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   BFH, 05.05.2011 - X B 149/10   

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https://dejure.org/2011,10715
BFH, 05.05.2011 - X B 149/10 (https://dejure.org/2011,10715)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2011 - X B 149/10 (https://dejure.org/2011,10715)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - X B 149/10 (https://dejure.org/2011,10715)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

  • openjur.de

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Die vierte Veräußerung stellt zwar kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung dar (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306); sie lässt im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Betätigung des Steuerpflichtigen aber bereits dessen im Zusammenhang mit dem ersten Objekt entfalteten Aktivitäten als gewerblich erscheinen (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.3.d).
  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a).
  • BFH, 14.11.2005 - II B 51/05

    ErbSt: keine Begünstigung des Erwerbs einzelner Wirtschaftgüter

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1., und vom 14. November 2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305, unter II.1.).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1., und vom 14. November 2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305, unter II.1.).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Die vierte Veräußerung stellt zwar kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung dar (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306); sie lässt im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Betätigung des Steuerpflichtigen aber bereits dessen im Zusammenhang mit dem ersten Objekt entfalteten Aktivitäten als gewerblich erscheinen (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.3.d).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Der Kläger entnimmt den BFH-Urteilen vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07 (BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.d) und IV R 12/07 (BFH/NV 2009, 926, unter II.2.b dd) den Rechtssatz, dass allein die Branchennähe eines Steuerpflichtigen im Regelfall nicht die Annahme einer von Anfang an bestehenden Veräußerungsabsicht trotz Nichtüberschreitens der Drei-Objekt-Grenze rechtfertigt.
  • BFH, 07.04.2005 - V B 39/04

    Verfahrensmangel: Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984).
  • BFH, 21.07.2005 - II B 78/04

    Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Das FG hat insoweit zutreffend die Rechtsprechung zur --parallel gelagerten-- Frage der Gesamtwürdigung zur Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht (z.B. BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663) herangezogen.
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
    Der Kläger entnimmt den BFH-Urteilen vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07 (BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.d) und IV R 12/07 (BFH/NV 2009, 926, unter II.2.b dd) den Rechtssatz, dass allein die Branchennähe eines Steuerpflichtigen im Regelfall nicht die Annahme einer von Anfang an bestehenden Veräußerungsabsicht trotz Nichtüberschreitens der Drei-Objekt-Grenze rechtfertigt.
  • BFH, 26.10.2011 - X B 44/11

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2013 - X B 258/12

    Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter

    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

    Mit solchen Umständen befasse sich das BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 434 gerade nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom  5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348).
  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

    Durch die Entnahme begann daher kein neuer Fristlauf im Sinne der Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Grundstückshandel (BMF vom 26. März 2004, BStBl I 2004, 434 Rn. 27; OFD Frankfurt, DStR 1999, 1946; Kanzler, DStZ 2013, 822, 829; dass die Entnahme aus einem Betriebsvermögen eine neue Frist in Gang setzen würde, hat offenbar auch der BFH im Beschluss vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348 [juris-Rn. 14] nicht angenommen, sondern auf den ursprünglichen "Erwerb" abgestellt; a.A. Wiegand, in: Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, September 2016, A 373a).
  • BFH, 01.12.2016 - X S 6/16

    Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO

    aa) Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen diese umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, Rz 13, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, Rz 8, beide m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2015 - X B 118/14

    Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach §

    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer bestimmten Rechtsfrage erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 104/12

    Zusammenwirken von Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Keine Beschränkung der

    Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage erfordert aber zusätzlich ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, Rz 13, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, Rz 8, beide m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2014 - X B 31/14

    Keine Umdeutung von Leibrenten in Kaufpreisraten allein aufgrund einer

    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 19/12

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

    Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
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