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BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vertretungszwang; Unternehmensberatungsgesellschaft ist nicht postulationsfähig
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2; ; StBerG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 62a Finanzgerichtsordnung ( FGO ) als eine für die Begründung der Revision geltende Vorschrift
- datenbank.nwb.de
Vertretungszwang vor dem BFH; Unternehmensberatungsgesellschaft ist nicht postulationsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.03.2008 - 5 K 1599/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10676/08
- BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02
Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei …
Auszug aus BFH, 05.05.2009 - VI R 19/08
Der bloße Hinweis auf das bereits in der Klagebegründung zitierte Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Dezember 2003 6 K 138/02 und die --im Revisionsverfahren erstmals behauptete-- Auslösung sämtlicher gegenüber der X-GmbH abgegebenen Bürgschaften in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 lassen eine sachliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils, in welchem u.a. die Belastung des negativen Gesellschafter-Verrechnungskontos in den Streitjahren 2003 und 2004 nicht als sachlohnmindernde Zuzahlung des Klägers gewertet wurde, jedenfalls vermissen.