Rechtsprechung
   BFH, 05.04.2006 - X B 181/05   

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https://dejure.org/2006,16198
BFH, 05.04.2006 - X B 181/05 (https://dejure.org/2006,16198)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2006 - X B 181/05 (https://dejure.org/2006,16198)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2006 - X B 181/05 (https://dejure.org/2006,16198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Eine ausdrückliche, auf die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Privatvermögen gerichtete Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen muss auf einer Willensentscheidung beruhen, die dann wirksam wird, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Bei nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen kann die äußere Dokumentation des Entnahmewillens in der Erklärung der Entnahme gegenüber dem Finanzamt liegen (BFH-Urteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, 297, BStBl II 1983, 448; vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225, 226, unter 2., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Bei nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen kann die äußere Dokumentation des Entnahmewillens in der Erklärung der Entnahme gegenüber dem Finanzamt liegen (BFH-Urteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, 297, BStBl II 1983, 448; vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225, 226, unter 2., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    a) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 23, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Soweit die Kläger mit der Beschwerde die Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des BFH vom 10. November 2004 XI R 31/03 (BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334) rügen wollten, genügt die Begründung nicht den Anforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, weil sie in der Beschwerdeschrift nicht die tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der (mutmaßlichen) Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt und so die Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO verdeutlicht haben.
  • BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82

    Voraussetzungen der Zuordnung von erworbenen Grundstücksflächen zum

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Bei buchführenden Betrieben ist die Behandlung in der Buchführung ein --widerlegbares-- Indiz für die subjektive Willensentscheidung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29, 30, unter 2.).
  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
    Bei buchführenden Betrieben ist die Behandlung in der Buchführung ein --widerlegbares-- Indiz für die subjektive Willensentscheidung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29, 30, unter 2.).
  • FG Hessen, 29.07.2013 - 11 K 696/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögen hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 5. April 2006 X B 181/05, BFH/NV 2006, 1288; m.w.N.) - der sich der erkennende Senat anschließt - erfordert eine wirksame Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eine - ausdrückliche oder schlüssige - Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist; eine ausdrückliche, auf die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Privatvermögen gerichtete Entnahmehandlung muss auf einer Willensentscheidung beruhen, die wirksam wird, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist, wobei bei buchführenden Betrieben die Behandlung in der Buchführung ein widerlegbares Indiz für die subjektive Willensentscheidung ist.
  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 644/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögens hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 5. April 2006 X B 181/05, BFH/NV 2006, 1288; m.w.N.) - der sich der erkennende Senat anschließt - erfordert eine wirksame Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eine - ausdrückliche oder schlüssige - Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist; eine ausdrückliche, auf die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Privatvermögen gerichtete Entnahmehandlung muss auf einer Willensentscheidung beruhen, die wirksam wird, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist, wobei bei buchführenden Betrieben die Behandlung in der Buchführung ein widerlegbares Indiz für die subjektive Willensentscheidung ist.
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