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   BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09   

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https://dejure.org/2011,14558
BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09 (https://dejure.org/2011,14558)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IV R 7/09 (https://dejure.org/2011,14558)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IV R 7/09 (https://dejure.org/2011,14558)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i. S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • openjur.de

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts; Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG; Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 14a Abs 4, BGB § 2312
    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • Bundesfinanzhof

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 14a Abs 4 EStG 1997, § 2312 BGB
    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • rewis.io

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Steuerbefreiung bei Aufgabe eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben; nachträgliche Änderung eines Sachverhalts kein rückwirkendes Ereignis; Hofstelle als unverzichbares Merkmal eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2008 - IV R 6/06

    Freibetrag bei Abfindung weichender Erben, rückwirkendes Ereignis - "Hof" im

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Die Vorentscheidung stehe auch im Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. November 2008 IV R 6/06 (BFH/NV 2009, 763).

    Auch die Steuervergünstigung in § 14a Abs. 4 EStG ist eine agrarpolitische Lenkungsnorm, die der Erleichterung der Abfindung weichender Erben im Interesse der Gesunderhaltung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe dienen soll (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 763).

  • BFH, 01.10.2003 - X R 67/01

    Vorkostenabzug, rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Das nachträglich --d.h. nach Erlass des aufzuhebenden oder zu ändernden Bescheides-- eingetretene Ereignis muss den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung i.S. der §§ 118, 157 AO an die Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225, zu II.3.e bb, und vom 1. Oktober 2003 X R 67/01, BFH/NV 2004, 154, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Das nachträglich --d.h. nach Erlass des aufzuhebenden oder zu ändernden Bescheides-- eingetretene Ereignis muss den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung i.S. der §§ 118, 157 AO an die Sachverhaltsänderung anzupassen (BFH-Urteile vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225, zu II.3.e bb, und vom 1. Oktober 2003 X R 67/01, BFH/NV 2004, 154, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1986 IVa ZR 76/85, BGHZ 98, 375).
  • FG Münster, 02.12.2008 - 13 K 5208/06

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Versagung des Freibetrages gem. § 14a Abs. 4

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
    Die vollständigen Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 662 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14

    Änderung eines bestandskräftigen Grunderwerbsteuer-Bescheids nach dem planmäßigen

    "Die nachträgliche Änderung eines Sachverhalts, der einem Steuerbescheid zu Grunde lag, stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, wenn der Steuerbescheid von vornherein rechtswidrig war und nicht erst durch die Sachverhaltsänderung in die Rechtswidrigkeit hineingewachsen ist" (BFH-Urteil vom 5. Mai 2011, IV R 7/09, BFH/NV 2011, 2007).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 106/10

    Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein

    Das nachträglich --d.h. nach Erlass des aufzuhebenden oder zu ändernden Bescheides-- eingetretene Ereignis muss vielmehr den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung i.S. der §§ 118, 157 AO an die Änderung des Sachverhalts anzupassen (BFH-Urteile vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225; vom 1. Oktober 2003 X R 67/01, BFH/NV 2004, 154; vom 5. Mai 2011 IV R 7/09, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 K 1293/17

    Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des

    Ein rückwirkendes Ereignis scheidet daher aus, wenn der Steuerbescheid von vornherein rechtswidrig ist (BFH-Entscheidungen vom 5. Mai 2011 IV R 7/09, BFH/NV 2011, 2007; vom 5. Januar 2012 III B 59/10, BFH/NV 2012, 737).
  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

    Entscheidend ist vielmehr, dass ein Umstand nachträglich eintritt, durch den der ursprüngliche Steuerbescheid, der bis zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig war, rechtswidrig wird (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2012, IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095; Urteil vom 05.05.2011, IV R 7/09, HFR 2012, 159, jeweils m.w.N.).
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