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   BFH, 05.05.2017 - X B 36/17   

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https://dejure.org/2017,27241
BFH, 05.05.2017 - X B 36/17 (https://dejure.org/2017,27241)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2017 - X B 36/17 (https://dejure.org/2017,27241)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - X B 36/17 (https://dejure.org/2017,27241)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Aktenkopien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 62 Abs 4 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 78 Abs 2 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Aktenkopien

  • IWW

    § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 155 FGO, § 87 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 128 Abs. 1 FGO, § 129 Abs. 1 FGO, § 128 Abs. 2 FGO, § 78 Abs. 1 FGO, § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 78 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO, § 86 Abs. 3 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren; Anspruch eines Beteiligten auf Übersendung von Ablichtungen der vollständigen Akte

  • rewis.io

    Aktenkopien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren; Anspruch eines Beteiligten auf Übersendung von Ablichtungen der vollständigen Akte

  • rechtsportal.de

    FGO § 78 Abs. 1
    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Aktenkopien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht - und der Anspruch auf Aktenkopien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.2007 - X B 48/07

    Überlassung der Fotokopien der gesamten Akten

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    Es handelt sich insbesondere nicht um eine prozessleitende Verfügung i.S. des § 128 Abs. 2 FGO, für die die Beschwerde ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 X B 48/07, BFH/NV 2007, 1919).

    Bereits aus dieser Formulierung ergibt sich, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Akten besteht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1919, m.w.N.).

  • BFH, 29.10.1993 - XI B 28/93

    Ersterckung der Befangenheitsbesorgnis auf alle Verfahren, die für einen Kläger

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    bb) Allerdings hat der BFH erwogen, ausnahmsweise einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der vollständigen Akten zu bejahen, wenn diese nämlich überhaupt erst eine sachgerechte Prozessführung ermöglichen (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1993 XI B 28/93, BFH/NV 1994, 567).
  • BFH, 03.07.2014 - V S 13/14

    Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    Das gilt insbesondere für Kopien der von P selbst eingereichten (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. Juli 2014 V S 13/14, BFH/NV 2014, 1572, unter II.4.) oder an sie adressierten Schriftsätze.
  • BFH, 03.06.2015 - VII S 11/15

    Keine Verpflichtung zu Übersendung von Behördenakten an das FG, um deren Einsicht

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    So lange das Hauptsacheverfahren nicht abgeschlossen ist, ist ein Verfahren über die Gewährung von Akteneinsicht (anders als das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. Juni 2015 VII S 11/15, BFH/NV 2015, 1100) zwar grundsätzlich ein unselbständiges Nebenverfahren und damit kein "Verfahren" i.S. des § 143 Abs. 1 FGO, so dass bei erfolgreicher Beschwerde die Kosten in die Gesamtkosten des Hauptverfahrens eingehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IV B 100, 101/07, BFH/NV 2008, 1177, unter II.3.; vom 29. Oktober 2008 III B 176/07, BFH/NV 2009, 192, unter II.4.).
  • BFH, 17.03.2008 - IV B 100/07

    Entscheidung über Ort der Akteneinsicht - keine prozessleitende Verfügung -

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    So lange das Hauptsacheverfahren nicht abgeschlossen ist, ist ein Verfahren über die Gewährung von Akteneinsicht (anders als das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. Juni 2015 VII S 11/15, BFH/NV 2015, 1100) zwar grundsätzlich ein unselbständiges Nebenverfahren und damit kein "Verfahren" i.S. des § 143 Abs. 1 FGO, so dass bei erfolgreicher Beschwerde die Kosten in die Gesamtkosten des Hauptverfahrens eingehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IV B 100, 101/07, BFH/NV 2008, 1177, unter II.3.; vom 29. Oktober 2008 III B 176/07, BFH/NV 2009, 192, unter II.4.).
  • BFH, 29.10.2008 - III B 176/07

    Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten - Eingehen der Kosten

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    So lange das Hauptsacheverfahren nicht abgeschlossen ist, ist ein Verfahren über die Gewährung von Akteneinsicht (anders als das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. Juni 2015 VII S 11/15, BFH/NV 2015, 1100) zwar grundsätzlich ein unselbständiges Nebenverfahren und damit kein "Verfahren" i.S. des § 143 Abs. 1 FGO, so dass bei erfolgreicher Beschwerde die Kosten in die Gesamtkosten des Hauptverfahrens eingehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IV B 100, 101/07, BFH/NV 2008, 1177, unter II.3.; vom 29. Oktober 2008 III B 176/07, BFH/NV 2009, 192, unter II.4.).
  • BFH, 03.12.1974 - VII B 88/74

