Rechtsprechung
BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- openjur.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Bundesfinanzhof
StraBEG § 1 Abs 1, EStG § 10d, EStG § 15, EStG § 18, AO § 153 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 2
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Bundesfinanzhof
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 StraBEG, § 10d EStG 1997, § 15 EStG 1997, § 18 EStG 1997, § 153 Abs 1 S 1 Nr 1 AO
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung - IWW
- cpm-steuerberater.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Betriebs-Berater
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- rewis.io
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 24
Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung - datenbank.nwb.de
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- heise.de (Pressebericht, 15.04.2013)
Veranlagungsfehler ist keine Steuerhinterziehung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- lto.de (Kurzinformation)
§ 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AbgO
BFH sieht keine Steuerhinterziehung - Fehler des Finanzamts dürfen ausgenutzt werden - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Steuerpflichtiger darf unrichtigen Verlustvortrag geltend machen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- welt.de (Pressebericht, 04.04.2013)
Schweigen gilt nicht als Steuerhinterziehung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerzahler müssen Fehler vom Amt nicht korrigieren
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom FA fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- blogspot.de (Kurzinformation)
Steuern: Fehlerhafter Steuerbescheid darf vom Steuerpflichtigen genutzt werden
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Fehler des Finanzamtes
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Fehler beim Finanzamt- Schweigen erlaubt
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vom FA fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag darf geltend gemacht werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung des StraBEG bei Veranlagungsfehler des Finanzamts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Steuerzahler müssen Finanzamt nicht auf dessen Fehler hinweisen
Besprechungen u.ä.
- random-coil.de (Entscheidungsbesprechung)
Unfassbar, aber wahr: das Wahndelikt im Steuerrecht: Steuerpflichtiger macht alles richtig, meint aber, er habe Steuern hinterzogen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 AO
- Steuerhinterziehung
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Papierfundstellen
- BFHE 239, 495
- BB 2013, 1124
- BB 2013, 853
- DB 2013, 738
- BStBl II 2014, 222
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.10.1966 - VI 328/65
Rechtliche Behandlung von dem Finanzamt nach einer Veranlagung zur Steuer …
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Fehlt eine solche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, bestehen keine Berichtigungs- oder Erklärungspflichten nach § 153 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1966 VI 328/65, BFHE 87, 539, BStBl III 1967, 231; Heuermann in HHSp, § 153 AO Rz 8). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Abgesehen davon setzt die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Steuerpflichtige dem FA steuerlich erhebliche Informationen vorenthält (vgl. BGH-Urteil vom 20. Mai 1981 2 StR 666/80, BGHSt 30, 122, 124). - FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06
Inanspruchnahme der Steueramnestie
Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 984 veröffentlichten Urteil ab.
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 32/11
Leichtfertige Steuerverkürzung, abweichende Angaben in Einkommensteuer- und …
Zwar hat der BFH bereits mit Senatsurteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10 (BFHE 239, 495) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger mit der Abgabe einer vollständigen und ordnungsgemäßen Steuererklärung seine Erklärungspflichten erfüllt.Eine Berichtigungs- oder Erklärungspflicht nach § 153 AO war damit gegeben (vgl. Senatsurteil in BFHE 239, 495).
- BFH, 08.04.2014 - I R 51/12
Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender …
Eine solche Verpflichtung bedürfte einer ausdrücklichen Regelung, an der es vorliegend erkennbar fehlt; sie kann sich auch nicht aus § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ergeben, da die Klägerin die Kapitalertragsteuer vollständig und richtig erklärt hat (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222; vom 23. Juli 2013 VIII R 32/11, BFHE 242, 21). - FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19
Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist
und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten [...], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus [...]").
- BFH, 01.10.2014 - II R 6/13
Strafbefreiende Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung oder …
Ist dies nicht der Fall, ist die strafbefreiende Erklärung unwirksam und kann von der Finanzbehörde abgelehnt werden (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222). - BFH, 14.11.2018 - II R 8/16
Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG
c) Eine strafbefreiende Erklärung, der keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG zugrunde liegt, ist unwirksam (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222, und in BFHE 247, 115, BStBl II 2015, 164, Rz 11). - FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17
Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 …
Dass aus dem Fehler des Beklagten keine Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen folge, dürfte unstreitig sein (…vgl. nur Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 Rz. 13; BFH-Urteil vom 4. Dezember 2015, VIII R 50/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 222). - FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 184/09
Änderung einer strafbefreienden Erklärung: Beweislast für das auch zur Änderung …
- es liegt keine Straftat vor, es ist jedoch eine Steuerverkürzung eingetreten (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2009, 5 K 531/06, EFG 2010, 984; Revisionsverfahren anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 50/10);. - OLG Hamm, 16.02.2022 - 11 U 48/21
Erlass eines fehlerhaften Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen eines …
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Urteil vom 04.12.2012, VIII R 50/10, juris Rz. 33, rechtfertigt keine andere Bewertung.