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   BFH, 04.12.2013 - X B 155/12   

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https://dejure.org/2013,41675
BFH, 04.12.2013 - X B 155/12 (https://dejure.org/2013,41675)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2013 - X B 155/12 (https://dejure.org/2013,41675)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - X B 155/12 (https://dejure.org/2013,41675)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 119 Abs 3 S 2 Halbs 2, FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 3, GG Art 14, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 157 Abs 1 S 1, FGO § 155, AO § 125 Abs 1, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 3 S 2 Halbs 2 AO, § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 3 GG, Art 14 GG
    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, handschriftlich geänderten Verwaltungsakts - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Grundrechtsverletzung durch das FG-Urteil und bei behaupteter Verletzung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines Verwaltungsakts mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, nachträglich handschriftlich geänderten Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, und vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, und vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 26.07.1989 - X R 42/86

    Evident nichtiger Vewaltungsakt und rechtliche Einwände des Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Nach der Rechtsprechung führt zudem das Fehlen einer Unterschrift des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten unter einen nicht formularmäßigen oder mithilfe automatischer Einrichtungen erlassenen Steuerbescheid (Verstoß gegen § 157 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 119 Abs. 3 Satz 2 AO) nicht zur Nichtigkeit des Bescheids (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1989 X R 42/86, BFH/NV 1990, 345; BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1992 II B 139/91, BFH/NV 1993, 399, und II B 132/91, BFH/NV 1992, 788).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Im Kern wendet sich der Kläger nach Art einer Revisionsbegründung gegen die (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, und vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Zudem hat er nicht dargelegt, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2013 - I B 26/12

    Aufhebung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig sind, sind jedoch nicht klärungsbedürftig i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 Alternative 1 FGO (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2012 IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001, und vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061).
  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig sind, sind jedoch nicht klärungsbedürftig i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 Alternative 1 FGO (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2012 IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001, und vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061).
  • BFH, 29.01.1992 - II B 139/91

    Anforderungen an formularmäßige Erlassung von Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    Nach der Rechtsprechung führt zudem das Fehlen einer Unterschrift des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten unter einen nicht formularmäßigen oder mithilfe automatischer Einrichtungen erlassenen Steuerbescheid (Verstoß gegen § 157 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 119 Abs. 3 Satz 2 AO) nicht zur Nichtigkeit des Bescheids (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1989 X R 42/86, BFH/NV 1990, 345; BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1992 II B 139/91, BFH/NV 1993, 399, und II B 132/91, BFH/NV 1992, 788).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 155/12
    a) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung --auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers-- verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2013 - III B 69/12

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter

  • BFH, 29.01.1992 - II B 132/91

    Formularmäßiger Erlass eines handschriftlichen Steuerbescheides

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

  • LSG Sachsen, 19.09.2019 - L 3 AS 765/19
    Entsprechend hat der Bundesfinanzhof auch zu § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO) entschieden (vgl. BFH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - X B 155/12 - juris Rdnr. 3).

    Denn auch bei einem unterstellten Formmangel bewirkt die fehlende Namensangabe und Unterschrift nicht die Nichtigkeit der Bescheid im Sinne von § 40 Abs. 1 und 2 SGB X (so auch BFH bzgl. Steuerbescheiden, z. B. BFH, Beschluss vom 25. März 2013 - I B 26/12 - juris Rdnr. 15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - X B 155/12 - juris Rdnr. 4).

  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 1884/13

    Grunderwerbsteuer: Mittelbarer Gesellschafterwechsel im Sinne von § 1 Abs. 2 a

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bedeutet "leichtfertig" einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BStBl II 1988, 215; vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BStBl II 1990, 518, 519 --zu § 169 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz AO--; ferner vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731und zuletzt Beschluss vom 18.November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 294 m.w.N.).Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309).
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