    Versagung der Akteneinsicht - Vorsitzender Richter - Beteiligter - Anfechtung -

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    Wenn auch die funktionale Zuständigkeit für die Entscheidung über Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO und damit auch für die damit eng zusammenhängende Erteilung von Ausfertigungen etc. nach § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO (außerhalb der elektronischen Zugriffsrechte nach § 78 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 FGO) nicht abschließend geklärt sein dürfte (vgl. die Ausführungen von Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 136, 137; von Stalbold in Beermann/Gosch, FGO § 78 Rz 42 bis 44; jeweils m.w.N.), steht zumindest fest, dass jedenfalls auch der Senat zuständig für die Ablehnung derartiger Anträge ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1974 VII B 88/74, BFHE 114, 173, BStBl II 1975, 235; vom 20. Oktober 2005 VII B 207/05, BFHE 211, 15, BStBl II 2006, 41).
  • BFH, 20.10.2005 - VII B 207/05

    Akteneinsicht bei abgeschlossenem Verfahren

    Auszug aus BFH, 05.05.2017 - X B 36/17
    Wenn auch die funktionale Zuständigkeit für die Entscheidung über Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO und damit auch für die damit eng zusammenhängende Erteilung von Ausfertigungen etc. nach § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO (außerhalb der elektronischen Zugriffsrechte nach § 78 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 FGO) nicht abschließend geklärt sein dürfte (vgl. die Ausführungen von Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 136, 137; von Stalbold in Beermann/Gosch, FGO § 78 Rz 42 bis 44; jeweils m.w.N.), steht zumindest fest, dass jedenfalls auch der Senat zuständig für die Ablehnung derartiger Anträge ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1974 VII B 88/74, BFHE 114, 173, BStBl II 1975, 235; vom 20. Oktober 2005 VII B 207/05, BFHE 211, 15, BStBl II 2006, 41).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21

    Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei

    Die Erteilung bestimmter Auskünfte stellt im Verhältnis zum unspezifizierten und unlimitierten Antrag auf Erteilung einer Datenkopie etwas qualitativ Anderes ( aliud ) dar und ist kein Weniger ( minus ) zum klägerischen Begehren (so auch BFH, Beschluss vom 05.05.2017 - X B 36/17 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2017, 1183 Rn. 20 zum Verhältnis des Antrags auf Erteilung bestimmter Auskünfte oder Datenkopien im Verhältnis zum Klageantrag auf "Überlassung von Datenkopien vollständiger Akten").

    Die Erteilung bestimmter Auskünfte oder Datenkopien stellt im Verhältnis zum Klageantrag auf "Überlassung von Datenkopien vollständiger Akten" etwas qualitativ Anderes ( aliud ) dar und ist kein Weniger ( minus ) zum klägerischen Begehren (so auch BFH, Beschluss vom 05.05.2017 - X B 36/17 -, BFH/NV 2017, 1183 Rn. 20).

  • BFH, 12.02.2018 - X B 8/18

    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

    Es handelt sich insbesondere nicht um eine prozessleitende Verfügung i.S. des § 128 Abs. 2 FGO, für die die Beschwerde ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2017 X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, unter II.1.).

    Jedenfalls ist auch der Senat zuständig für die Ablehnung derartiger Anträge (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.a).

    Dies ist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.b).

    Dies wäre nicht ein in dem umfassenden Begehren enthaltener Teilanspruch (ein "minus"), sondern ein anderer Anspruch --ein "aliud"-- (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.b dd).

    Nach Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes fällt eine Festgebühr von 60 EUR an (zur Kostenentscheidung im unselbständigen Nebenverfahren Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.3.).

