Rechtsprechung
   BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17444
BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10 (https://dejure.org/2011,17444)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2011 - VII B 244/10 (https://dejure.org/2011,17444)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - VII B 244/10 (https://dejure.org/2011,17444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • openjur.de

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren; Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag; Rechtswegprüfung durch den BFH; Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Entscheidung über abgetretenen ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 218 Abs 2, FGO § 40 Abs 1, FGO § 101, FGO § 138, GVG § 17a Abs 2 S 3, GVG § 17a Abs 5, FGO § 155, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 76 Abs 2
    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • Bundesfinanzhof

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 218 Abs 2 AO, § 40 Abs 1 FGO, § 101 FGO, § 138 FGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG
    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • rewis.io

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 40 Abs. 1 Alt. 2; FGO § 101; AO § 218 Abs. 2
    Bestehen eines Verwaltungsaktes als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage vor den Finanzgerichten

  • datenbank.nwb.de

    Erledigung der Hauptsache des finanzgerichtlichen Verfahrens im Beschwerdeverfahren; Prüfung des Rechtswegs; Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Beschwerdeverfahren; Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.12.1990 - IX R 79/90

    Voraussetzungen einer formellen Beschwer eines Klägers

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    Das stelle nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen ausreichenden Revisionsgrund dar (Beschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611).

    Denn ebenso wie in einem solchen Fall gegebenenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761) kann auch die Erledigung der Hauptsache noch erklärt werden (zum aus diesem Grunde sich ergebenden Rechtsschutzbedürfnis für eine vom FG zugelassene Revision BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 611).

  • BFH, 17.02.2011 - VIII B 51/10

    Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen die vom beauftragten FA erlassene

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    Denn ebenso wie in einem solchen Fall gegebenenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761) kann auch die Erledigung der Hauptsache noch erklärt werden (zum aus diesem Grunde sich ergebenden Rechtsschutzbedürfnis für eine vom FG zugelassene Revision BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 611).
  • BFH, 19.02.2001 - VI B 35/99

    Beschwerde - Zulassungsgrund - Substantiierte Ausführung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    Über diese Fragen wäre in einem allein die Unzulässigkeitsentscheidung des FG überprüfenden Revisionsverfahren nicht zu befinden (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2001 VI B 35/99, BFH/NV 2001, 1032).
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02

    Erstattungsanspruch - Aufrechnung - Untergang - Umbuchungen - Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris, und vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058).
  • BFH, 09.03.1999 - VIII B 76/98

    Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris, und vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058).
  • BFH, 20.02.1968 - VII 327/64

    Aufrechnung - Streitigkeiten - Finanzrechtweg - Aufrechnungserklärung als

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
    Die Zulassung der Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG die gesetzlich normierten Aufrechnungserfordernisse gemäß § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Rechtsprechung des BFH zur Wirkungslosigkeit von Aufrechnungen gegenüber Altgläubigern bei Forderungsabtretung nicht beachtet habe; außerdem habe es sich mit seiner Wertung, dass der Rechtsweg gegeben sei, rechtsfehlerhaft auf die Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1968 (VII 327/64, BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384 berufen.
  • VG Arnsberg, 26.03.2014 - 9 K 2001/12

    Rechtmäßigkeit einer Wahl des Studierendenparlaments sowie der

    So auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII B 244/10 -, juris, Rn. 7, für den Fall einer Umdeutung in eine Verpflichtungsklage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht