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   BFH, 05.01.1996 - V B 64/95   

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https://dejure.org/1996,17470
BFH, 05.01.1996 - V B 64/95 (https://dejure.org/1996,17470)
BFH, Entscheidung vom 05.01.1996 - V B 64/95 (https://dejure.org/1996,17470)
BFH, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - V B 64/95 (https://dejure.org/1996,17470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.04.1977 - I B 65/76

    Hausgewerbetreibender - Selbstabführung vor Arbeitgeberanteilen zur

    Auszug aus BFH, 05.01.1996 - V B 64/95
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und einheitlichen Handhabung des Rechts berührt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. April 1977 I B 65/76, BFHE 122, 119, BStBl II 1977, 608).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 05.01.1996 - V B 64/95
    Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob § 14 Abs. 3 UStG 1993 mit Rücksicht auf die Regelungen der BRAGO nicht angewendet werden darf (vgl. oben zu I. 2) ist nicht klärungsbedürftig, da sich diese Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (vgl. zum Fehlen der Klärungsbedürftigkeit BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, unter 2. a).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 05.01.1996 - V B 64/95
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858).
  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.01.1996 - V B 64/95
    Der Beschwerdeführer muß demnach eine bestimmte Rechtsfrage herausstellen, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BFH, 05.01.1996 - V B 64/95
    Der Beschwerdeführer muß demnach eine bestimmte Rechtsfrage herausstellen, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
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