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   BFH, 04.12.2019 - V B 2/19   

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https://dejure.org/2019,50760
BFH, 04.12.2019 - V B 2/19 (https://dejure.org/2019,50760)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2019 - V B 2/19 (https://dejure.org/2019,50760)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - V B 2/19 (https://dejure.org/2019,50760)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a Abs 3 UStG 2005, § 17aff UStDV, § 17a UStDV, UStG VZ 2015
    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 6a Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 17a Abs. 1, 2 UStDV, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • rewis.io

    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 6a Abs. 3 ; UStDV §§ 17a ff.
    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • rechtsportal.de

    UStG § 6a Abs. 3 ; UStDV §§ 17a ff.
    Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • datenbank.nwb.de

    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.09.2019 - V R 38/18

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus BFH, 04.12.2019 - V B 2/19
    Steht aber aufgrund einer vom Finanzgericht (FG) durchgeführten Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden (BFH-Urteil vom 26.09.2019 - V R 38/18).

    Soweit es die Klägerin als ungeklärt ansieht, ob es der Ordnungsmäßigkeit des Belegnachweises entgegensteht, dass der Rechnungsempfänger an der in der Rechnung angegebenen Anschrift keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, berücksichtigt sie nicht, dass der BFH bereits entschieden hat, dass der sich aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden kann, da aus der Rechtsprechung zur Anerkennung von Briefkastenanschriften als Rechnungsangabe auch folgt, dass die Angabe einer bloßen Briefkastenanschrift mit postalischer Erreichbarkeit für sich allein nicht zur Annahme einer fehlenden Unternehmereigenschaft berechtigt (BFH-Urteil vom 26.09.2019 - V R 38/18).

  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

    Auszug aus BFH, 04.12.2019 - V B 2/19
    Demgegenüber hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden, dass der Unternehmer den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gemäß § 6a Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. §§ 17a ff. der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (UStDV) nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen darf (BFH-Urteil vom 19.03.2015 - V R 14/14, BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912).
  • BFH, 12.05.2016 - III B 5/16

    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 04.12.2019 - V B 2/19
    Ein weitergehender Klärungsbedarf besteht nicht, zumal die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 12.05.2016 III B 5/16 - BFH/NV 2016, 1292).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 04.12.2019 - V B 2/19
    Ein weitergehender Klärungsbedarf besteht nicht, zumal die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 12.05.2016 III B 5/16 - BFH/NV 2016, 1292).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus BFH, 04.12.2019 - V B 2/19
    Denn der BFH hat bereits entschieden, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden nicht zu den Erfordernissen für einen i.S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweises zählt (BFH-Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511).
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