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   BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18   

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https://dejure.org/2018,48795
BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18 (https://dejure.org/2018,48795)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2018 - IX R 15/18 (https://dejure.org/2018,48795)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - IX R 15/18 (https://dejure.org/2018,48795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Darlehensvertrages und hierauf beruhender Zinszahlungen unter nahen Angehörigen

  • rewis.io

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 4.12.2018 IX R 14/18: Auslegung von Willenserklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133
    Voraussetzungen der Anerkennung eines Darlehensvertrages und hierauf beruhender Zinszahlungen unter nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1
    Vertrag, Schuldzinsen, Darlehen, Angehörige

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.2018 - IX R 14/18

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18
    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen begründeten Zulassungsbeschluss (vom 18. Mai 2018 IX B 8/18, BFH/NV 2018, 960), der den Beteiligten bekannt ist, und auf sein Urteil in der Parallelsache IX R 14/18 vom heutigen Tag.
  • BFH, 18.05.2018 - IX B 8/18

    Besonders schwerwiegender Fehler - Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18
    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen begründeten Zulassungsbeschluss (vom 18. Mai 2018 IX B 8/18, BFH/NV 2018, 960), der den Beteiligten bekannt ist, und auf sein Urteil in der Parallelsache IX R 14/18 vom heutigen Tag.
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX R 15/18
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017 11 K 3703/16 aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 K 334/19

    Steuerliche Auswirkung von laufenden Zahlungen hinsichtlich eines darlehensweise

    Der BFH hat das Urteil des Senats vom 19. Dezember 2017 - nachdem er auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hin mit Beschluss vom 18. Mai 2018 die Revision zugelassen hatte - mit Urteil vom 4. Dezember 2018 (IX R 15/18) aufgehoben und die Streitsache an das FG Baden-Württemberg zurückverwiesen.

    Zur Begründung führte er aus, die durch das FG vorgenommene Auslegung des Vertrags vom 2. Juli 2005 sei insofern widersprüchlich und damit rechtsfehlerhaft, als es bei der Beurteilung des Sonderausgabenabzugs einerseits davon ausgegangen sei, dass durch diesen Vertrag keine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Klägers begründet worden sei, andererseits aber insoweit angenommen habe, dass die Vertragsparteien ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft abgeschlossen hätten (Urteil vom 4. Dezember 2018 - IX R 15/18 unter II.1.).

    Zugleich wies der BFH darauf hin, dass im zweiten Rechtsgang zu prüfen sein werde, ob der Kläger das streitgegenständliche Darlehen im eigenen Namen oder ob der Bruder B dieses - vertreten durch den Kläger - der Klägerin gewährt habe (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2018 - IX R 15/18 unter II.2.).

    1 Bd. BFH-Akten IX R 15/18 zum FG-Verfahren 11 K 3703/16.

    Nur in dieser Höhe nämlich war sie auf Grundlage des Darlehensvertrages vom 21. Januar 2006 zu Zinszahlungen verpflichtet und sind diese damit durch ihre Einkünfteerzielung veranlasst (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - IX R 15/18, unter II.2. dritter Absatz).

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