Rechtsprechung
BFH, 05.06.2003 - III R 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung? - datenbank.nwb.de
Keine EigZul bei umfassender Sanierung einer unentgeltlich erworbenen Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
- BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die mit der Entscheidung vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (…BFH/NV 2002, 1158) nochmals konkretisiert worden ist, das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Senatsurteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFH/NV 2003, 972).Wird hingegen nur ein für die Nutzungsdauer bestimmender Gebäudeteil erneuert, so reicht dies in der Regel für die Beurteilung als bautechnisch neues Gebäude nicht aus (Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186, und vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282, unter 1. a, m.w.N.).
Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a;… vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Es reicht nicht aus, dass das Gebäude z.B. nicht vermietbar ist, weil es wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr zeitgemäßen Wohnvorstellungen entspricht (Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972).
Ob die Wohnung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die Klägerin sich in einem vermietbaren oder in einem nicht vermietbaren Zustand befunden hat, ist für diese Beurteilung ohne Belang (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 972).
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die mit der Entscheidung vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) nochmals konkretisiert worden ist, das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (…Senatsurteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFH/NV 2003, 972).Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (…Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Unbrauchbar im Sinne eines Vollverschleißes ist nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158 (m.w.N.) ein Gebäude erst bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen.
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a;… vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
- BFH, 11.09.1996 - X R 46/93
Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch …
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Die Altbausubstanz muss tiefgreifend umgestaltet worden sein, die neu eingefügten Gebäudeteile müssen der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94). - BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Wird hingegen nur ein für die Nutzungsdauer bestimmender Gebäudeteil erneuert, so reicht dies in der Regel für die Beurteilung als bautechnisch neues Gebäude nicht aus (…Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186, und vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282, unter 1. a, m.w.N.). - BFH, 15.11.1995 - X R 102/95
1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von …
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Die Altbausubstanz muss tiefgreifend umgestaltet worden sein, die neu eingefügten Gebäudeteile müssen der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94). - BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (…Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159). - BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; …
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Wird hingegen nur ein für die Nutzungsdauer bestimmender Gebäudeteil erneuert, so reicht dies in der Regel für die Beurteilung als bautechnisch neues Gebäude nicht aus (Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186, und vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282, unter 1. a, m.w.N.). - BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
Instandsetzungsaufwendungen für eine unentgeltlich erworbene Wohnung weder nach § …
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Aufwendungen, die im Falle eines entgeltlichen Erwerbs als Herstellungsaufwand in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag miteinzubeziehen sind, sind bei unentgeltlichem Erwerb nicht selbständig begünstigt (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356). - FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1504 veröffentlicht.
- BFH, 15.07.2004 - III R 19/03
Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall
Da unter Anschaffung nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen ist (BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, und vom 5. Juni 2003 III R 43/02, BFH/NV 2003, 1402), ist der unentgeltliche Erwerb im Wege der Erbfolge grundsätzlich nicht begünstigt. - FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
Das ist insbesondere der Fall, wenn Gebäudeteile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400 bzw. III R 43/02, BFH/NV 2003, 1402). - SG Osnabrück, 26.06.2006 - S 24 AS 250/05 Eine grundlegende Sanierung reicht danach nicht aus (so die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, grundlegend hierzu Urteil vom 29. Ja-nuar 2003, III R 53/00 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner Urteile des BFH vom 17. Juli 2003, III R 48/01, und vom 05. Juni 2003, III R 43/02; Beschluss des BFH vom 26. April 2005, IX B 191/04).