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   BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08   

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https://dejure.org/2009,14837
BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08 (https://dejure.org/2009,14837)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2009 - VI R 19/08 (https://dejure.org/2009,14837)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - VI R 19/08 (https://dejure.org/2009,14837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertretungszwang; Unternehmensberatungsgesellschaft ist nicht postulationsfähig

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2; ; StBerG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 62a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) als eine für die Begründung der Revision geltende Vorschrift

  • datenbank.nwb.de

    Vertretungszwang vor dem BFH; Unternehmensberatungsgesellschaft ist nicht postulationsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 11
    Arbeitslohn; Firmenwagen; Gesellschafter-Geschäftsführer; Privatnutzung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zuzahlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei

    Auszug aus BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08
    Der bloße Hinweis auf das bereits in der Klagebegründung zitierte Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Dezember 2003 6 K 138/02 und die --im Revisionsverfahren erstmals behauptete-- Auslösung sämtlicher gegenüber der X-GmbH abgegebenen Bürgschaften in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 lassen eine sachliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils, in welchem u.a. die Belastung des negativen Gesellschafter-Verrechnungskontos in den Streitjahren 2003 und 2004 nicht als sachlohnmindernde Zuzahlung des Klägers gewertet wurde, jedenfalls vermissen.
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