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   BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78   

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BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78 (https://dejure.org/1979,137)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1979 - GrS 4/78 (https://dejure.org/1979,137)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1979 - GrS 4/78 (https://dejure.org/1979,137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 147
  • NJW 1980, 1592 (Ls.)
  • BStBl II 1979, 375
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch beklagtes Finanzamt - Prüfung durch

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Das Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1976 IV R 169/71 (BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495) stehe dem nicht ausdrücklich entgegen, da in seinem Fall eine einseitige Erledigungserklärung des FA im zweitinstanzlichen Verfahren vorgelegen habe, außerdem das FA Revisionskläger gewesen sei.

    aa) Beim BFH wolle der IV. Senat die im Urteil IV R 169/71 aufgestellten Grundsätze offenbar für die Erledigung der Hauptsache sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Revisionsverfahren angewendet wissen.

    Der Große Senat hat in der Besetzung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO geprüft (vgl. BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), ob wegen einer Abweichung der beabsichtigten Entscheidung von dem BFH-Urteil IV R 169/71 der IV. Senat zur Entsendung eines weiteren Richters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO berechtigt sein könnte; er hat die Frage verneint.

    Dem VI. Senat ist darin zuzustimmen, daß er mit der beabsichtigten Entscheidung nicht von dem Urteil des BFH IV R 169/71 abweichen würde.

    Denn dem Urteil IV R 169/71 lag ein Fall zugrunde, in dem die Erledigung der Hauptsache erst im Revisionsverfahren stattgefunden hatte und in dem ferner das beklagte FA Revisionskläger war.

    Die über den Sachverhalt des Urteils IV R 169/71 hinausgehende Beurteilung war nicht entscheidungserheblich.

    Aus den vorgenannten Gründen würde der VI. Senat auch nicht abweichen von der Entscheidung des V. Senats vom 27. April 1978 V R 144/71 (nicht veröffentlicht), mit der der V. Senat über einen dem Urteilsfall IV R 169/71 gleichgelagerten Fall entschieden hat.

  • BFH, 22.11.1972 - I R 135/72

    Erlaß eines neuen Bescheides - Klagebegehren des Klägers - Erledigung der

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Die Rechtsmeinung, bei einseitiger Erledigungserklärung des beklagten FA verliere der Kläger, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, sein Rechtsschutzinteresse für die Klage, die Klage werde damit unzulässig und der Kläger habe nach § 135 Abs. 1 FGO die Kosten zu tragen, stimme mit den Entscheidungen des BFH zur einseitigen Erledigungserklärung des FA im erstinstanzlichen Verfahren überein, wie sie vom I. und VIII. Senat des BFH getroffen worden seien (Urteile vom 22. November 1972 I R 135/72, BFHE 108, 7, BStBl II 1973, 189; vom 16. Juli 1975 VIII R 152/71, nicht veröffentlicht; vom 1. Februar 1977 VIII R 97/72, nicht veröffentlicht).

    Der I. Senat habe auch nicht - wie vom IV. Senat angenommen - in dem Beschluß vom 24. April 1975 I B 66/74 (nicht veröffentlicht) den Rechtsstandpunkt des Urteils I R 135/72 aufgegeben, da er offensichtlich davon ausgehe, daß bei der Erledigung der Hauptsache im erstinstanzlichen Verfahren und im Revisionsverfahren Unterschiede beständen.

    Die Feststellung, die Hauptsache sei erledigt, sei nur ein inzident festzustellender Umstand, der das Rechtsschutzinteresse wegfallen lasse (BFH-Urteile I R 135/72 und VIII R 97/72; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 138, Rdnr. 2, Anm. B II; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. September 1959 V C 150/59, Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 140 - DVBl 1960, 140 - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. November 1960 IV ZR 62/60, Juristen-Zeitung 1961 S. 127 - JZ 1961, 127 -).

