auch an einer Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen fehlen: Der Senat hat die Regelungen zum Steuerabzug seinem Grunde nach jedenfalls auch in den streitgegenständlichen Zeiträumen in 1996 bis 1998 unter Berücksichtigung der Maßgaben der EuGH-Rechtsprechung ("Netto-Bemessungsgrundlage") als rechtmäßig erachtet (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 93/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2007, 1015, und I R 39/04, IStR 2007, 822; siehe auch Senatsurteile vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312, und vom 22. August 2007 I R 46/02, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 1004).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Im Übrigen würde es für die aufgeworfenen Rechtsfragen zum Steuerabzugsverfahren bei nicht gebietsansässigen Personen im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Beschwerde (siehe insoweit BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552) angesichts der jüngsten Rechtsprechung des beschließenden Senats auch an einer Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen fehlen: Der Senat hat die Regelungen zum Steuerabzug seinem Grunde nach jedenfalls auch in den streitgegenständlichen Zeiträumen in 1996 bis 1998 unter Berücksichtigung der Maßgaben der EuGH-Rechtsprechung ("Netto-Bemessungsgrundlage") als rechtmäßig erachtet (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 93/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2007, 1015, und I R 39/04, IStR 2007, 822; siehe auch Senatsurteile vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312, und vom 22. August 2007 I R 46/02, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 1004).
  • BFH, 07.12.1999 - IV B 56/99

    Festsetzungsfrist; Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Im Übrigen würde es für die aufgeworfenen Rechtsfragen zum Steuerabzugsverfahren bei nicht gebietsansässigen Personen im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Beschwerde (siehe insoweit BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552) angesichts der jüngsten Rechtsprechung des beschließenden Senats auch an einer Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen fehlen: Der Senat hat die Regelungen zum Steuerabzug seinem Grunde nach jedenfalls auch in den streitgegenständlichen Zeiträumen in 1996 bis 1998 unter Berücksichtigung der Maßgaben der EuGH-Rechtsprechung ("Netto-Bemessungsgrundlage") als rechtmäßig erachtet (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 93/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2007, 1015, und I R 39/04, IStR 2007, 822; siehe auch Senatsurteile vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312, und vom 22. August 2007 I R 46/02, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 1004).
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Unabhängig davon muss ein Gericht das entscheidungserhebliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen, es muss in seinen schriftlichen Urteilsgründen aber nicht jeden vorgetragenen Gesichtspunkt ausdrücklich abhandeln (siehe z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 93/03

    Erstattungsbeschränkungen in § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 teilweise

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Im Übrigen würde es für die aufgeworfenen Rechtsfragen zum Steuerabzugsverfahren bei nicht gebietsansässigen Personen im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Beschwerde (siehe insoweit BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552) angesichts der jüngsten Rechtsprechung des beschließenden Senats auch an einer Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen fehlen: Der Senat hat die Regelungen zum Steuerabzug seinem Grunde nach jedenfalls auch in den streitgegenständlichen Zeiträumen in 1996 bis 1998 unter Berücksichtigung der Maßgaben der EuGH-Rechtsprechung ("Netto-Bemessungsgrundlage") als rechtmäßig erachtet (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 93/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2007, 1015, und I R 39/04, IStR 2007, 822; siehe auch Senatsurteile vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312, und vom 22. August 2007 I R 46/02, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 1004).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 252/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 04.12.2007 - I B 90/07
    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
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