  • BFH, 07.06.2021 - VIII B 123/20

    Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

    bb) Die Rechtsprechung des BFH, nach der dem (Senats-)Vorsitzenden grundsätzlich eine Ablehnungsbefugnis hinsichtlich der Art und Weise der Akteneinsicht zusteht (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.12.1974 - VII B 88/74, BFHE 114, 173, BStBl II 1975, 235; vom 23.09.1985 - VI B 11/85, BFH/NV 1987, 374; vom 25.05.2004 - IV B 110/02, juris; diese Rechtsprechung als nicht abschließend geklärt in Frage stellend BFH-Beschluss vom 05.05.2017 - X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183), ist jedenfalls seit der Einführung des § 78 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1, Satz 6 FGO durch Art. 22 Nr. 8 Buchst. b des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 (BGBl I 2017, 2208) zum 01.01.2018 überholt.
  • BFH, 30.10.2023 - X B 35/23

    Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht

    Dabei ist, soweit etwa aufgrund eines Beraterwechsels ein Interesse an einer "Gesamtkopie" besteht, der Bedarf für eine sachgerechte Prozessführung vom Antragsteller substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen Senatsbeschluss vom 05.05.2017 - X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, Rz 15).
  • BFH, 09.08.2021 - VIII B 70/21

    Zum Anspruch auf Scannen der gesamten Akten

    a) Der Beschluss ist formell ordnungsgemäß zustande gekommen, denn jedenfalls auch der Vollsenat ist für die Ablehnung eines entsprechenden Antrags zuständig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 635, und vom 05.05.2017 - X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, Rz 12).

    Dies ist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 635; in BFH/NV 2008, 1169, und in BFH/NV 2017, 1183).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 5148/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Kopie der Steuerakten

    Die Erteilung bestimmter Auskünfte oder Datenkopien stellt im Verhältnis zum Klageantrag auf "Überlassung von Datenkopien vollständiger Akten" etwas qualitativ Anderes ( aliud ) dar und ist kein Weniger ( minus ) zum klägerischen Begehren (so auch BFH, Beschluss vom 05.05.2017 - X B 36/17 -, BFH/NV 2017, 1183 Rn. 20).
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    Der Senat muss deshalb nicht entscheiden, ob er in anderen Fallkonstellationen bezüglich der Kostenentscheidung der Auffassung des V. Senats des BFH (in BFHE 244, 234, BStBl II 2014, 478, Rz 9) oder des VII. Senats des BFH (BFH-Beschluss vom 3. Juni 2015 VII S 11/15, BFH/NV 2015, 1100, Rz 12) sowie möglicherweise des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2017 X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, Rz 22) folgen könnte.
  • BFH, 06.09.2023 - VIII B 63/22

    Zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten

    Im Streitfall begehren die Kläger Fotokopien der gesamten Behördenakten, aber nicht der gesamten Prozessakten, also nur von Aktenteilen (zur Abgrenzung von der begehrten Kopie der gesamten Prozessakten BFH-Beschlüsse vom 12.02.2018 - X B 8/18, Rz 14; vom 05.05.2017 - X B 36/17, Rz 20).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2021 - 3 V 398/21

    Umfang und Ort der Akteneinsicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auch wenn die Zuständigkeit für die Entscheidung über Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO a.F. (außerhalb der elektronischen Zugriffsrechte) nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht abschließend geklärt gewesen sein dürfte (BFH-Beschluss vom 05. Mai 2017 X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183), § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO mit § 78 Abs. 1 FGO a.F. und § 78 Abs. 1 Satz 2 FGO mit § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO a.F. identisch sind sowie die Zuständigkeit des Vorsitzenden rsp.

    Auch der Bundesfinanzhof ist der Auffassung gewesen, dass, wurde die Gerichtsakte wie aktuell im Streitfall in Papierform geführt, jedenfalls auch der Senat für einen ablehnenden Beschluss zuständig sei (BFH-Beschluss vom 05. Mai 2017 X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183).

  • FG Thüringen, 22.02.2022 - 4 K 660/20

    Zum Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO im Bereich der

    Die Erteilung bestimmter Auskünfte stellt im Verhältnis zum unspezifizierten und unlimitierten Antrag auf Erteilung einer Datenkopie etwas qualitativ Anderes (aliud) dar und ist kein Weniger (minus) zum klägerischen Begehren (vgl. ebenso bereits: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2022 16 K 2059/21, juris, Rnr. 73, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 6/22; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.10.2021 16 K 5148/20, Rnr. 62, EFG 2022, 586 m. Anm. Gerten, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 47/21; vgl. auch BFH-Beschluss vom 05.05.2017 X B 36/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2017, 1183 Rn. 20 zum Verhältnis des Antrags auf Erteilung bestimmter Auskünfte oder Datenkopien im Verhältnis zum Klageantrag auf "Überlassung von Datenkopien vollständiger Akten").
  • FG Hamburg, 18.05.2021 - 1 K 175/20

    Prozessrecht (FGO): Akteneinsicht in Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten im

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