    Für den im Ausgangsverfahren gegebenen Fall, daß nach Erledigung der Hauptsache im erstinstanzlichen Verfahren nur das beklagte FA die Erledigung erklärt, der Kläger jedoch seinen Sachantrag aufrechterhält, wurde in der bisherigen Rechtsprechung des BFH die Auffassung vertreten, daß das FG die tatsächliche Erledigung der Hauptsache inzident zu prüfen und, falls dem Klagebegehren in vollem Umfang entsprochen wurde, die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig kostenpflichtig abzuweisen hat (vgl. Beschluß vom 16. März 1977 II S 9/76, nicht veröffentlicht; Urteile vom 1. Februar 1977 VIII R 97/72, nicht veröffentlicht; vom 16. Juli 1975 VIII R 152/71, nicht veröffentlicht; I R 135/72; soweit aus dem Urteil vom 5. August 1970 I R 12/69, BFHE 100, 14, BStBl II 1970, 785, noch etwas anderes hätte entnommen werden können, wurde daran im Urteil I R 135/72 ausdrücklich nicht mehr festgehalten).

  • BGH, 18.11.1960 - IV ZR 62/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Die Feststellung, die Hauptsache sei erledigt, sei nur ein inzident festzustellender Umstand, der das Rechtsschutzinteresse wegfallen lasse (BFH-Urteile I R 135/72 und VIII R 97/72; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 138, Rdnr. 2, Anm. B II; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. September 1959 V C 150/59, Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 140 - DVBl 1960, 140 - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. November 1960 IV ZR 62/60, Juristen-Zeitung 1961 S. 127 - JZ 1961, 127 -).

    Für die entsprechenden Fallgestaltungen im Verwaltungsprozeß und im Zivilprozeß steht diese Rechtsmeinung in Einklang mit den Auffassungen des BVerwG (vgl. Urteil V C 150/59) und des BGH (vgl. Urteil IV ZR 62/60).

  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Die Feststellung, die Hauptsache sei erledigt, sei nur ein inzident festzustellender Umstand, der das Rechtsschutzinteresse wegfallen lasse (BFH-Urteile I R 135/72 und VIII R 97/72; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 138, Rdnr. 2, Anm. B II; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. September 1959 V C 150/59, Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 140 - DVBl 1960, 140 - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. November 1960 IV ZR 62/60, Juristen-Zeitung 1961 S. 127 - JZ 1961, 127 -).

    Für die entsprechenden Fallgestaltungen im Verwaltungsprozeß und im Zivilprozeß steht diese Rechtsmeinung in Einklang mit den Auffassungen des BVerwG (vgl. Urteil V C 150/59) und des BGH (vgl. Urteil IV ZR 62/60).

  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BFH, nach der im FG-Prozeß die Hauptsache erledigt ist, wenn irgendein Ereignis, das nach Rechtshängigkeit eingetreten ist, alle in Streit befangenen Sachfragen gegenstandslos gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1976 I R 154/74, BFHE 119, 219, BStBl II 1976, 785).
  • BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Dabei ist zu beachten, daß in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Beteiligtenerklärungen nach Erledigung der Hauptsache das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrags und das Schweigen des Gegners nicht immer als Widerspruch anzusehen ist (vgl. BVerwG-Beschlüsse vom 12. September 1967 III C 20.66, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, Nr. 20; vom 10. November 1972 VII ER 204.72, Buchholz a. a. O., Nr. 38; vom 30. Juli 1973 VIII C 111.67, Buchholz, a. a. O., Nr. 39).
  • BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68

    Besetzung der Finanzgerichte

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Danach kann auch offenbleiben, in welcher Besetzung der Große Senat entscheidet, wenn eine Vorlage auf die beiden Anrufungsgründe des § 11 Abs. 3 und 4 FGO gestützt wird (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240, und vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473).
  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Erledigungserklärung eines Beteiligten auch eine Prozeßhandlung (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    c) Nach Bejahung der Grundsätzlichkeit der Rechtsfrage kann der Große Senat offenlassen, ob das Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 FGO allein vom anrufenden Senat zu entscheiden ist oder ob der Große Senat die Grundsätzlichkeit der den Gegenstand der Anrufung bildenden Rechtsfrage nachprüfen kann (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
  • BFH, 05.08.1970 - I R 12/69

