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   BFH, 05.02.2002 - VIII R 25/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,8332
BFH, 05.02.2002 - VIII R 25/01 (1) (https://dejure.org/2002,8332)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2002 - VIII R 25/01 (1) (https://dejure.org/2002,8332)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - VIII R 25/01 (1) (https://dejure.org/2002,8332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    GbR - Grundstückseigentum - GmbH - Vermietung - Gewerblicher Zweck - Unechte Betriebsaufspaltung - Schenkung eine Grundstücks - Gesamtberechtigter - Nießbrauch - Grundstücksentnahme

  • Judicialis

    BGB § 428; ; EStG § 16; ; EStG § 34; ; EStG § 16 Abs. 3

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsaufspaltung - Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 15 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, BGB § 1041
    Betriebsaufgabe; Betriebsaufspaltung; Grundstück; Stille Reserven; Tarif; Vorbehaltsnießbrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 05.02.2002 - VIII R 25/01
    Denn es ist anerkannt, dass eine Betriebsaufspaltung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch dann gegeben ist, wenn der Vermieter nicht Eigentümer des vermieteten Wirtschaftsguts ist, sondern wenn es ihm (nur) zur Nutzung überlassen worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 170/78

    Ertragsteuerliche Folgen der Schenkung eines Betriebsgrundstücks bei weiterer

    Auszug aus BFH, 05.02.2002 - VIII R 25/01
    b) Die Auffassung der Klägerin, sie habe ihren Betrieb durch die Grundstücksentnahme aufgegeben, lässt sich auch nicht aus dem von der Revision zitierten BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 170/78 (BFHE 139, 76, BStBl II 1983, 735) ableiten.
  • BFH, 10.05.2016 - X R 5/14

    Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung durch Weitervermietung der

    Abzustellen ist allein auf die vom Besitzunternehmer auf die Betriebsgesellschaft weitergeleitete Nutzungsmöglichkeit (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 5. Februar 2002 VIII R 25/01, BFH/NV 2002, 781, unter 2., m.w.N.).
  • FG München, 12.04.2005 - 9 K 1428/04

    Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des Besitzunternehmers am

    Da der Kläger auch nach dem Übergang von Nutzungen und Lasten des Grundstücks ab 1. Oktober 1994 als Verpächter fungierte, bestand die sachliche Verflechtung auch ab diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung fort; denn hierfür reicht es aus, dass dem Kläger die Anlage von der H-Bank als neuer Eigentümerin ab 1. Oktober 1994 pachtweise überlassen war (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 2002 VIII R 25/01, BFH/NV 2002, 781 ) und er das Pachtverhältnis mit der GmbH ohne Unterbrechung fortgesetzt hat.
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