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   BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13   

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https://dejure.org/2015,17511
BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13 (https://dejure.org/2015,17511)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2015 - VII R 58/13 (https://dejure.org/2015,17511)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - VII R 58/13 (https://dejure.org/2015,17511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des Betriebs des Erlaubnisinhabers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BranntwMonG § 132 Abs 1 Nr 4, BranntwMonG § 139 Abs 2 S 1, AO § 120 Abs 1 Nr 4, AO § 209, AO § 210, AO § 214, BrStV § 25, BrStV § 29
    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des Betriebs des Erlaubnisinhabers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des Betriebs des Erlaubnisinhabers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 1 Nr 4 BranntwMonG, § 139 Abs 2 S 1 BranntwMonG, § 120 Abs 1 Nr 4 AO, § 209 AO, § 210 AO
    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des Betriebs des Erlaubnisinhabers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der zweckwidrigen Verwendung von Branntwein i.S. von § 139 Abs. 2 BranntWMonG

  • rewis.io

    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des Betriebs des Erlaubnisinhabers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BranntWMonG § 139 Abs. 2 a.F.
    Begriff der zweckwidrigen Verwendung von Branntwein i.S. von § 139 Abs. 2 BranntWMonG

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung der Branntweinsteuer bei zweckwidriger Verwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Externe Branntweinverarbeitung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.08.2012 - I R 10/12

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach dem das eingesetzte Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels nicht nur erforderlich und geeignet, sondern hierzu auch in einem angemessenen, d.h. für den Betroffenen zumutbaren Verhältnis stehen muss, genießt Verfassungsrang und ist auch bei der Auslegung und Anwendung von Steuergesetzen zu beachten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2012 I R 10/12, BFHE 239, 1, BStBl II 2013, 266).
  • FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. Juni 2013  7 K 976/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 150/03

    MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13
    Allein eine solche Verwendung ohne die erforderliche Erlaubnis reicht für die Gewährung der Steuerbefreiung nicht aus, denn der Erlaubnis kommt eine konstitutive Wirkung zu (BFH-Entscheidungen vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981, und vom 31. Juli 1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487).
  • BFH, 31.07.1990 - VII R 3/89

    Unbedingtheit einer Mineralölsteuer für steuerbefreites Mineralöl in

    Auszug aus BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13
    Allein eine solche Verwendung ohne die erforderliche Erlaubnis reicht für die Gewährung der Steuerbefreiung nicht aus, denn der Erlaubnis kommt eine konstitutive Wirkung zu (BFH-Entscheidungen vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981, und vom 31. Juli 1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 1253/19

    Besteuerung von Restgasen

    Das Fehlen einer Erlaubnis führt zum Ausschluss der Steuerbegünstigung, auch wenn das Energieerzeugnis zu begünstigten Zwecken verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 2015 - VII R 58/13, BFH/NV 2015, 1234, Rn. 26, und vom 31. Juli 1990 - VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487, Rn. 9; BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - VII R 64/10, BFH/NV 2012, 71, Rn. 11, und vom 8. März 2004 - VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981, Rn. 8).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 892/21

    Anforderungen an die Festsetzung von Branntweinsteuer

    Das Fehlen einer Erlaubnis führt zum Ausschluss der Steuerbefreiung, selbst wenn die Ware zu begünstigten Zwecken verwendet worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487; Beschluss vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981; Urteil vom 5. Mai 2015 VII R 58/13, BFH/NV 2015, 1234).
  • FG Hessen, 26.09.2019 - 7 K 2303/17

    Erhebung der Branntweinsteuer wegen Lagerung an nicht genehmigtem Lagerplatz

    In seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (VIII R 58/13, ZfZ 2015, 241) führt der BFH in Textziffer 14 aus, dass eine zweckwidrige Verwendung nach § 139 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG a.F. nicht nur dann vorliegt, wenn das Erzeugnis nicht zur Herstellung der in § 132 Abs. 1 Nr. 4 BranntwMonG a.F. genannten Waren eingesetzt wird, sondern auch in den Fällen, in denen das Erzeugnis zwar der Herstellung solcher Waren dient, jedoch von einem Dritten der über keine entsprechende Erlaubnis verfügt, oder an einem anderen Ort gelagert und verwendet wird.
  • FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    des BFH : VII R 58/13.
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