    Klageerhebung - Änderung eines Verwaltungsaktes - Klagebegehren des

    Auszug aus BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
    Für den im Ausgangsverfahren gegebenen Fall, daß nach Erledigung der Hauptsache im erstinstanzlichen Verfahren nur das beklagte FA die Erledigung erklärt, der Kläger jedoch seinen Sachantrag aufrechterhält, wurde in der bisherigen Rechtsprechung des BFH die Auffassung vertreten, daß das FG die tatsächliche Erledigung der Hauptsache inzident zu prüfen und, falls dem Klagebegehren in vollem Umfang entsprochen wurde, die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig kostenpflichtig abzuweisen hat (vgl. Beschluß vom 16. März 1977 II S 9/76, nicht veröffentlicht; Urteile vom 1. Februar 1977 VIII R 97/72, nicht veröffentlicht; vom 16. Juli 1975 VIII R 152/71, nicht veröffentlicht; I R 135/72; soweit aus dem Urteil vom 5. August 1970 I R 12/69, BFHE 100, 14, BStBl II 1970, 785, noch etwas anderes hätte entnommen werden können, wurde daran im Urteil I R 135/72 ausdrücklich nicht mehr festgehalten).
  • BVerwG, 30.07.1973 - VIII C 111.67

    Erklärung der Erledigung eines Rechtsstreits durch Schweigen - Abhängigkeit der

  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

  • BFH, 26.02.1975 - I B 96/74

    Einstweilige Anordnung - Streitiges Rechtsverhältnis - Verfahrensgegenstand -

  • BVerwG, 10.11.1972 - VII ER 204.72

    Rechtsmittel

  • BFH, 14.04.1978 - VI R 88/75

    Erledigung der Hauptsache - Rechtsschutzinteresse - Abweisung der Klage -

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BVerwG, 17.01.1975 - I B 66.74

    Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis - Befristete Ausweisung eines Ausländers -

  • FG Düsseldorf, 20.04.1977 - VIII 217/75
  • FG Münster, 08.09.1976 - V 199/75
  • FG München, 06.10.1976 - III 70/76
  • FG Schleswig-Holstein, 31.05.1977 - III 249/74
  • FG Hessen, 16.09.1976 - VI 176/76
  • FG Hamburg, 13.12.1977 - III 139/74
  • BFH, 05.08.2009 - X B 198/08

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache

    Das Gericht darf weder über das Klagebegehren hinausgehen noch dem Kläger etwas anderes zusprechen, als dieser begehrt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Der Senat würde über etwas anderes als das Prozessbegehren entscheiden, wenn er nach einer Erledigung der Hauptsache und bei Aufrechterhalten des Klageantrags lediglich die Erledigung feststellen und diese aussprechen würde, statt die Nichtzulassungsbeschwerde zu verwerfen; er würde nicht über das durch die Aufrechterhaltung des Sachantrags konkretisierte Klagebegehren der Kläger befinden (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Die Erklärung hat nicht zur Folge, dass der Streit nur noch die Erledigung betrifft; dem steht der Antrag der Kläger auf Sachentscheidung entgegen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Sie bezweckt vielmehr, eine Lücke zu füllen, die sonst in Fällen entstehen würde, in denen es nicht zu einer Streitentscheidung kommt, es also keinen Obsiegenden und keinen Unterliegenden gibt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

  • BFH, 15.06.2016 - VI R 44/15

    Prozesskosten im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Baumängeln als

    Merkmal eines derartigen Ereignisses ist, dass ein Kläger sein Rechtsschutzziel bereits außerhalb des Prozesses erreicht hat oder es überhaupt nicht mehr erreichen kann (BFH-Urteil vom 19. Mai 1976 I R 154/74, BFHE 119, 219, BStBl II 1976, 785; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).
  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Legt man es jedoch --wie der Senat-- einschränkend aus, schließt also die Kosten für die mit einem individuellen Motorboot vorgenommenen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte --entsprechend den mit einem landgebundenen Kfz vorgenommenen Fahrten-- nicht von vornherein vom steuerlichen Abzug aus, wird die in den §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG normierte Abzugsbegrenzung lückenhaft im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit und Ergänzungsbedürftigkeit (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, Abschn. B. II. 6.).
  • BFH, 12.07.1979 - IV R 13/79

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch schlüssiges Verhalten

    Die Erklärung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, kann auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden (Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Insoweit stimmt die Auffassung des FG mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78 (BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375) überein.

