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   BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05   

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https://dejure.org/2009,10483
BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05 (https://dejure.org/2009,10483)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - VI R 54/05 (https://dejure.org/2009,10483)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - VI R 54/05 (https://dejure.org/2009,10483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1
    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung; Berufliche Veranlassung eines Haushalts in der Wohnung am Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Rechtsprechung bei beruflich begründeter doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung; Berufliche Veranlassung eines Haushalts in der Wohnung am Beschäftigungsort

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Berufliche Veranlassung; Doppelte Haushaltsführung; Kosten der Lebensführung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05
    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.).

    Weiter wird zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05
    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05
    Weiter wird zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05
    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die beiden zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 5. März 2009 VI R 23/07; und VI R 58/06.
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