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   BFH, 05.02.2014 - I R 34/12   

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https://dejure.org/2014,8945
BFH, 05.02.2014 - I R 34/12 (https://dejure.org/2014,8945)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2014 - I R 34/12 (https://dejure.org/2014,8945)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - I R 34/12 (https://dejure.org/2014,8945)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • openjur.de

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft; Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • Bundesfinanzhof

    AO § 89 Abs 2, AO § 89 Abs 4, AO § 89 Abs 5, AO § 89 Abs 7, KStG § 11 Abs 1 S 1, KStG § 11 Abs 2, BewG § 12 Abs 1
    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • Bundesfinanzhof

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89 Abs 2 AO, § 89 Abs 4 AO, § 89 Abs 5 AO, § 89 Abs 7 AO, § 11 Abs 1 S 1 KStG 2002
    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • Betriebs-Berater

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft

  • rewis.io

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 89 Abs. 2
    Überprüfbarkeit einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltskontrolle einer verbindlichen Auskunft; Wertermittlung des Abwicklungsendvermögens einer GmbH; Passivierung einer Verbindlichkeit in der Liquidationsschlussbilanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auskunft über gewinnwirksame Liquidationsbesteuerung nicht zum Endvermögen gehörender Darlehensverbindlichkeit rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Liquidation von überschuldeten Gesellschaften - BFH schafft keine Klarheit

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1318
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    NV: Eine verbindliche Auskunft kann gerichtlich nur darauf hin überprüft werden, ob die Behörde den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend erfasst hat und ob dessen rechtliche Einordnung in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    a) Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651) --das zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Urteils noch nicht veröffentlicht war-- entschieden, dass eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Behörde den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend erfasst hat und ob dessen rechtliche Einordnung in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

    Der erkennende Senat schließt sich dem an und verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe des BFH-Urteils in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651.

    aa) Die Klägerin meint, die begrenzte Überprüfbarkeit sei mit Sinn und Zweck des Auskunftsverfahrens, durch welches dem Steuerpflichtigen Rechtssicherheit (Planungs- und Entscheidungssicherheit) in Bezug auf das Besteuerungsverfahren verschafft werden solle, nicht zu vereinbaren (kritisch auch Steinhauff, juris PraxisReport Steuerrecht 35/2012 Anm. 2; Frase, Betriebs-Berater 2012, 1969; Plewka/Pott, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 2558; Farle, Deutsches Steuerrecht 2012, 1590).

    bb) Soweit sich die Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Aussagen des Urteils des VI. Senats des BFH vom 30. April 2009 VI R 54/07 (BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996) zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Lohnsteueranrufungsauskunft gemäß § 42e des Einkommensteuergesetzes beruft, hat bereits der IX. Senat in seinem Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 verdeutlicht, dass insoweit eine umfassendere Rechtsschutzmöglichkeit für den Arbeitgeber geboten ist, weil die Anrufungsauskunft den Arbeitgeber in der Wahrnehmung dessen Funktion als bei der Steuererhebung vom Staat in die Pflicht genommener, Haftungsrisiken ausgesetzter "Erfüllungsgehilfe" unterstützen soll.

  • BFH, 17.10.2013 - VI R 44/12

    Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    An dieser Besonderheit, die eine andere Handhabung als im Anwendungsbereich des § 89 Abs. 2 AO rechtfertigt, hat sich dadurch, dass nach neuer BFH-Rechtsprechung die dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft auch dem Arbeitnehmer gegenüber verbindlich ist (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 VI R 44/12, BFHE 243, 266, BFH/NV 2014, 229), nichts geändert.
  • BFH, 30.03.2011 - I R 61/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr - Zweck und Wesen der

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    Falls die Erhebung einer Gebühr, die sich nicht am jeweiligen Verwaltungsaufwand orientiert, im Falle der Erteilung einer Negativ-Auskunft als unverhältnismäßig zu beurteilen wäre (offengelassen im Senatsurteil vom 30. März 2011 I R 61/10, BFHE 232, 406, BStBl II 2011, 536), könnte dies dazu führen, dass die Behörde nach Maßgabe des § 89 Abs. 7 AO gehalten wäre, wegen Unbilligkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung der Gebühr zu verzichten.
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    bb) Soweit sich die Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Aussagen des Urteils des VI. Senats des BFH vom 30. April 2009 VI R 54/07 (BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996) zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Lohnsteueranrufungsauskunft gemäß § 42e des Einkommensteuergesetzes beruft, hat bereits der IX. Senat in seinem Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 verdeutlicht, dass insoweit eine umfassendere Rechtsschutzmöglichkeit für den Arbeitgeber geboten ist, weil die Anrufungsauskunft den Arbeitgeber in der Wahrnehmung dessen Funktion als bei der Steuererhebung vom Staat in die Pflicht genommener, Haftungsrisiken ausgesetzter "Erfüllungsgehilfe" unterstützen soll.
  • BFH, 14.12.1965 - I 246/62 U

