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   BFH, 05.05.2014 - III B 156/13   

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https://dejure.org/2014,13601
BFH, 05.05.2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 3, AO § 8, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Nach der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.) ist die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen, sobald Umstände eingetreten sind, die erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) zurückkehren wird.

    Das FG hat insoweit aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten der betreffenden Person zu treffen, die als Teil der tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.).

    Soweit der Kläger eine Abweichung vom BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146 rügt, lässt sich dieser Entscheidung schon nicht der behauptete Rechtssatz entnehmen, wonach die vom FG anzustellende Prognoseentscheidung zugunsten desjenigen ausfallen müsse, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder übertragen worden sei, weil solche rechtskräftigen Entscheidungen von den Beteiligten auch befolgt würden.

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    bb) Soweit der Kläger die Rechtsfrage aufwirft, ob er sich für den Zeitraum Juli 2009 bis Oktober 2010 die Zahlung an die kindergeldberechtigte Mutter anrechnen lassen müsse, fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Kindergeld auch dann von dem im Bescheid bezeichneten Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486; vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    bb) Soweit der Kläger die Rechtsfrage aufwirft, ob er sich für den Zeitraum Juli 2009 bis Oktober 2010 die Zahlung an die kindergeldberechtigte Mutter anrechnen lassen müsse, fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Kindergeld auch dann von dem im Bescheid bezeichneten Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486; vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 1724/10

    Kindergeld für vor mehreren Jahren ins Ausland entführte Kinder

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    b) Soweit der Kläger rügt, das angegriffene FG-Urteil weiche vom Urteil des FG Hessen vom 26. Mai 2011  3 K 1724/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 714) insoweit ab, als in der Divergenzentscheidung erst nach Ablauf von neun Jahren eine Erwartung auf Rückkehr der Kinder verneint worden sei, in der angegriffenen Entscheidung hingegen bereits bei Abreise der Kinder, liegt eine Divergenz nicht vor.
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Denn hierbei handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2012 III B 21/12, BFH/NV 2012, 1973).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Soweit man hierin die Rüge einer Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erblicken will, läge ein solcher Verfahrensfehler nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2006 XI B 36/05, BFH/NV 2006, 1846).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

  • BFH, 29.01.2007 - III B 169/05

    Kindergeld

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    bb) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Bei einer fehlerhaft erscheinenden Würdigung kann es sich somit um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2006 - VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36).
  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

    bb) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt aber nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt und das Vorbringen der Beteiligten nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • FG Hessen, 27.04.2016 - 3 K 1305/13

    § 63 Abs.1 S.3 EStG, §§ 8, 9 AO

    Allerdings reicht die bloße Absicht, das Kind wiederzurückzuholen, nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148, und vom 19.03.2002 VIII R 52/00, BFH/NV 2002, 1146; BFH-Beschluss vom 20.12.2001 VI B 123/00, juris; s.a. BFH-Beschluss vom 05.05.2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208).
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