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   BFH, 05.02.2014 - X R 22/12   

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https://dejure.org/2014,4328
BFH, 05.02.2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • openjur.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG; Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3
    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 34 Abs 3 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 16 Abs 2 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 16 Abs 3 EStG 1997 vom 19.12.2000
    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG a. F. §§ 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 16 Abs. 2 u. 3
    StSenkErgG führt zu keinen Änderungen der Anforderungen an steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

  • cpm-steuerberater.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG – Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Betriebs-Berater

    Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • rewis.io

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns nach der ab dem 1.1.2001 geltenden Rechtslage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach dem StSenkErgG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns nach der ab dem 1.1.2001 geltenden Rechtslage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch das StSenkErgG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabegewinn kann Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen oder Überführung ins Privatvermögen voraussetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerbegünstigter Veräußerungsoder Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Veräußerungs- und Aufgabegewinn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 49
  • BB 2014, 725
  • DB 2014, 808
  • BStBl II 2014, 388
  • NZG 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Hieran hat sich durch die ab 2001 geltende Rechtslage nichts geändert (so ausdrücklich Senatsurteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388).
  • BFH, 02.07.2014 - I R 46/12

    Ansammlungsrückstellung: Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums

    Die vorgenannten Grundsätze sind auch zu beachten, wenn der Änderungsbescheid an die Stelle des durch eine Teil-Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2a AO bestätigten oder geänderten Steuer- oder Steuermessbescheids tritt ( BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12 , BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 [BFH 05.02.2014 - X R 22/12] ).

    Die vorgenannten Grundsätze sind auch zu beachten, wenn der Änderungsbescheid an die Stelle des durch eine Teil-Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2a AO bestätigten oder geänderten Steuer- oder Steuermessbescheids tritt (BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 [BFH 05.02.2014 - X R 22/12]).

  • BFH, 29.11.2017 - X R 8/16

    Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit

    Dies schließt die Annahme einer Betriebsaufgabe aus (Senatsurteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Umfasst ein "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Veräußerung und die Übertragung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die atypische Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376, und vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 ist der X. Senat sodann ausdrücklich der auf den Zweck des § 34 EStG gestützten Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil in BFH/NV 2013, 376 gefolgt.

  • BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    aa) § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfordert, dass alle stillen Reserven des aufgegebenen Betriebes, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.; vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Umfasst ein "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Übertragung und die Veräußerung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376, und vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    Dies gilt auch, wenn wie im Streitfall sämtliche vom Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft verpachteten Wirtschaftsgüter veräußert und infolgedessen fortan keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen werden (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 25, m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, Rz 15).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Umfasst ein ?Veräußerungsplan' mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Veräußerung und die Übertragung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die atypische Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376 , und vom 5. Februar 2014 X R 22/12 , BFHE 244, 49 , BStBl II 2014, 388 , jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BFHE 244, 49 , BStBl II 2014, 388 ist der X. Senat sodann ausdrücklich der auf den Zweck des § 34 EStG gestützten Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil in BFH/NV 2013, 376 gefolgt" (Rz. 18 und 19 bei Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 2840/13

    Klagebefugnis bei Formwechsel - Beendigung einer Betriebsaufspaltung -

    Zum anderen kommt es zu einer Betriebsaufgabe durch Beendigung der Betriebsaufspaltung, wenn -wie im Streitfall- die Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebsgesellschaft durch (unentgeltliche) Übertragung der zur Beherrschung führenden Anteile wegfällt und nicht zugleich die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).

    Das übrige bisherige Betriebsvermögen wird dann, soweit es sich noch im Eigentum des Besitzunternehmers befindet, aus rechtlichen Gründen zu Privatvermögen und ein Betriebsaufgabegewinn ist zu versteuern (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).

  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Zur Frage der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen nach §§ 16 Abs. 4 und 34

    (c) Der Annahme einer Aufgabe der Gesamtplan-Rechtsprechung durch die Entscheidung des BFH im Urteil vom 2. August 2012 (IV R 41/11, a.a.O.) steht zudem entgegen, dass der Gesamtplan in zeitlich nachfolgenden Entscheidungen des X. und III. Senats des BFH mehrfach bestätigt wurde (BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158; vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388; Beschluss vom 22. Oktober 2013 III B 35/12, BFH/NV 2014, 531).

    Das Erfordernis der Zusammenballung folgt aus dem Zweck der §§ 16, 34 EStG die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH, Urteile vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 188 und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11

    Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an

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