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   BFH, 05.01.2012 - III B 59/10   

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https://dejure.org/2012,7753
BFH, 05.01.2012 - III B 59/10 (https://dejure.org/2012,7753)
BFH, Entscheidung vom 05.01.2012 - III B 59/10 (https://dejure.org/2012,7753)
BFH, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - III B 59/10 (https://dejure.org/2012,7753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • openjur.de

    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 70 Abs 2, EStG § 70 Abs 3, EStG § 70 Abs 4, AO § 165, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • Bundesfinanzhof

    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 EStG 2002, § 70 Abs 3 EStG 2002, § 70 Abs 4 EStG 2002, § 165 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • rewis.io

    Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. Pendlerpauschale

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Korrektur von Kindergeldfestsetzungen bei Erlass vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsprechungsänderungen hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge erlauben keine Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG (hier: BVerfG-Urteil zur sog. Pendlerpauschale)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    NV: Rechtsprechungsänderungen hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge - hier durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 122, 210 zu Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - erlauben keine Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG.

    Im Dezember 2008 beantragte die Klägerin erneut Kindergeld für das Jahr 2007 und begründete dies damit, dass die Einkünfte unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 (BVerfGE 122, 210) wegen der als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Wohnung und Berufsschule den Grenzbetrag unterschritten.

    Das Urteil des BVerfG in BVerfGE 122, 210 führte im Streitfall lediglich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl. Senatsurteil in BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist ebenfalls geklärt, dass die Korrekturvorschriften des § 70 Abs. 2 und Abs. 3 EStG nicht auf Bescheide anzuwenden sind, mit denen eine Kindergeldfestsetzung --wie im Streitfall-- aufgehoben wird (BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910, unter 6.a; vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).

    Das Urteil des BVerfG in BVerfGE 122, 210 führte im Streitfall lediglich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl. Senatsurteil in BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 100/07

    Kindergeld: Voraussetzungen für die Korrektur einer bestandskräftigen

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass § 70 Abs. 4 EStG nur die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen ermöglicht, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung ergangen sind (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 100/07, BFH/NV 2010, 1260; Felix in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 70 Rz 5).

    Zudem ermöglichen Rechtsprechungsänderungen hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge ohnehin keine Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG (Senatsurteile vom 28. November 2006 III R 6/06, BFHE 216, 138, BStBl II 2007, 717, und in BFH/NV 2010, 1260).

  • BFH, 26.11.2009 - III R 102/07

    Bindungswirkung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheides

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass der Aufhebungsbescheid auch dann nicht geändert werden könnte, wenn die Familienkasse einen solchen Vermerk zu Unrecht --etwa unter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes-- nicht angebracht haben sollte (Senatsurteil vom 26. November 2009 III R 102/07, BFH/NV 2010, 856).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist ebenfalls geklärt, dass die Korrekturvorschriften des § 70 Abs. 2 und Abs. 3 EStG nicht auf Bescheide anzuwenden sind, mit denen eine Kindergeldfestsetzung --wie im Streitfall-- aufgehoben wird (BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910, unter 6.a; vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 93/07

    Bindungswirkung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheides

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass der Aufhebungsbescheid auch dann nicht geändert werden könnte, wenn die Familienkasse einen solchen Vermerk zu Unrecht --etwa unter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes-- nicht angebracht haben sollte (Senatsurteil vom 26. November 2009 III R 102/07, BFH/NV 2010, 856).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
    Zudem ermöglichen Rechtsprechungsänderungen hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge ohnehin keine Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG (Senatsurteile vom 28. November 2006 III R 6/06, BFHE 216, 138, BStBl II 2007, 717, und in BFH/NV 2010, 1260).
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