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   BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09   

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https://dejure.org/2014,16122
BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09 (https://dejure.org/2014,16122)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - XI R 31/09 (https://dejure.org/2014,16122)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - XI R 31/09 (https://dejure.org/2014,16122)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • Bundesfinanzhof

    EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 3, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 20, UStG § 15 Abs 4 S 3, UStG § 15a Abs 1, StÄndG 2003 Art 5 Nr 19 Buchst d
    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 Abs 5 UAbs 3 EWGRL 388/77, Art 19 Abs 1 EWGRL 388/77, Art 20 EWGRL 388/77, § 15 Abs 4 S 3 UStG 1999 vom 15.12.2003, § 15a Abs 1 UStG 1999
    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • IWW
  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3, Art. 19 Abs. 1, Art. 20; UStG § 15 Abs. 4, § 15a
    EuGH-Vorlage zur Aufteilung angefallenener Vorsteuerbeträge und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutztem Gebäude

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage - abziehbaren Vorsteuerbeträge für ein gemischt genutztes Gebäude und Berichtigung des Vorsteuerabzugs

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage: Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage an EuGH: Abziehbare Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage - abziehbare Vorsteuerbeträge für ein gemischt genutztes Gebäude und Berichtigung des Vorsteuerabzugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erneute EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei Gebäuden

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 447
  • EuZW 2014, 800
  • BB 2014, 1685
  • BB 2014, 2144
  • DB 2014, 1655
  • NZG 2014, 1033
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Der Senat hat sodann mit Beschluss vom 5. Juni 2014 XI R 31/09 (BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547) dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    ee) Dass mithin bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes für den Vorsteuerabzug unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 4 UStG auf die Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes abzustellen ist und es für den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung des Gebäudes dagegen darauf ankommt, wie der Gebäudeteil genutzt wird, für den die betreffenden Aufwendungen entstehen, entspricht im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung und Praxis (vgl. die Nachweise in Rz 53 des Vorlagebeschlusses des Senats in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547).

    Er ist "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1988 X R 8/80, BFHE 154, 255, BStBl II 1988, 1012, unter 1.c, Rz 18 f.; vom 12. März 1992 V R 70/87, BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755, unter 2.b aa, Rz 35; in BFHE 245, 416, UR 2014, 531, MwStR 2014, 444, Rz 31; BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1987 V S 11/85, BFH/NV 1987, 536, unter 2.a, Rz 15; in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 49, 50; Abschn. 15.17 Abs. 7 Satz 4 UStAE; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 2. Januar 2014 IV D 2-S 7300/12/10002:001, 2013/1156482, BStBl I 2014, 119, unter I.3.).

    Denn Maßstab für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge in abziehbare und nichtabziehbare ist bei Gebäuden in der Regel das Verhältnis der den verschiedenen Zwecken dienenden Grundflächen; in der unterschiedlichen Nutzung der Flächen drückt sich die Zuordnung des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile zu den mit ihnen ausgeführten Umsätzen aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755, unter 2.b aa, Rz 35; BFH-Beschluss in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 49; Abschn. 15.17 Abs. 7 Satz 4 UStAE, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755).

    dd) Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Flächen scheidet auch dann aus (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 51), wenn es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41; vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter I.3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 46/13

    Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die

    Der Senat ist daher durch den --die Auslegung von § 15 Abs. 4 UStG betreffenden-- Vorlagebeschluss des XI. Senats vom 5. Juni 2014 XI R 31/09 (BFHE 245, 447) nicht an einer Entscheidung gehindert.
  • FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung

    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10 "BLC Baumarkt", UR 2012, 968, DStR 2012, 2333; fortgeführt durch EuGH-Urteil vom 10.07.2014 C-183/13 "Banco Mais", UR 2014, 630, MwStR 2014, 508; BFH, Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699; Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438).
  • FG Köln, 02.09.2021 - 7 K 1333/19

    Vorlage: Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada für

    Ob die Aussetzung des Verfahrens unmittelbar auf § 74 FGO beruht (so BFH, EuGH-Vorlage vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447 Rn. 90) oder einen unselbständigen Teil der Vorlage bildet (so BFH-Beschluss vom 27.01.1981 VII B 56/80, BFHE 132, 217, BStBl II 1981, 324 Rn. 4), kann der Senat im Ergebnis offen lassen.
  • FG Münster, 17.03.2015 - 15 K 2390/12

    Aufteilungsschlüssel bei der gemischten Verwendung von Eingangsumsätzen

    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438; nachfolgend derzeit anhängig beim EuGH C-332/14; vgl. ferner BFH-Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699).
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