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   BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12   

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https://dejure.org/2014,25136
BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12 (https://dejure.org/2014,25136)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - VI R 15/12 (https://dejure.org/2014,25136)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - VI R 15/12 (https://dejure.org/2014,25136)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

  • openjur.de

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X; Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen; Kindergeld als Einkommen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 2, AsylbLG § ... 2, AsylbLG § 9, SGB 10 § 104 Abs 1, SGB 10 § 104 Abs 2, SGB 10 § 107 Abs 1, BSHG § 2, BSHG § 11 Abs 1, BSHG § 76, SGB 2 § 19, SGB 2 § 28, SGB 12 § 28, AO § 218 Abs 2, EStG § 74 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 EStG 2002, § 2 AsylbLG, § 9 AsylbLG, § 104 Abs 1 SGB 10, § 104 Abs 2 SGB 10
    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X – Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen – Kindergeld als Einkommen

  • rewis.io

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Leistungen nach dem AsylbLG beziehenden Asylbewerbers auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB IX, 104 Abs. 1 SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Kindergeldfestsetzung - und der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind gleichartige Leistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 298
  • FamRZ 2014, 1780
  • DB 2014, 2150
  • BStBl II 2015, 145
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    (1) Das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG ist, soweit es --wie im Streitfall-- der Familienförderung dient, ebenso wie bis 2004 die HLU und seit 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 28/10, BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26, m.w.N.).

    dd) Des Weiteren setzt die Gleichartigkeit der gewährten Sozialleistungen mit dem bewilligten Kindergeld voraus, dass das Kindergeld dem Einkommen der Hilfeempfängerin, hier der Klägerin, zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26, m.w.N.).

    Kindergeld ist in diesem Falle sozialhilferechtlich vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen, sei es bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil selbst oder bei den Kindern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26).

    Denn für den Anspruch auf Sozialhilfe ist dann allein entscheidend, welchen Bedarf die der Bedarfsgemeinschaft angehörenden Personen haben und welches Einkommen ihnen anrechenbar zur Bedarfsdeckung zur Verfügung steht (BFH-Urteil in BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26).

    HLU und Grundsicherungsleistungen werden bedarfsorientiert gewährt (Störmann, a.a.O., § 104 Rz 23); der Sozialleistungsträger wäre bei rechtzeitiger Zahlung des Kindergeldes insoweit nicht selbst zur Leistung verpflichtet (§ 2 BSHG, § 11 Abs. 1 SGB II), da das Kindergeld bei der Ermittlung der HLU nach § 76 BSHG und bei der Grundsicherung nach § 19 Satz 3 und § 28 Abs. 2 SGB II als Einkommen anzurechnen ist (BFH-Urteil in BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26).

  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X ist gegeben, wenn auch die Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X vorliegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833).

    Eine abweichende Zuordnung kommt nur dann in Betracht, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an die Kinder abgezweigt wird oder diesen zumindest tatsächlich zufließt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1833).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügt ein bloßer möglicher Anspruch auf Abzweigung nicht (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1833).

    (3) Diesem Ergebnis stehen --entgegen der Auffassung der Klägerin und wie das FG zutreffend festgestellt hat-- auch nicht die BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1326, in BFH/NV 2008, 1833 und vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) entgegen.

  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Mangels eines Über-/Unterordnungsverhältnisses der beiden Behörden (Beigeladene zu 1 als Vollzugsbehörde des Beigeladenen zu 3 einerseits und Familienkasse andererseits) kommt hier schon der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).

    (3) Diesem Ergebnis stehen --entgegen der Auffassung der Klägerin und wie das FG zutreffend festgestellt hat-- auch nicht die BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1326, in BFH/NV 2008, 1833 und vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) entgegen.

  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19).

    Gleichartigkeit setzt voraus, dass die Sozialleistungen für denselben Zeitraum (BFH-Urteil in BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19) bestimmt sind wie das Kindergeld (unter aa) und in der Leistungsart dem Kindergeld entsprechen (unter bb).

  • LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12

    Arbeitslosengeld II; einstweilige Anordnung; Kindergeld als Einkommen des

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Wenn hingegen die Bedarfe des Kindes --wie hier zum Teil durch gelegentliche Bareinzahlungen der Klägerin-- durch Leistungen Dritter, zum Beispiel von Familienangehörigen, gedeckt werden und das später an diese Dritten ausgezahlte Kindergeld zur Refinanzierung der zuvor von diesen an das Kind erbrachten Leistungen dient, ist dies keine Weiterleitung des Kindergeldes an das Kind (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2012 L 3 AS 148/12 B ER, juris).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    (3) Diesem Ergebnis stehen --entgegen der Auffassung der Klägerin und wie das FG zutreffend festgestellt hat-- auch nicht die BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1326, in BFH/NV 2008, 1833 und vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) entgegen.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber vom 30. Juni 1993 (BGBl I 1993, 1074) als eine Sonderregelung außerhalb des damaligen Bundessozialhilfegesetzes für Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und ihnen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012  1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, BVerfGE 132, 134; Frerichs in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1 AsylbLG Rz 24).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Denn bei der Anwendung des § 104 SGB X kommt es allein auf die sozialrechtliche Zuweisung des Kindergeldes an (BFH-Urteil vom 22. November 2012 III R 24/11, BFHE 239, 351, BStBl II 2014, 32).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Das Kindergeld ist sozialrechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003  5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68).
  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09

    Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage gegen den Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) hat das Finanzgericht (FG) weitgehend abgewiesen (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 939).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2018 - 6 K 2194/17

    Rückforderung von Kindergeld bei Doppelzahlungen: Kenntnis des vorrangig

    Das ergebe sich aus der Entscheidung des BFH vom 05. Juni 2014 im Verfahren VI R 15/12.

    Das dem Kläger zustehende Kindergeld und die den Kindern der Klägers seitens der Beigeladenen in der Vergangenheit gewährten Sozialhilfe nach § 2 AsylbLG i.V.m. dem SGB XII sind gleichartige Leistungen (BFH, Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156 zur Sozialhilfe; Hessisches FG, Urteil 23. Juni 2004 3 K 1659/02, EFG 2004, 1783 zu Leistungen nach dem AsylbLG; zum Ganzen vgl. auch BFH, Urteil vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015, 145).

    29 2. Nachrangige Verpflichtung: Die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt ist gegenüber dem Anspruch auf Kindergeld gemäß §§ 62 ff. EStG insoweit eine nachrangige Leistung, als das Kindergeld der Förderung der Familie dient, § 31 Satz 2 EStG (BFH, Urteil vom 14. Mai 2002 aaO und Hessisches FG, Urteil vom 23. Juni 2004 aaO; zum Ganzen vgl. auch BFH, Urteil vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015, 145).

    In dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 im Verfahren VI R 15/12 (BStBl II 2015, 145) zugrunde lag, hatte die Kindergeldfestsetzung - wie im vorliegenden Fall und wie im Fall des Hessischen FG - noch nicht stattgefunden, als die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch den nachrangig Verpflichteten bei der Familienkasse einging.

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 13/17 R

    Anspruch auf Leistungen für den Aufenthalt in einem Wohnheim nach dem SGB XII

    Ob das Einkommen den Bedarf verringert oder entfallen lässt, ist davon abhängig, ob das anrechenbare Einkommen zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes auch tatsächlich zur Verfügung steht (BSGE 99, 262 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 RdNr 15; vgl auch Bundesfinanzhof vom 5.6.2014 - VI R 15/12 - juris RdNr 33 = ZFSH/SGB 2014, 700) .
  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und

    a) Im Streitfall kommt als Anknüpfungstatbestand für die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X nur ein Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 und 2 SGB X in Betracht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 14.04.2021 - III R 1/20, BFHE 273, 41, BStBl II 2021, 700, Rz 17 f.; BFH-Beschluss vom 05.06.2014 - VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, Rz 20; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 74 EStG Rz 39; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 17).

    (1) Umstände und Form der Kenntniserlangung sind nicht von Bedeutung (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, Rz 22; BSG-Urteil in BSGE 70, 186, Rz 42; Becker in Hauck/Noftz, SGB X, vor §§ 102 ff. Rz 77e).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    Für die erforderliche Kenntnis von Leistungen des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers reicht es aus, wenn Umstände, die im Einzelfall für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.06.2014 - VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, Rz 22, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - 13 K 2747/17

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten

    Der Sozialleistungsträger muss die Familienkasse daher über die Gewährung ungekürzter Sozialleistungen informieren, wenn er vermeiden will, dass ein Leistungsempfänger und Kindergeldberechtigter durch Kindergeld einerseits und ungekürzte Sozialleistungen andererseits doppelt begünstigt wird (s. Anmerkung von Selder, jurisPR-SteuerR 47/2012 Anm. 2; s. ferner Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. April 2019 9 K 9035/19, juris, betr. Erstattungsanspruch bei versehentlicher Doppelzahlung von Sozialleistungen und Kindergeld wegen der Anlage eines zweiten Vorganges; zur Rechtslage vgl. insbesondere Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145).

    Denn die Sozialleistungen waren für denselben Zeitraum bestimmt wie das Kindergeld und entsprachen in der Leistungsart dem Kindergeld; außerdem war eine identische Zweckbestimmung gegeben und das Kindergeld war dem Einkommen der Klägerin als Hilfeberechtigten zuzuordnen (vgl. zu den Voraussetzungen BFH in BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, unter 3. a.).