    Wie der Große Senat in seinem Beschluß GrS 4/78 ausgeführt hat, setzen die Annahme einer einseitigen Erledigungserklärung und die daraus folgende Kostenentscheidung nach § 135 Abs. 1 FGO eindeutige Erklärungen der Beteiligten, insbesondere eine Gewißheit des Gerichts darüber voraus, daß der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält.

  • BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02

    Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung

    Der Hilfsantrag der Kläger ist damit ebenfalls gegenstandslos geworden, weil eine Sachentscheidung nach Erledigung der Hauptsache nicht mehr getroffen werden kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375; BFH-Beschluss vom 25. März 1993 V B 73/92, BFH/NV 1994, 437).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 152/84

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache

    Zur Frage der Erledigung der Hauptsache ist der Kläger der Auffassung, die Entscheidung des FG decke sich mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375; BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 IV R 13/79, BFHE 128, 324, BStBl II 1979, 705, und vom 27. April 1982 VIII R 36/70, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407).

    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH (BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375 unter B. II. 2.) ist im FG-Prozeß die Hauptsache erledigt, wenn irgendein Ereignis, das nach Rechtshängigkeit eingetreten ist, alle im Streit befangenen Sachfragen gegenstandslos macht.

    Die Erledigungserklärung des Klägers ist eine Prozeßhandlung, mit der der Kläger ein außerhalb des Prozesses liegendes Ereignis in den Prozeß einführt (vgl. Großer Senat des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, unter B. II. 2.).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 12/04

    Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids

    Voraussetzung für die Klageabweisung ist allerdings insbesondere die Gewissheit des Gerichts darüber, dass der Rechtsmittelführer seinen Sachantrag aufrechterhält; bei Ungewissheit hierüber hat nach § 76 Abs. 2 FGO der Vorsitzende darauf hinzuwirken, dass sachdienliche Anträge gestellt oder unklare Anträge erläutert werden (BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, unter II.5.a).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der

    In dem Vorlagebeschluß vom 14. April 1978 VI R 88/75 (BFHE 125, 331, BStBl II 1978, 545) - Verfahren vor dem Großen Senat GrS 4/78 - habe er, der VI. Senat, ausgeführt, daß bei einer einseitigen Erledigungserklärung des beklagten FA im erstinstanzlichen Verfahren die Klage als unzulässig abzuweisen und die Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO dem Kläger aufzuerlegen seien.

    b) Daß der BFH nach Aufhebung der Vorentscheidung auf Klageabweisung und nicht auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache zu erkennen hat, beruht auf den gleichen Erwägungen, die zu dieser Sachentscheidung bei der ähnlichen Fallgestaltung im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FG führen und die der Große Senat in dem Beschluß vom heutigen Tag GrS 4/78 unter B. II Nr. 5 a) der Gründe niedergelegt hat.

  • BFH, 28.08.1986 - V R 20/79

    Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene

    Die durch den Streitfall aufgedeckte Lücke in der Vergünstigungsregelung des BerlinFG 1970 erscheint, gemessen an dessen Systematik, nicht als planwidrige, ergänzungsbedürftige Unvollständigkeit (BFH-Entscheidungen vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, 378; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BFHE 129, 462, BStBl II 1980, 368, und vom 9. April 1981 I R 157/77, BFHE 134, 404, 407 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist und der Kläger seinen Sachantrag dennoch aufrecht erhält (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Nach Erledigung der Hauptsache kann selbst das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrags angesehen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375, unter B.II.5.a aa der Gründe).