    Wertfestsetzung des Abwicklungsendvermögens bei Auflösung einer Gesellschaft mit

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    Für die Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens sind die sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) ergebenden Werte anzusetzen (Senatsurteil vom 14. Dezember 1965 I 246/62 U, BFHE 84, 420, BStBl III 1966, 152; Blümich/Hofmeister, § 11 KStG Rz 51; Bergmann, Liquidationsbesteuerung von Kapitalgesellschaften, 2012, S. 120 ff.).
  • BFH, 26.02.2003 - II R 19/01

    Schuldenabzug bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    Der BFH hat entschieden, dass zwar für Schulden nicht die Bestimmung des § 12 Abs. 2 BewG gilt, wonach Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz bleiben; jedoch sind Ausnahmefälle denkbar, in denen mit einer bestehenden Schuld keine wirtschaftliche Belastung (mehr) verbunden ist und in denen die Schulden demnach außer Ansatz bleiben (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 II R 19/01, BFHE 201, 531, BStBl II 2003, 561).
  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - I R 34/12
    Das Finanzgericht (FG) hat die Verfügung vom 20. April 2011 aufgehoben und das FA verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der eigenen Rechtsauffassung erneut zu bescheiden; die weiter gehende Klage hat es abgewiesen (FG Köln, Urteil vom 6. März 2012  13 K 3006/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1421).
  • FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19

    Körperschaftsteuer - Muss eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer

    Insbesondere kann allein in der zunächst mit Schreiben vom 15.8.2016 angekündigten sowie anschließend am 5.12.2018 tatsächlich beschlossenen Liquidation der Klägerin kein unmissverständlicher Verzichtswille der Alleingesellschafterin der Klägerin auf ihr zustehende Forderungen gesehen werden (vgl. zur Ablehnung eines konkludenten Forderungsverzichts bei Liquidation: FG Köln, Urteil vom 6.3.2012 - 13 K 3006/11, EFG 2012, 977, aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 5.2.2014 - I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014; OFD NRW vom 22.9.2017, DB 2017, 2580; OFD Frankfurt vom 3.8.2018 - S 2743 A-12-St 525, juris, Tz. 2).

    (4) Nicht abschließend geklärt ist gegebenenfalls die Frage, ob eine Verbindlichkeit einer Kapitalgesellschaft gegenüber einem Gesellschafter auch in der Liquidationsschlussbilanz weiterhin auszuweisen ist oder ob die Passivierung dort mit gewinnerhöhender Wirkung entfällt, da die Verbindlichkeit aufgrund der bevorstehenden Existenzbeendigung des Schuldners mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfüllt werden wird (der BFH hat es als "zumindest diskussionswürdig" bezeichnet, dass das der Fall sein könnte, vgl. BFH, Urteil vom 5.2.2014 I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014; eine im Grundsatz fortbestehende Passivierung annehmend aber die Finanzverwaltung, vgl. OFD Frankfurt a.M., Rund-Vfg. vom 3.8.2018 S 2743 A-12-St 525, DStR 2019, 560; OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 46/2014, aktualisiert am 22.9.2017, DB 2017, 2580).

  • BFH, 14.07.2015 - VIII R 72/13

    Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer verbindlichen Auskunft

    cc) Dies bedeutet, dass die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts in sich schlüssig sein muss und nicht evident rechtsfehlerhaft sein darf (vgl. BFH-Urteile in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651; vom 5. Februar 2014 I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014).
  • BFH, 04.05.2022 - I R 46/18

    Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

    In diesem Zusammenhang hat das FA ermessensfehlerfrei berücksichtigt, dass auch bei einer Negativauskunft grundsätzlich die volle Wertgebühr angefallen wäre (Senatsurteil vom 05.02.2014 - I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014, allerdings mit dem Hinweis auf eine etwaige Reduzierung nach § 89 Abs. 7 AO; BFH-Urteil in BFHE 250, 295, BStBl II 2015, 989; a.A. Roser in Gosch, § 89 AO Rz 94.3; Seer in Tipke/Kruse, § 89 AO Rz 70; Seer, Finanz-Rundschau 2017, 161) und trotz Antragsrücknahme der Gebührenzweck der Vorteilsabschöpfung nicht vollständig entfallen ist.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16

    Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft - Prüfung der

    Der BFH habe mit Urteil vom 5. Februar 2014 (I R 34/12) angedeutet, dass eine Unverhältnismäßigkeit in Fällen einer Negativauskunft ein Grund für eine Gebührenreduzierung sein könne.
  • FG Nürnberg, 05.12.2017 - 2 K 844/17

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

    Die Finanzgerichte haben lediglich zu prüfen, ob die Rechtsauffassung der Finanzbehörde in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteile in BFHE 237, 9, BStBl. II 2012, 651, Rz 15; vom 05.02.2014 I R 34/12, HFR 2014, 573, Rz 14).
  • FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11

    Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer

    Die streitentscheidenden Rechtsfragen sind, soweit ersichtlich, bereits durch das BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651), bestätigt durch die BFH-Urteile vom 27. Februar 2014 VI R 23/13 (BFH/NV 2014, 1141) und vom 5. Februar 2014 I R 34/12 (BFH/NV 2014, 1014), geklärt worden.
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