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen werden bedarfsorientiert gewährt; der Sozialleistungsträger wäre bei rechtzeitiger Zahlung des Kindergeldes insoweit nicht selbst zur Leistung verpflichtet (§ 2 BSHG, § 11 Abs. 1 SGB II), da das Kindergeld bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 76 BSHG und bei der Grundsicherung nach § 19 Satz 3 und § 28 Abs. 2 SGB II als Einkommen anzurechnen ist (s. BFH in BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, unter 3. b., m. w. N.; Hessisches FG, Urteil vom 23. Juni 2004 3 K 1659/02, EFG 2004, 1783, zur Rückforderung von Kindergeld bei irrtümlicher Doppelzahlung).

  • FG Köln, 17.09.2020 - 10 K 308/19

    Verrechnung von Kindergeld mit Sozialhilfe setzt Konkretisierung des

    Dass es sich bei der von der Beigeladenen gewährten Sozialhilfe und dem von der Beklagten gewährten Kindergeld im Hinblick auf Leistungszeitraum, Leistungsart und Zweckbestimmung um gleichartige Leistungen handelt, die vorrangig von der Beklagten zu erfüllen sind, entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH, Urteil v. 14.05.2002, VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, v. 05.06.2014, VI R 15/12, BStBl II 2015, 145).

    Hierfür müssen zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (BFH v. 05.06.2014, VI R 15/12, BStBl II 2015, 145).

  • BFH, 22.09.2022 - III R 38/20

    Zur Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über das Erlöschen von

    a) Im Streitfall kommt als Anknüpfungstatbestand für die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X nur ein Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 und 2 SGB X in Betracht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 14.04.2021 - III R 1/20, BFHE 273, 41, BStBl II 2021, 700, Rz 17 f.; BFH-Beschluss vom 05.06.2014 - VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, Rz 20; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 74 Rz 39; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 17).

    (1) Umstände und Form der Kenntniserlangung sind nicht von Bedeutung (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145, Rz 22; BSG-Urteil in BSGE 70, 186, Rz 42; Becker in Hauck/Noftz, SGB X, Vor §§ 102 ff. Rz 77e).

  • BFH, 23.06.2015 - III R 31/14

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen

    Dabei handelt es sich um einen Abrechnungsbescheid (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2019 - 2 K 1817/17

    Keine Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten bei Unkenntnis der

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (zu alledem, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 22. November 2012 III R 24/11, BStBl II 2014, 32; Beschluss vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015 145).

    Eine Kenntnis des vorrangigen Leistungsträgers von der Leistung des nachrangigen Leistungsträgers in diesem Sinne kann erst dann angenommen werden, wenn der Erstattungsanspruch hinreichend konkretisiert wurde, also zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch maßgeblich sind (Leistung im Einzelnen und ohne Anrechnung von Kindergeld), der Zeitraum, für den die ungekürzte Sozialleistung erbracht wurde und der Zeitraum, für den der Erstattungsanspruch geltend gemacht wird, hinreichend konkret mitgeteilt wurden (dazu vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. September 2012 V S 6/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1997; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015, 145; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 2018 6 K 2194/17, veröffentlicht in Juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 9 K 9035/19

    Erstattungsanspruch der Familienkasse nach § 37 Abs. 2 AO wegen rechtsgrundlos

    Das Kindergeld ist - entgegen der Auffassung der Klägerin - nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 17. Dezember 2003 - C 25/02. Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2004, 2541 m. w. N.) als auch derjenigen des BFH, der das erkennende Gericht folgt, sozialrechtlich Einkommen desjenigen, an den es ausgezahlt wird (hier: Einkommen der Klägerin, nicht Einkommen des zum Auszahlungszeitpunkt erst zwei Monate alten Säuglings, vgl. dazu nur BFH-Beschluss vom 5. Juni 2014 - VI R 15/12, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 145 m.w.N.).

    Eine abweichende Zuordnung kommt nur dann in Betracht, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder diesem zumindest tatsächlich zufließt (BFH-Urteil vom 5. Juni 2014, aaO).

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 3 K 1614/17

    Kein Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte

  • BFH, 14.07.2022 - III R 40/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.06.2022 III R 9/21 - Kein Erlöschen

  • OLG Braunschweig, 25.04.2023 - 1 UF 13/23

    Kindergeld; Auskehrung; Kindergeldauskehrung; volljähriges Kind; eigenes

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 834/18

    Erstattungsansprüche eines Sozialleistungsträgers auf Kindergeld

  • FG Hessen, 16.04.2021 - 2 K 302/18

    Erstattungsanspruch eines nachrangigen Leistungsträgers gegenüber der

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2022 - 5 K 328/16

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Kindergeld - Minderung des von der

  • FG Münster, 30.08.2017 - 7 K 561/17

    Kindergeld - Erstattung von Kindergeldansprüchen an den Sozialleistungsträger

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 787/18

    Rechtswidrigkeit eines Kindergeld-Rückforderungsbescheids - Keine

  • FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1246/10

    Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge der mit dem Kind im Haushalt lebenden

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17

    Anrechnung von Kindergeld für nicht im Leistungsbezug stehende Kinder

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