  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

  • BFH, 23.05.2016 - X R 54/13

    Bis zum 31. Dezember 2013 keine förderunschädliche Verwendung von

  • BFH, 10.01.2007 - I B 91/06

    Hinweispflicht

  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

  • BFH, 12.11.1991 - VIII R 4/88

    Verlustabzug nach § 10a GewStG beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer

  • BFH, 18.02.1994 - VIII B 46/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revison bei Entsprechung

  • FG Münster, 05.09.2007 - 9 V 2141/07

    Ansehung bloßen Schweigens als Erledigungserklärung; Notwendigkeit der klaren und

  • BFH, 21.05.1987 - IV R 101/86

    Prüfung der Statthaftigkeit eines eingelegten Rechtsmittels - Anforderungen an

  • BFH, 17.07.1979 - VII B 20/77

    Einstweilige Anordnung - Beschwerde - Erledigung in der Hauptsache

  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der

  • BFH, 18.08.2010 - X S 22/10

    Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens

  • BFH, 23.12.2002 - IV B 13/02

    Zinsbescheid

  • FG Nürnberg, 29.05.2002 - III 65/99

    Erledigung des Finanzrechtsstreits durch Eintragung der Steuernachforderung auf

  • BFH, 08.03.1996 - VIII R 92/89

    Folgen eines Änderungsbescheides auf die Wirksamkeit des ursprünglichen

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des

  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

  • BFH, 29.11.2005 - X B 175/00

    NZB: Änderungsbescheid während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • BFH, 24.11.1982 - II R 172/80

    Vorbehalt der Nachprüfung - Zulässigkeit der Revision - Aufhebung des

  • BFH, 27.04.1982 - VIII R 36/70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Erklärung der Erledigung -

  • BFH, 10.10.1994 - IV R 26/91

    Festlegung von Teilgrößen im Einkommensteuerbescheid

  • BFH, 08.11.1989 - I R 187/84

    Höhe der abziehbaren Betriebsausgaben des Trägerunternehmens bei Zuwendungen an

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

  • BFH, 14.03.1996 - XI B 121/91

    Wiederaufleben eines ursprünglichen Bescheids bei Erlass eines Änderungsbescheids

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 19/92

    Wirkung eines ursprünglichen Bescheides bei Bestand eines Änderungsbescheides

  • BFH, 14.06.1991 - III R 86/89

    Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

  • BFH, 04.07.1986 - VII B 134/85

    Erledigung in der Hauptsache - Einkommensteuervorauszahlung - Anfechtung der

  • BFH, 25.01.1984 - I R 32/79

    Steuerermäßigung - Organschaft - Steuerermäßigung - Gewinnabführung

  • FG Düsseldorf, 08.05.2003 - 11 K 6623/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Jahresfrist; Ausnahmesituation -

  • BFH, 27.01.1993 - IV R 321/84

    Rechtsschutzbedürfnis bei fehlender Entfaltung von Wirkung durch den

  • BFH, 06.12.1991 - III R 25/89

    Anforderungen an vorläufige Steuerfestsetzung

  • BFH, 25.03.1993 - V B 73/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 07.08.1979 - VII B 15/79

    Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung -

  • BFH, 07.10.1991 - XI B 37/91
  • BFH, 25.11.1986 - V S 10/84

    Erledigung eines Verfahrens wegen der Aussetzung der Vollziehung nach

  • BFH, 07.11.1991 - XI B 81/91

    Auswirkung einer Anlaufeinschränkung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 21.11.1985 - VI R 185/82

    Anforderung an den Schriftsatz zur Begründung der Revision

  • BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84

    Rechtmäßikeit der Annahme einer Erledigungserklärung im Falle einer Anzeigung des

  • BFH, 24.07.1979 - VII K 7/77

    Zolltarifauskunft - Tarifauskunft - Anwendbarkeit des § 68 FGO - Anfechtungsklage

  • FG Hamburg, 07.02.2002 - V 163/01

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine Androhungsverfügung; Androhung und

  • BFH, 12.07.1988 - VII K 41/87

    Abweisung einer Klage wegen Erledigung der Hauptsache

  • BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82

    Entfallen des Feststellungsinteresses während des Revisionsverfahrens - Teilnahme

  • BFH, 10.02.1988 - IV B 134/85

    Voraussetzungen für die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung

  • BFH, 11.05.1982 - VIII S 25/80
  • BFH, 08.02.1984 - I B 101/81
  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 198/78
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 253/81
  • BFH, 02.03.1983 - I E 1/82
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