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   BFH, 05.05.2011 - X B 74/10   

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https://dejure.org/2011,16105
BFH, 05.05.2011 - X B 74/10 (https://dejure.org/2011,16105)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2011 - X B 74/10 (https://dejure.org/2011,16105)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - X B 74/10 (https://dejure.org/2011,16105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • openjur.de

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags; Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler; Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen; Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Keine ...

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 42, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 124 Abs 2, FGO § 128 Abs 2, GG Art 101 Abs 1 S 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • Bundesfinanzhof

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 124 Abs 2 FGO, § 128 Abs 2 FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen einer Verwaltungsanweisung kein schwerwiegender Rechtsfehler - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen - Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 124 Abs. 2; FGO § 128 Abs. 2
    Berücksichtigung nicht willkürlicher Verstöße gegen Verfahrensvorschriften bei der Geltendmachung einer Besetzungsrüge; Verletzung des Rückwirkungsverbots durch die Zurückbeziehung einer für den Steuerpflichtigen nachteiligen Rechtsprechung auf den Zeitpunkt der ...

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit eines Ablehnungsantrags als Prozesserklärung; Übersehen einer Verwaltungsanweisung in einem Billigkeitsverfahren; Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen unanfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.09.2007 - X B 18/03

    Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Der erkennende Senat wies die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 12. September 2007 X B 18/03 (BFH/NV 2008, 102) zurück.

    Im Übrigen hat sich der erkennende Senat mit einer vergleichbaren Zuständigkeitsrüge der Klägerin bereits in seiner Entscheidung im Billigkeitsverfahren I/Klageverfahren II (Beschluss in BFH/NV 2008, 102, unter II.1.a) befasst und diese für nicht durchgreifend erachtet.

  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Darin läge jedoch allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler in einem Einzelfall, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39).
  • BFH, 28.12.2010 - X B 18/10

    Verfahrensmängel: Rechtliches Gehör, Bindung an das Klagebegehren

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Prozesserklärungen sind aber nur wirksam, wenn sie hinreichend klar, eindeutig, vorbehaltlos und unbedingt erhoben werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2010 X B 18/10, BFH/NV 2011, 624, unter II.3.b, betr. Erledigungserklärung).
  • BFH, 01.03.2005 - X R 45/03

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Der erkennende Senat hob daraufhin im Klageverfahren III das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück (Senatsurteil vom 1. März 2005 X R 45/03, BFHE 209, 302, BStBl II 2007, 103): Hinsichtlich der auf dem Vertrag I beruhenden Übergabe der 100.000 DM könne eine abziehbare dauernde Last unter dem Gesichtspunkt der Schuldentilgung begründet worden sein.
  • BFH, 09.10.1997 - X B 51/97

    Keine dauernde Last bei Übergabe von Wertpapiervermögen

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Der erkennende Senat wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger mit Beschluss vom 9. Oktober 1997 X B 51/97 (BFH/NV 1998, 447) zurück; das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 5. März 1998  2 BvR 2145/97).
  • FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98

    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Parallel zu diesem Billigkeitsverfahren betrieben die Kläger in dieser Sache ein weiteres Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1996 (15 K 5219/98 E; Klageverfahren III).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Während des anschließenden Rechtsmittelverfahrens stellte der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf eine neue Grundlage und ließ auch den Abzug solcher Versorgungsleistungen zu, die in Zusammenhang mit der Übergabe von Wertpapiervermögen stehen (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).
  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Auszug aus BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Urteil vom 10. August 2006 II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a aa, m.w.N.).
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